Ab April Extra-Geld vom Staat: Das müssen Arbeitnehmer jetzt wissen
Die Bundesregierung will mit rund 3,3 Milliarden Euro die Weiterbildung von Arbeitnehmern fördern. Möglich werden soll das durch eine Gesetzesänderung.
Berlin – Eine Förderung ab April 2024 soll Beschäftige bei der beruflichen Weiterbildung unterstützen. Grund sei der Strukturwandel in der deutschen Wirtschaft, teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Das sogenannte Qualifizierungsgeld greift ab dem 1. April 2024 als Lohnersatz. Was das konkret für Arbeitnehmer bedeutet.
Beschäftige erhalten Qualifizierungsgeld für Weiterbildungen
Was ist das Qualifizierungsgeld? Arbeitnehmer bekommen für die Zeit, in der sie an Weiterbildungen teilnehmen, Geld von der Arbeitsagentur anstelle ihres Gehalts. Es handelt sich also nicht um eine zusätzliche Zahlung, denn während der Weiterbildung bekommen Arbeitnehmer keine Lohnzahlung vom Arbeitgeber. Das Qualifizierungsgeld ist Teil einer Anpassung des Aus- und Weiterbildungsgesetzes, die ab dem 1. April in Kraft tritt.

Das Qualifizierungsgeld wird in der Höhe von 60 Prozent des Nettogehalts an die Arbeitnehmer ausgezahlt. Für Angestellte mit Kindern erhöht sich der Satz auf 67 Prozent. Demnach handelt es sich um dieselbe Berechnung wie beim Kurzarbeitergeld. „Arbeitgeber können den Betrag natürlich aufstocken, wenn sie mögen“, sagte Irmgard Pirkl von der Bundesarbeitsagentur.
Qualifizierungsgeld ab 1. April: Grund ist der Strukturwandel
Hintergrund der Förderung ist der Strukturwandel, wodurch sich in einigen Branchen die Aufgabengebiete ändern. „Beispielsweise, wenn ein Unternehmen von einer handwerklichen Produktion auf eine computergestützte Produktion wechselt“, erklärt Pirkl. „Dann brauchen die Angestellten Weiterbildungen, sonst können sie nicht weiter bei dem Unternehmen arbeiten.“
Laut Ministeriumsangaben wird die Unterstützung aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit finanziert und beträgt im Jahr 2024 etwa 3,3 Milliarden Euro. Demnach entscheiden die örtlichen Agenturen für Arbeit über die konkrete Mittelverwendung. Der Entwurf des Aus- und Weiterbildungsgesetzes sei von jährlichen Mehrkosten durch das Qualifizierungsgeld in Höhe von bis zu 360 Millionen Euro ausgegangen.
Qualifizierungsgeld als Lohnersatz ab April: Wer hat Anspruch darauf?
Arbeitgeber können die Förderung online beantragen – vorausgesetzt, ein Großteil ihrer Belegschaft ist betroffen, wie die Arbeitsagentur erklärt. Konkret müssen es demnach bei Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten 20 Prozent sein, bei weniger Beschäftigten 10 Prozent. Der Bedarf für eine Qualifizierung müsse zudem in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten sein. Sind weniger als zehn Beschäftigte angestellt, reicht den Angaben zufolge eine schriftliche Erklärung des Betriebs.
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Eine Beschränkung des Qualifizierungsgeldes auf ein bestimmtes Anwendungsfeld gibt es nicht, da fast alle Branchen und Betriebe unterschiedlich von dem Strukturwandel betroffen sind – wenn auch unterschiedlich. Neben der Automobil- und ihrer Zulieferindustrie sind laut einer BMAS-Sprecherin beispielsweise auch energieintensive Bereiche wie die Herstellung von Glas und Keramik, die Verarbeitung von Steinen und Erden, die Herstellung von chemischen Erzeugnissen oder die Metallerzeugung und –bearbeitung zu nennen.
„Aber nicht nur die Industrie ist betroffen“, betont die Sprecherin. Auch beispielsweise im Verlagswesen, im Bankenwesen, bei Versicherungen und im Einzelhandel gebe es aufgrund der Digitalisierung einen erheblichen Strukturwandel.
Qualifizierungsgeld für Beschäftigte: Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen
Vorgaben gibt es jedoch bei der Wahl der Weiterbildung. Eine Grundvoraussetzung soll sein, dass die berufliche Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst. Laut Arbeitsagentur kann sie berufsbegleitend, in Vollzeit oder auch in Teilzeit absolviert werden. Der Bildungsträger, der die Weiterbildung anbiete, müsse zudem für die Förderung zertifiziert sein. Darüber hinaus bestehe der Anspruch, dass die Lerninhalte „über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen“, schreibt die Agentur. Beispielsweise könne eine Schulung für eine betriebsspezifische Software nicht gefördert werden. (bohy/dpa)