Nach Gesetzesänderung: Moosburg will Tempo 30 aus der Schublade holen
Das Thema Tempo 30 hat im Moosburger Stadtrat öfter für heiße Debatten gesorgt. Neue Gesetze sorgen nun dafür, dass die Stadt Beschränkungen einfacher erlassen kann.
Moosburg - Weil die Straßenverkehrsordnung geändert wurde, haben Kommunen künftig mehr Handlungsspielraum bei der Ausweisung von Tempolimits (siehe Infobox am Textende). Vor diesem Hintergrund forderten jetzt diverse Moosburger Stadträte, alte Beschlüsse zu Tempo 30, die bislang wieder vom Landratsamt kassiert worden waren, aus der Schublade zu holen und umzusetzen.
Zur Sprache kam das Thema am Montag im Stadtrat, als Gerhard Beubl (SPD) das Wort ergriff: Nach den jüngsten Änderungen beantragte er, „die mit Mehrheit gefassten Beschlüsse zu Geschwindigkeitsbeschränkungen nun zu vollziehen“. Konkret nannte er die Gärtnerstraße vom Büchl-Anwesen bis zur Einmündung Jägerstraße, die Bonaustraße sowie den Abschnitt der Georg-Schweiger-Straße auf Höhe des Kindergartens „Weltentdecker“. Beubl: „Diese Beschlüsse wurden nicht vollzogen, weil die Rechtsaufsicht des Landratsamts damals Einwände hatte. Aber die sind nun aufgrund der Änderungen weggefallen.“
Wissentlich die Rechtslage ignoriert
Das Thema hatte in den vergangenen Jahren immer wieder zu emotionalen Debatten im Stadtrat gesorgt, zwischenzeitlich wurden mit den Mehrheitsbeschlüssen sogar wissentlich die gültige Rechtslage und entsprechende Warnungen der zuständigen Rathausmitarbeiter ignoriert. In einem Fall musste ein Tempolimit auch wieder zurückgenommen werden, weil ein Anwohner dagegen erfolgreich geklagt hatte. Da die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde, Sabine Wiesheu, aktuell im Urlaub ist, äußerte sich für die Stadtverwaltung am Montag Thomas Graßl vom Bauamt: „Wir haben schon etwas früher die Infos vom Städtetag bekommen. Das ist alles wieder recht schwammig formuliert, aber Frau Wiesheu hat sich bereits mit der Bonaustraße und so weiter befasst.“
Zu dem bürokratischen Akt meldete sich auch 3. Bürgermeister und Mobilitätsreferent Michael Stanglmaier (Grüne) zu Wort: Wie er gehört habe, müsse man damit rechnen, dass es bis zum Vollzug der Neuregelung noch bis zu einem Jahr dauern könne. „Für die Bonaustraße ist es nach Auffassung von Juristen des ADFC, die das auch geprüft haben, möglich: Dort gibt es einen Kinderspielplatz, es ist ein stark frequentierter Schulweg – in der Bonaustraße wird es also rechtlich gar kein Problem sein, das umzusetzen“, sagte Stanglmaier. An den anderen Stellen müsse man wohl relativ lange warten. „Wir sollten daher überlegen, ob wir nicht schrittweise vorgehen: umsetzen, was bereits geht, die Beschlüsse haben wir ja. Und bei den anderen etwas kritischeren Bereichen warten wir, bis die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung da sind.“
Neustadt und Bahnhof im Blick
„Genau so war‘s geplant“, kommentierte das Thomas Graßl, und sorgte für zufriedene Mienen im Gremium. Die günstige Gelegenheit wollte Alexander Strobl (Linke) sogleich nutzen: „Darf ich dann noch die Neue Industriestraße und Sudetenlandstraße einwerfen? Das könnte sich Frau Wiesheu doch auch anschauen, wenn‘s so einfach ist.“ Doch Michael Stanglmaier erinnerte ihn daran, dass es erst einen Beschluss brauche – was Strobl als Auftrag für kommende Sitzungen auffasste. Die finale Wortmeldung kam von Erwin Weber (CSU), der die Stadtverwaltung bat, noch einmal seinen früheren Antrag auf Tempo 30 im Bereich des Bahnhofs zu prüfen. „Damals hieß es, das sei verkehrsrechtlich nicht möglich“, erinnerte Weber. „Machen wir“, versprach Ortschef Josef Dollinger und schloss damit die Diskussion.
Mehr Spielraum für Kommunen
Busspuren, Fahrradwege und Tempo-30-Zonen können vor Ort künftig leichter eingerichtet werden: Diese und weitere Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht hat kürzlich der Bundesrat besiegelt. Sie sollen nach Plänen des Bundesverkehrsministeriums den Rahmen für Entscheidungen vor Ort erweitern, für die bestimmte Voraussetzungen bestehen. Verbessert werden soll damit auch das Miteinander von Autos, Bussen und Bahnen, Radlern und Fußgängern. Ein wesentlicher Punkt in der Novelle betrifft die Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts: So soll die Anordnung von Tempo-30-Zonen leichter werden, und zwar nicht nur in Nebenstraßen, sondern auch auf Vorfahrtstraßen. Konkret geht es etwa um Straßen an Spielplätzen. Bei Schulen soll es nicht nur direkt davor möglich sein, sondern auch auf hochfrequentierten Schulwegen. Lücken zwischen zwei Tempo-30-Zonen sollen flexibler geschlossen werden können, damit der Verkehr leichter fließt. Bisher ist es bei Lücken bis 300 Meter möglich – künftig können es bis zu 500 Meter sein. (dpa)