Moosburg führt neue Tempo-30-Zone ein: Diese besonderen Regeln gelten künftig

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Karte von Moosburger Neustadt mit eingezeichneter Tempo-30-Zone
Wohl im Herbst bekommt Moosburg eine weitere Tempo-30-Zone. © Grafik: Forster/Karte: Bayerische Vermessungsverwaltung

In der Moosburger Neustadt gibt es bald eine weitere Tempo-30-Zone. Dort gelten dann spezielle Verkehrsregeln. Andere Straßen bleiben trotz Kritik bei Tempo 50.

Moosburg - Mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmer und speziell Kinder hatte jetzt ein Antrag der Moosburger Stadtratsfraktionen von Grünen, Fresh, Linke und SPD zum Ziel: In allen Wohngebieten sollten, soweit noch nicht der Fall, einheitlich Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden. Als Begründung führten die Initiatoren aus, dass teilweise auf gut ausgebauten Straßen Tempo 30 gelte, „während in den Wohngebieten, in denen einige Straßen noch nicht einmal über Fußwege verfügen, Tempo 50 gilt.“ Als Beispiel wurde hier die Böhmerwaldstraße in der Neustadt genannt. Tempo 30 verkürze nicht nur den Bremsweg und senke die Schwere von Unfällen, sondern reduziere auch Schadstoffe und Lärm für die Anwohner. Verkehrsteilnehmern verschaffe eine einheitliche Regel mehr Klarheit.

Der Schilderwald soll sich lichten

In der Stadtratssitzung am Montag erklärte Sabine Wiesheu, Leiterin der Straßenverkehrsbehörde, dass man bei der Prüfung des Antrags festgestellt habe, dass es von allen Moosburger Wohngebieten nur noch zwischen Banat-, Neustadt-, Sudetenland- und Neuen Industriestraße keine zusammenhängende Tempo-30-Zone gebe. „Ich hab‘ mir das mit der Polizei angeschaut, die Beschilderung dort ist wirklich ein bisschen ein Durcheinander.“ Aus Sicht der Stadtverwaltung könne man mit einer neuen 30er-Zone dort einige Verkehrsschilder abbauen und so den Schilderwald reduzieren. Die Sudetenlandstraße bleibe bei Tempo 50.

„Die Leute schießen dort durch wie blöd“

Alexander Strobl (Linke) hakte hier nach: „Dort sollte doch auch Tempo 30 sein. Wenn da frei ist, schießen die Leute durch wie blöd.“ Wiesheu jedoch erklärte, dass das rechtlich nicht möglich sei – aufgrund der Straßenbreite und Gehwegen auf beiden Seiten. „Den Fall hatten wir schon mal in der Bonaustraße, damals gab es ein Gerichtsurteil und das Tempolimit ist wieder kassiert worden.“ Zu den besonderen Verkehrsregeln in Tempo-30-Zonen (ausführlich siehe Infobox unten) sagte Wiesheu, dass innerhalb der Zonen Schilder nicht wiederholt werden müssten und dort generell rechts vor links gelte. „Das bedeutet, dass alle bisherigen Schilder abmontiert werden?“, fragte Erwin Weber (CSU). Auf das Nicken von Wiesheu meinte er: „Diese Vorfahrtsregeln sollten dann gut kommuniziert werden, das wird einige überraschen.“

Wie sich zeigte, fand das Ansinnen eine breite Mehrheit. Mit 13:5 Stimmen wurde die Neuregelung beschlossen. Wie das FT im Nachgang von Sabine Wiesheu erfuhr, rechnet sie mit einer Umsetzung der Änderung im Herbst. „Das nimmt schon ein bisschen Zeit in Anspruch, weil wir erst noch die Schilder bestellen müssen und sie der Bauhof dann aufstellen muss.“

Diese Regeln gelten in Tempo-30-Zonen

Tempo-30-Zonen haben sich in vielen Wohngebieten etabliert. Der Verkehr wird beruhigt, Fußgänger und Radfahrer fühlen sich sicherer. Die Zonen kommen nur abseits von Hauptverkehrsstraßen in Betracht, wo Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. In Tempo-30-Zonen gelten besondere Regeln. Eine davon: Die Zone ist mit entsprechenden Schildern nur am Anfang und Ende gekennzeichnet, Tempo 30 gilt also auf allen Straßen, die zu diesem Gebiet gehören. An den einzelnen Einmündungen wird der Hinweis nicht wiederholt. Von Kfz- und Radfahrenden wird erwartet, dass sie wissen, ob sie sich in einer Tempo-30-Zone befinden. Als Vorfahrtsregel gilt meist rechts vor links. Parken ist im Vergleich zu anderen Straßen nicht gesondert geregelt. In Tempo-30-Zonen gibt es in der Regel keine Ampeln, Mittellinien und benutzungspflichtige Radwege. (Quelle: ADAC)

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