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Spezielle Zentren und höherer Druck - EU-Kommission stellt Plan für schnellere Abschiebungen vor
- Verpflichtung zur Kooperation: Abgelehnte Asylbewerber sollen verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Dazu gehört unter anderem, dass sie ihre Identität offenlegen und keine falschen Angaben machen. Wer sich weigert, soll mit Sanktionen rechnen müssen - etwa der Kürzung von Leistungen oder einem längeren Einreiseverbot.
- Verschärfte Maßnahmen bei Sicherheitsbedrohungen: Für Personen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, sollen strengere Regeln gelten. So sollen etwa die Gründe für eine Inhaftierung erweitert werden.
- Gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen: Die Mitgliedstaaten sollen im Regelfall Rückkehrentscheidungen innerhalb der EU gegenseitig anerkennen, um die Verfahren zu beschleunigen.
- Rückkehrzentren: Abgelehnte Asylbewerber können in Einrichtungen außerhalb der EU gebracht werden, um von dort aus der EU abgeschoben zu werden. Dabei müssen Menschenrechtsstandards eingehalten und die Umsetzung überwacht werden. Minderjährige und Familien mit Kindern sind ausgenommen.
Gesetzesvorschlag muss noch durch EU-Parlament und Rat der Europäischen Union
Nach der Vorstellung des Gesetzesvorschlags durch die Brüsseler Behörde muss dieser vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union geprüft und angenommen werden. Die Reform gehört zu den zentralen Projekten der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen.