- Reporter Niklas Golitschek ist für FOCUS online vor Ort beim Prozess in Magdeburg
Wichtige Protagonisten:
- Taleb al Abdulmohsen: Angeklagter
- Dirk Sternberg: Vorsitzender Richter
- Thomas Breiter und Thomas Rutkowski: Verteidiger
- Matthias Böttcher: Oberstaatsanwalt
Magdeburg-Prozess im Ticker
10.58 Uhr: Bis zuletzt sei er unentschlossen gewesen, die Tat zu begehen, sagt al Abdulmohsen. Hätte ihn die BBC interviewt oder ein anderes Interview auf einer Plattform Resonanz gefunden, hätte ihm das gereicht. "Warum sollte ich dann Leute verletzen, ich hätte keinen Grund", sagt der Angeklagte: "Ich wollte einfach, dass die Welt mich hört, dass wir leiden, dass wir verfolgt werden." Die Öffentlichkeit benötige die Informationen, um Deutschland in Zukunft zu schützen.
Amokfahrer enthüllt, was er vor der Tat tat und verhöhnt die Opfer
10.51 Uhr: Was für ein Hohn für die Opfer! "Ich würde sagen: schade", sagt al Abdulmohsen über seine Amokfahrt. Denn er sei gar nicht entschlossen gewesen, diese Tat zu begehen. Mit dem letzten Zug, mit dem er den Mietwagen noch abholen konnte, sei er nach Magdeburg gefahren. Eine Verspätung und er hätte es nicht geschafft.
Ein Taxi, das ihn zur Abholstation bringen konnte, habe er am Bahnhof nicht gesehen und nicht laufen wollen. Also sei er zunächst zur Sparkasse gegangen - und dann habe er ein Taxi gefunden. Ansonsten hätte er nur Geld abgehoben und wäre in einem Wald spazieren gegangen.
10.43 Uhr: "Die Polizei schreibt, dass ich wirr war", sagt al Abdulmohsen, als er über weitere Anzeigen zum Beispiel über eine angeblich saudische Zuhälterin berichtet. Diese Bezeichnung steht seit gestern nicht nur in Polizeiakten, sondern ebenfalls in zahlreichen Medien. Zuvor spricht er über Einsteins Relativitätstheorie und Stephen Hawkings Theorie vom Urknall ohne Anfang. Um es zu wiederholen: wirr.
10.34 Uhr: Der Angeklagte springt wieder in seine Jugend in Saudi-Arabien. "Jede Sängerin wird als Schlampe betrachtet. Das hat mich traumatisiert", sagt er in zumindest verständlichen Sätzen. Weiter geht es mit Jugenddebatten über die Wissenschaftsfeindlichkeit des Christentums und des Islams. Der tiefere Sinn bleibt noch verborgen.
10.32 Uhr: Al Abdulmohsen will aus seinen Gedichten referieren, die er offenbar im Gefängnis schreibt. In einem fragt er sich, ob Gott eine Sonnenblume ist, die sich im Sonnengang gebeugt habe. Was das bedeuten soll, zählt unter die Kunstfreiheit. Der Bezug zu einem Strafprozess bleibt aber unklar. Jedenfalls wäre später das Zelt die Trümmer des Himmels. Der Teil dazwischen war noch weniger verständlich, als dass er wiedergegeben werden könnte.
Als Angeklagter sich an Eltern des getöteten André (9) wenden will, grätscht Richter dazwischen
10.25 Uhr: Harter Tobak für die Opfer. Al Abdulmohsen gibt den Behörden die Schuld für seine Tat. "Niemand wollte wissen, wie wir leiden", sagt er. Wäre das anders gelaufen, hätte er niemanden umgebracht.
Als Abdulmohsen wieder in Richtung der Eltern des getöteten André etwas sagen will, grätscht Richter Sternberg dazwischen. Niemand von der Nebenklage wolle etwas von Entschuldigung hören oder die Schrecken des 20. Dezember 2024 noch einmal durchleben.
10.22 Uhr: Jetzt geht es um Online-Aktivitäten. Ein Nutzer habe angebliche Nachrichten von ihm veröffentlicht, um ihn als saudischen Spion und Muslim zu diffamieren. Selbst der Vorsitzende Richter habe dem Glauben geschenkt, kritisiert al Abdulmohsen. "Er lügt!", sagt er und behauptet, die Nachrichten nie verschickt zu haben. Der Mann, der sich auf dem sozialen Netzwerk X "Ali Utlu" nennt, sei Mitglied der "korrupten Organisation" in Köln gewesen, behauptet der Angeklagte.
10.18 Uhr: Jetzt dehnt al Abdulmohsen die Verschwörung wieder aus. Die "Täter aus Magdeburg" sollen eine Verbindung zu der "korrupten Organisation" aus Köln gehabt haben, die sich gegen ihn gerichtet habe. Auch das habe die Polizei ignoriert. Ohne erkennbaren Zusammenhang kommt der nächste Knaller: "Die Magdeburger Polizei wollte saudische Frauen umbringen, weil sie die Aufmerksamkeit der Welt auf die dunkle Seite des Islam richten."
10.14 Uhr: Dem Mann und einer Komplizin, die zwischenzeitlich festgenommen worden sei, unterstellt al Abdulmohsen, mit der saudischen Regierung zu kooperieren. Alternativ müsse er eine Vertrauensperson der deutschen Polizei sein. Nur so lasse sich erklären, dass das Betrugsgeld aus Aktionen gegen saudische Frauen nicht beschlagnahmt worden sei. Denn trotz aller angeblichen Beweise habe die deutsche Polizei keine Bedenken bei den beiden Personen gehabt.
10.10 Uhr: Jetzt geht es um einen angeblichen Spion aus Saudi-Arabien, der in Deutschland Asyl gesucht habe. Seine Anzeige dazu sei jedoch ignoriert worden, sagt al Abdulmohsen. Seine Hinweise seien viel mehr an den Mann weitergeleitet worden. Dabei habe der Mann "Betrugsgeld" von Mittäterinnen empfangen. "Ich habe damit gerechnet, dass ich während eines Eingriffes getötet werde", sagt er eingangs und meint damit offenbar die Magdeburger Polizei.
10.06 Uhr: Al Abdulmohsen offenbart einen Hungerstreik im März/April dieses Jahres. In den letzten Tagen vor seiner Einweisung in ein Krankenhaus habe er nur noch Mineral- statt Leitungswasser bekommen. Dadurch seien alle Symptome verschwunden und sein Gesundheitszustand normal gewesen. Das will er jetzt wieder drei Wochen durchziehen. "Man erwartet keine körperlichen Schäden", sagt er. Seine Verhandlungsfähigkeit solle das also nicht beeinflussen. Es sei für ihn ein "friedlicher Weg". Wozu ist nicht ganz verständlich, er könnte Geistlichkeit gesagt haben.
10.01 Uhr: "Können wir uns darauf einigen: Überschrift 20. Dezember 2024?", fragt der Richter den Angeklagten und hofft, die Aussage zu straffen. Immerhin habe al Abdulmohsen die Möglichkeit, sich später und noch mehrfach zu äußern. "Ich möchte die Themen selber wählen", erwidert al Abdulmohsen und deutet auch rund um die Amokfahrt eine angebliche Vertuschung durch die Magdeburger Polizei an.
09.58 Uhr: Sternberg droht außerdem, ihm den Laptop wegzunehmen, sollte er noch einmal politische Botschaften verbreiten. Offenbar ist das auch eine Justizpanne: al Abdulmohsen soll mit dem Gerät die Akten einsehen, aber nicht selbst schreiben können. Warum das technisch möglich war, soll überprüft werden. Der Vorsitzende Richter legt dem Angeklagten zudem nahe, die Einlassung besser zu strukturieren und sich an den Tatvorwürfen zu orientieren.
Bevor Amokfahrer weiter aussagt, macht Richter ihm klare Hungerstreik-Ansage
09.54 Uhr: Richter Sternberg macht dem Angeklagten eine klare Ansage! Denn ihm ist berichtet worden, dass al Abdulmohsen heute morgen nichts gegessen hat. "Sie haben es nicht in der Hand, durch Hunger- oder Durststreik die Verhandlung aufzuhalten", sagt er. Offenbar hat der Angeklagte bereits zuvor angedeutet, den Prozess damit verzögern oder torpedieren zu wollen. Sternberg verweist auf die Strafprozessordnung: Wird die Verhandlungsunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt, ist die weitere Anwesenheit nicht erforderlich. Der Prozess könnte dann auch ohne ihn weitergehen.
09.48 Uhr: Mit fast 20-minütiger Verspätung bertreten die Richter der Schwurgerichtskammer den Saal. Damit dürfte der Angeklagte gleich das Wort erhalten.
09.42 Uhr: Der Beginn des Prozesses verzögert sich, weil noch eine entscheidende Personengruppe fehlt: Die Richter sind noch nicht im Gerichtssaal.
09.25 Uhr: Bislang haben sich nur vereinzelt Nebenkläger im Saal eingefunden. Taleb al Abdulmohsen wird indes erneut von maskierten Polizisten in den Glaskasten geführt, seine Anwälte unterhalten sich außerhalb.
08.54 Uhr: Für die Nebenkläger und Opfer war der Auftakt des Weihnachtsmarkt-Prozesses am Montag nur schwer auszuhalten. Wer noch die Kraft aufbrachte, sich Taleb al Abdulmohsen im Magdeburger Gerichtssaal gegenüberzusetzen, erhielt kaum Informationen zu der Tat, für die sich der Angeklagte verantworten muss: die Amokfahrt auf dem Weihnachtsmarkt 2024.
Zwar gestand der 51-Jährige, das Fahrzeug gefahren zu haben. Von Reue oder Anteilnahme zeigte er jedoch keine Anzeichen. Nur an die Eltern des verstorbenen André (9) richtete der Angeklagte unter Tränen eine Entschuldigung. Ansonsten eröffnete er eine Welt voller Verschwörungen, in der die Magdeburger Polizei Islamkritiker töte und ein Kölner Verein saudische Flüchtlinge missbrauche. Die Aussagen darf er ab 9.30 Uhr fortsetzen, wenn der zweite Verhandlungstag beginnt.
Dienstag, 11. November, 08.26 Uhr: Heute steht Tag zwei im Prozess gegen den Todesfahrer von Magdeburg, Taleb al Abdulmohsen, an. Er hat angekündigt, sich „stundenlang, vielleicht tagelang“ äußern zu wollen. Er will vor dem Landgericht Magdeburg auch Fragen beantworten.
Am Vorabend wurde dem Magdeburger Weihnachtsmarkt vorerst die Genehmigung verweigert. Grund sind Diskussionen um das Sicherheitskonzept. Hintergrund sei ein Schreiben des Landesverwaltungsamtes an die Stadt, in dem dieses Konzept fast ein Jahr nach dem verheerenden Anschlag kritisiert wurde, teilte die Stadt mit.
Verhandlungstag beendet
15.31 Uhr: Die Verhandlung wird am morgigen Dienstag um 9.30 Uhr fortgesetzt.
15.31 Uhr: Der Vorsitzende Richter unterbricht al Abdulmohsen, der Verhandlungstag nähert sich dem Ende. Er verspricht dem Angeklagten, auch weiter seine konkreten Beweggründe für die Tat ausführen zu dürfen. Der zeigt sich außerdem bereit, im Anschluss an die Einlassung Fragen des Gerichts zu beantworten.
15.26 Uhr: Wieder bemängelt al Abdulmohsen, dass er wie alle Islamkritiker als rechtsextrem bezeichnet werde und beschuldigt die Magdeburger Polizei des mehrfachen Mordes. Warum er gar nicht rechtsextrem sei? "Ich liebe die postmodernen Werte", begründet er und nennt die positive Diskriminierung als Beispiel - ein Prinzip, bei dem lange, strukturell benachteiligte Gruppen nun zum Ausgleich leichte Vorteile erhalten.
Angeklagter mit erneuten Vorwürfen gegen die Polizei
15.13 Uhr: In mehreren weiteren Fällen beklagt al Abdulmohsen die Arbeit der Polizei in Magdeburg. Da geht es zum Beispiel um Vorwürfe von Erpressung mit Nacktbildern, die er angezeigt habe oder einen Balkonsturz. Immer wieder habe er Hinweise gegeben. "Alles wurde ignoriert, als hätte ich gar nichts erzählt", beschwert er sich. Die vermeintlichen Täter seien dagegen unbehelligt geblieben.
15.05 Uhr: Wieder erhebt al Abdulmohsen Vorwürfe gegen die Polizei in Magdeburg. Im November 2020 habe er von einem akuten Fall erfahren, bei dem sich eine Frau auf der Toilette verbarrikadiert habe, weil ihr Mann sie umbringen wollte. Also habe er die 110 gewählt - die Beamten seien jedoch untätig geblieben. "Die Polizei hat mir mit einer Anzeige gedroht", sagt der Angeklagte, ihm sei der Missbrauch des Notrufs vorgeworfen worden.
14.58 Uhr: Wirklich verständlich sind die weiteren Ausführungen einmal mehr nicht. Es klingt zumindest durch, dass sich al Abdulmohsen dagegen wehrt, als politisch rechts eingeordnet zu werden. Dass er 2016 mit der AfD zu einem islamkritischen Projekt zusammenarbeiten wollte, lasse keine solchen Rückschlüsse zu.
Angeklagter wirft Verein vor, Flüchtlinge dazu ermutigt zu haben, sich zu prostituieren
14.51 Uhr: Der Angeklagte holt jetzt aus und spricht über Geschichten aus seiner Jugend, die ihn offenbar geprägt und am Islam Zweifel geweckt haben. Da geht es um einen Jungen, der nicht ermutigt worden sei, Musik zu spielen. Unter Tränen erzählt er, wie eine 19-Jährige von ihrem Bruder ermordet worden sei, nachdem sie dabei erwischt worden sei, wie sie einen anderen Mann geküsst habe. "Was ist die Schuld dieser Frau?", fragt al Abdulmohsen entrüstet.
14.42 Uhr: Die Säkulare Flüchtlingshilfe in Köln bezeichnet al Abdulmohsen fortwährend als "korrupte Organisation". Er wirft dem Verein vor, Flüchtlinge aus Saudi-Arabien dazu ermutigt zu haben, sich zu prostituieren. Auf seine Anzeige habe die Kölner Polizei nicht so reagiert, wie er es erwartet habe. Auch gegen die Magdeburger Polizei erhebt er wieder Vorwürfe.
"Die Polizei lügt", sagt der Angeklagte
14.33 Uhr: In einem Brief will er sich auch an die ehemalige Bundesinnenministerin gewandt haben. "Wo sind die friedlichen Wege zur Gerechtigkeit in Deutschland?", sagt er in diesem Zusammenhang. Dann spricht er den September 2026 an, an dem in Sachsen-Anhalt Wahlen anstehen und richtet sich an die Öffentlichkeit: "Sie können drei deutschlandfeindliche Parteien rausschmeißen." Bevor er fortfährt, unterbricht Sternberg. "Das hat denke ich nichts mit der Einlassung zu tun", sagt er. Bevor der Angeklagte wieder das Wort erhält, mahnt der Vorsitzende Richter: "Denken Sie daran, dass es auch Grenzen gibt."
14.30 Uhr: Al Abdulmohsen führt weiter aus. "Die Polizei lügt" und verstecke die Wahrheit, sagt er. Der Angeklagte bezieht sich auf einen Chatverlauf, in dem die Polizei keine tatrelevanten Inhalte erkennt habe. Zudem kritisiert er das verlorene Gerichtsverfahren gegen den Kölner Verein.
"Ich habe das Auto gefahren": Amokfahrer sagt nur wenige klare Sätze
14.26 Uhr: "Ich bin derjenige, der das Auto gefahren hat", sagt al Abdulmohsen mit fester Stimme. Eine der wenigen Sätze, die verständlich sind. Gleich danach behauptet er, die Polizei verstecke die Wahrheit und erzählt etwas von einer Person, die er offenbar im Februar 2024 bedroht habe. Zuvor hat er angekündigt, er werde einen Skandal für die Magdeburger Polizei enthüllen. Angela Merkel habe "Deutschland verraten und verkauft". Ausländer sollten nicht benachteiligt werden, weil er etwas getan habe. Über seinen Bildschirm zeigt er Namen und Filmtitel.
Angeklagter bricht in Tränen aus - dann erzählt er zusammenhanglos
14.22 Uhr: Der Angeklagte bricht in Tränen aus! Bei zwei Menschen entschuldigt er sich für einen Brief.
Es lässt sich nur schwer zusammenfassen, was al Abdulmohsen von sich gibt. Er spricht von einem Kind, das am 20. Oktober in seinem Fahrweg gestanden habe mit einer Botschaft. "Was ist meine Schuld? Gib mir eine Chance!"
Angefangen hat er mit Voltaire als angeblichen Islamkritiker, Medienmanipulation und Verfolgung von abtrünnigen Muslimen. Ein wirklicher Zusammenhang lässt sich nicht erkennen.
Jetzt sagt der Angeklagte aus - Richter lehnt Antrag ab
14.11 Uhr: Taleb al Abdulmohsen will dem Vorsitzenden Richter zufolge Botschaften über seinen Laptop zeigen - als Teil einer Einlassung. "Das werden wir so nicht machen können aus prozessualen Gründen", weist Sternberg das Anliegen zurück. Jetzt hat der Angeklagte das Wort, aber es gibt Mikrofonprobleme.
Es geht weiter! Angeklagter hält wieder Botschaft hoch
14.09 Uhr: Die Prozessbeteiligten kehren in den Gerichtssaal zurück und nehmen ihre Plätze ein. Gleich geht die Verhandlung weiter. Mit Gänseschritten und offenbar mit Handschellen versehen führen drei maskierte Beamte Taleb al Abdulmohsen wieder in seinen gläsernen Schutzkasten. Seine Anwälte unterhalten sich noch im Außenbereich.
Nach den kryptischen Botschaften am Morgen ist davon auszugehen, dass der Angeklagte seine Einlassung als Bühne nutzen könnte, um eine wirre Gedankenwelt voller Verschwörungen offenzulegen. Erneut hält er den Bildschirm seines Laptops in die Kameras, um Botschaften zu verbreiten.
Angeklagter Amokfahrer will "stundenlang, vielleicht tagelang" aussagen
12.59 Uhr: Der Angeklagte will selbst aussagen! Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters bestätigt al Abdulmohsen, dass er eine Einlassung wünscht. Wie lange die dauern soll? "Stundenlang, vielleicht tagelang", kündigt der Angeklagte an. Heute soll die Verhandlung bis maximal 15.30 Uhr andauern. Nun ist erstmal Mittagspause.
12.57 Uhr: Nach mehr als 30 Minuten schließt Böttcher diesen Abschnitt ab und beendet kurze Zeit später die Verlesung der Anklage. "Ich habe die Anklage gehört und verstanden", bestätigt al Abdulmohsen auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters.
Oberstaatsanwalt beschreibt tragische 16 Sekunden detailliert
12.39 Uhr: Bei der Verlesung der Anklage wird deutlich, wie akribisch die Ermittler jedes einzelne Schicksal dokumentiert haben. Nur um diese 16 Sekunden der Amokfahrt zu rekapitulieren, benötigt Oberstaatsanwalt Böttcher bereits fast 20 Minuten - und die Grausamkeiten nehmen kein Ende. Mit am deutlichsten wird das bei einem Opfer, das mehrere Meter vom Auto mitgeschleift wurde und unter anderem eine Zertrümmerung des Herzens erlitt - und in der Folge starb. Das Leben von Dirk B. konnten die Ärzte dagegen retten. al Abdulmohsen hat ihn von hinten erfasst, er wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert. Nach einer Notoperation wurde er noch bis zum 31. Dezember 2024 stationär versorgt.
12.17 Uhr: Die Anklageschrift ist in mehrere Abschnitte gegliedert. Oberstaatsanwalt Böttcher übernimmt wieder und trägt die 16 Sekunden vor, in denen al Abdulmohsen vom Alten Markt in die Hartstraße abgebogen sein soll. Die verheerende Konsequenz: drei Tote, 107 Verletzte, 29 unmittelbar vom Fahrzeug oder Gegenständen erfasste Personen - und vier knapp Verfehlte. Einmal mehr geht es um die Einzelschicksale, die von al Abdulmohsens Amokfahrt betroffen wurden. Dabei lässt sich nicht in jedem einzelnen Fall rekonstruieren, wie die Verletzung im Detail zustande kamen.
Viele Plätze im extra errichteten Gerichtsgebäude sind leer
12.05 Uhr: Zum Prozessauftakt wirkt das extra errichtete Gerichtsgebäude überdimensioniert. Im Bereich der Nebenklage mit den 17 Sitzreihen ist eine Hälfte kaum besetzt und auch die andere nicht vollständig gefüllt. Eine ähnliche Kulisse zeigt sich im Zuschauerbereich: Hier dürfte nur etwas mehr als jeder zweite der 100 Sitzplätze belegt sein. Im Bereich für die Presse ist etwas mehr los.
Oberstaatsanwalt berichtet in allen Einzelheiten über die Amokfahrt
11.54 Uhr: Die Horroraufzählung setzt sich fort. Staatsanwalt Reinl trägt jede einzelne Leidgeschichte vor. Bei einer Frau platzte infolge der Amokfahrt die Fruchtblase, wodurch es zu einer verfrühten Geburt kam. Einige Opfer wurden durch den Aufprall durch die Luft geschleudert, andere von zur Seite gedrückten Personen umgestoßen. So fiel in dem Chaos zum Beispiel auch ein Kind aus dem Kinderwagen und erlitt Verbrennungen. Einzelne wurden mehrere Meter mitgeschleift. Es ist ein kaum vorstellbares Leid, das die Staatsanwaltschaft hier so nüchtern vorliest - und das Hunderte Magdeburger erleben mussten.
11.32 Uhr: Nach wie vor trägt die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg die Anklage vor. Inzwischen hat Staatsanwalt Reinl übernommen und listet die Geschädigten mit ihren Verletzungen und der Behandlungsdauer auf. Der Angeklagte sitzt nicht mehr ganz so starr in seinem Glaskäfig. Auf die Schilderungen der Gräuel, für die er sich verantworten muss, reagiert er jedoch weiterhin nicht. Zwischendurch ändert er seine Sitzposition, dann putzt er sich die Nase, fährt mit der Hand durch seinen Bart oder hebt den Kopf leicht aus der überwiegend gesenkten Haltung.
11.13 Uhr: Prellungen, Verstauchungen, Knochenbrüche, künstliche Beatmung, Unterkieferfraktur, Bewusstseinsverlust: In aller Detailtiefe zählt Böttcher den Horror vom 20. Dezember 2024 auf. Er erläutert, wer wie zu Schaden kam und wie lange behandelt werden musste. Die Amokfahrt dauerte nur zwei Minuten. Der Oberstaatsanwalt benötigt deutlich länger, um das das Leid und den Schmerz auszuführen, das al Abdulmohsen damit verursacht hat. Vom Trauma für die Betroffenen und den Schock für die ganze Stadt ist da noch gar keine Rede.
"Heimtückisch": Jetzt wird die Anklage verlesen
10.46 Uhr: Oberstaatsanwalt Böttcher verliest jetzt die Anklage. Die Anklage wirft al Abdulmohsen vier Straftaten vor - "aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln".
Nüchtern referiert der Oberstaatsanwalt die Anklage. Infolge seines Hangs zu Straftaten sei al Abdulmohsen "für die Allgemeinheit gefährlich". Mit dem BMW X3 sei er über 348 Meter und einer Geschwindigkeit von bis zu 48 Kilometern pro Stunde über einen belebten Fußweg gefahren und habe sich "zielgerichtet gegen eine Vielzahl von Passanten" gerichtet. Er habe eine möglichst große Anzahl von Menschen töten wollen und infolge der Panik weitere Tote und Verletzte riskiert.
Als Motiv nennt Böttcher die "vermeintliche persönliche Kränkung und Frustration" nach einer gerichtlichen Niederlage gegen die säkulare Flüchtlingshilfe. Er habe "Rache durch Tötung willkürlich ausgewählter Opfer" nehmen wollen.
Detailliert schildert der Staatsanwaltschaft, wie die Tat ablief, wen al Abdulmohsen bei seiner Amokfahrt verletzte. "Mindestens jene Person wurde unter dem Fahrzeug mitgeschleift", heißt es dann, oder: "Zwei Personen sind vollständig überfahren worden."
Al Abdulmohsen wirkt anteilnahmslos. Fortwährend senkt er den Kopf und blickt auf den Laptop vor sich - ohne Regung, ohne Bewegung.
Verteidiger verlangt eine Pause - Richter ist wieder nicht einverstanden
10.27 Uhr: Verteidiger Rutkowski will eine zehnminütige Pause, bevor die Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen darf. Er will sich mit seinen Kollegen beraten und womöglich einen Kammerbeschluss herbeiführen. Sternberg gibt vorher noch zu bedenken, dass die Kammer sich bereits vorberaten habe.
Die Nebenklage beabsichtigt keine weiteren Anträge. Die Kammer hält am bisherigen Vorgehen fest, damit bleibt der Angeklagte im Glaskäfig und das Mikrofon angeschaltet.
Unter Gelächter des Publikums lehnt Richter Antrag des Verteidigers ab
10.20 Uhr: Anwalt Rutkowski will seinen Mandanten raus aus dem Glaskasten holen! In einem zweiten Antrag pocht er darauf, die polizeiliche Sitzungsanordnung aufheben lassen. Der Käfig sei "in der aktuellen Fassung unverhältnismäßig", beklagt er. Zudem werde sein Mandant in seinen Rechten beschränkt. Rutkowski betont, dass es sich nicht um einen Terror- oder Staatsschutzakt handele. Der Lüfter sei zu laut und erschwere die Kommunikation. Das Raumklima sei unzumutbar, erschwere die Konzentration und erhöhe das Infektionsrisiko.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters räumt der Anwalt ein, dass der Lüfter aktuell gar nicht läuft. Gleichwohl merke er die trockene Luft, wenn er viel rede. "Dann nehmen sie mal einen Schluck Wasser", empfiehlt Sternberg unter dem Gelächter des Publikums. Der Antrag wird abgelehnt, die Sicherheitsvorkehrungen seien notwendig, um den Angeklagten zu schützen.
Richter entscheidet: Mikrofon bleibt dauerhaft eingeschaltet
10.10 Uhr: Oberstaatsanwalt Böttcher zeigt wenig Verständnis für den Antrag. "Die Situation ist nicht anders als in jedem anderen Gerichtssaal", sagt er. Es sei wichtig, die Reaktion des Angeklagten unmittelbar wahrnehmen zu können. Auch Richter Sternberg sieht keine Einschränkung für dessen Rechte, wenn das Mikrofon dauerhaft angeschaltet bleibt.
Verteidiger beklagt sich erstmal, weil Gespräch mit Angeklagtem ausblieb
10.04 Uhr: Rechtsanwalt Thomas Rutkowski ergreift das Wort und schickt gleich Kritik an das Gericht. Den Verteidigern sei zugesichert worden, mit al Abdulmohsen, ein Gespräch vor dem Gerichtstermin führen zu können. "Dazu ist es nicht gekommen", beklagt Rutkowski. Sie bräuchten Gelegenheit, den Prozesstag zu besprechen. Richter Sternberg will dafür in einer Pause die Gelegenheit geben. Zudem beantragt der Anwalt, das Stabmikrofon zu wechseln - der Angeklagte will nicht, dass seine Gespräche mit den Verteidigern durchgehend in den Zuschauerraum übertragen werden.
09.59 Uhr: Richter Sternberg geht die Namen der Nebenklage durch und hat seine Liste eigentlich abgearbeitet. Doch mehrere Namen sind ihm offenbar nicht übermittelt worden - mehrere Anwesende ihm Saal melden sich noch per Handzeichen und geben ihre Namen zu Protokoll. al Abdulmohsen verfolgt das Geschehen ruhig sitzend in seinem Glaskasten. Immer wieder legt er eine Hand an seinen langen Vollbart.
Auf dem Display des Angeklagten steht "#MagdeburgGate"
09.50 Uhr: Richter Sternberg geht die Formalien durch. Die Kamera aus dem Gerichtssaal schwenkt kurz zu al Abdulmohsen und fängt seinen Bildschirm ein. "#MagdeburgGate" steht dort und "Sept. 26" - der Angeklagte hält weiterhin an seiner Verschwörung fest. Er sitzt mittig zwischen seinen beiden Pflichtverteidigern, in beiden hinteren Ecken haben maskierte Polizisten Platz genommen.
Angeklagter streckt seinen Laptop in Richtung des Publikums
09.32 Uhr: Plötzlich nimmt al Abdulmohsen seinen Laptop in die Hand und reckt ihn in Richtung der Presse und des Publikums! Aus dem Zuschauerbereich ist allerdings nicht zu erkennen, welche Botschaft er verbreiten möchte.
Angespannte Stille im Gerichtssaal, als der Amokfahrer hereinkommt
09.29 Uhr: Angespannte Stille im Gerichtssaal. Taleb al Abdulmohsen betritt den Glaskasten. Die Pressevertreter nehmen Foto- und Bildmaterial auf. Der Angeklagte sitzt ruhig auf seinem Stuhl und blickt auf den Bildschirm vor ihm.
Wie reagieren die Nebenkläger und Besucher auf den Angeklagten?
09.20 Uhr: Allmählich betreten Nebenkläger und Anwälte den Gerichtssaal und nehmen ihre Plätze an den 17 Tischreihen ein. Auffällig ist die bunte Farbmischung an Kleidung: lila, gelb, türkis, dunkelgrün. Manche haben haben sich für einen monotonen Stil entschieden, andere für Streifen oder Karomuster. Bislang wirkt die Stimmung ruhig. An den Eingängen bleibt alles geordnet und gut organisiert, der große Andrang ist bisher ausgeblieben. Im Besucherbereich sind noch einige Stühle unbesetzt. Gleich wird sich zeigen, wie die Nebenkläger und Besucher reagieren, wenn Abdulmohsen den Saal betritt und zu seinem Glaskasten geführt wird. Gerade betreten die beiden Anwälte den abgeschirmten Raum - begleitet von zwei maskierten Polizisten.
Angeklagter Taleb al Abdulmohsen sitzt mit Verteidigern in einem Glaskasten
08.47 Uhr: Für Magdeburg dürfte dieser Prozess ungeahnte Dimensionen erreichen. Allein 17 Tischreihen stehen allein für die mehr als 140 Nebenkläger und deren rund 40 Anwälte bereit. Von der Decke hängen 4 Reihen mit jeweils fünf Monitoren, dazwischen rotieren Ventilatoren. Auf der gegenüberliegenden Seite steht der glaub-graue Glaskasten bereit, in dem Taleb al Abdulmohsen (51) bald Platz nehmen wird. Von der Seite und durch eine Glaswand getrennt sind weitere 200 Sitzplätze für Presse und Besucher reserviert.
Taleb al Abdulmohsen droht die Höchststrafe
Montag, 10. November, 06.30 Uhr: Diese Gerichtsverhandlung wird in die deutsche Justizgeschichte eingehen. Beim Weihnachtsmarkt-Prozess in Magdeburg muss sich Taleb al Abdulmohsen von heute an für den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 verantworten. Ihm wird sechsfacher Mord, versuchter Mord an 338 Menschen und gefährliche Körperverletzung von 309 Menschen zur Last gelegt.
Die Anklage sieht die Merkmale "heimtückisch" und "mit gemeingefährlichen Mitteln" als erfüllt an. Damit droht bei einer Verurteilung die Maximalstrafe: lebenslänglich mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließend die Unterbringung in Sicherungsverwahrung.
Für den Prozess, der insgesamt fünf Millionen Euro kosten könnte, wurde in Magdeburg ein temporäres Gerichtsgebäude eröffnet: 4700 Quadratmeter Fläche bieten Platz für bis zu 700 Personen. Es soll höchste Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Zuständigkeit bleibt in Magdeburg, nachdem die Bundesanwaltschaft die Übernahme wegen fehlenden Staatsbezugs abgelehnt hatte.
Angesetzt sind zunächst 47 Sitzungstage bei bis zu drei Tagen pro Woche. Der Prozess beginnt um 9.30 Uhr. Planmäßig wird zunächst die Anklage verlesen. Anschließend erhält der Angeklagte, der von zwei Anwälten vertreten wird, die Möglichkeit, sich zur Sache einzulassen. Dafür ist auch der Dienstag reserviert. Für Donnerstag ist ein Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle angekündigt, der ein Gutachten vorstellen soll. Außerdem sind vier Zeugen geladen: Mitarbeiter der Mietwagenfirma, bei der sich al Abdulmohsen das Auto für den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt besorgt haben soll.
FOCUS online berichtet am Montag live aus dem Gerichtssaal.
Ursprüngliche Meldung: Magdeburg-Amokfahrer will wohl vor Gericht aussagen
Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt will vor Gericht vermutlich aussagen. Darauf deuten Unterlagen hin, die der "Stern" einsehen konnte. Der Prozess gegen Taleb al Abdulmohsen beginnt am Montag vor dem Magdeburger Landgericht.
Nach "Stern"-Informationen kam es vor gut zwei Wochen unter dem Vorsitz des zuständigen Magdeburger Richters zu einer Anhörung von Taleb al Abdulmohsen. Die Anhörung sollte ihm Gelegenheit geben, vor dem Prozess zu den Straftaten Stellung zu nehmen, die die Anklage ihm zur Last legt. Taleb al Abdulmohsen wurde aus der Untersuchungshaftanstalt Berlin-Plötzensee vorgeführt und erklärte seine Verteidigungsstrategie. Ob er diese vor Gericht umsetzt, muss der Prozess zeigen. Dass er von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, erscheint jedoch unwahrscheinlich angesichts seiner Angaben in der Anhörung.
Taleb al Abdulmohsen will sich wegen Verschwörungstheorie auf "Notstand" berufen
Taleb al Abdulmohsen erklärte dem Richter, er wolle sich vor allem auf einen "Notstand" nach den Paragrafen 34 und 35 des Strafgesetzbuches berufen. Danach ist eine Strafbefreiung für Fälle vorgesehen, in denen sich der Beschuldigte in einer "gegenwärtigen Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit" befindet, die er nicht anders abwenden kann als durch die ihm zur Last gelegte Tat.
Aus dem Protokoll der mehr als drei Stunden langen Anhörung geht hervor, dass sich der aus Saudi-Arabien stammende und heute 51 Jahre alte Angeklagte schon lange vor der Tat in diverse Verschwörungserzählungen hineingesteigert haben muss. Er selbst sieht sich als Islamkritiker.
Gegenüber dem Richter erklärt er, staatliche Behörden und Flüchtlingsinitiativen in Deutschland würden mit dem Regime in Saudi-Arabien kooperieren, um jede islamkritische Opposition auszuschalten. Die Magdeburger Polizei habe sogar versucht, saudische Asylsuchende umzubringen. Ziel einer umfassenden Verschwörung, von der auch er sich bedroht fühle, sei die Islamisierung Europas.
Taleb A. stellt die Polizei als eigentlichen Täter dar
Im Verlauf der Anhörung erhebt Taleb A. immer wirrere Vorwürfe, die darin gipfeln, dass bei der Amokfahrt über den Weihnachtsmarkt von Magdeburg nicht er, sondern die Polizei der eigentliche Täter gewesen sei. Mit der offiziellen Darstellung des Geschehens würden die Opfer des Anschlages nachträglich betrogen.
Taleb A., der vor seiner Tat als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie arbeitete, äußert mehrfach, er habe bei all seinen Konflikten mit Polizei, Gerichten und Behörden das Gefühl gehabt, nicht wie ein Mensch behandelt worden zu sein. Trotz seiner massiven Drohungen seit 2023 habe er immer versucht, zu einer friedlichen Lösung zu kommen.
Drei Stunden vor der Tat ging Taleb A. in den Supermarkt
Am Tag des Anschlages sei er gegen 16.00 Uhr, also etwa drei Stunden vor der Tat, in einem Supermarkt gewesen und habe sich dort bereits innerlich von der Welt verabschiedet, weil er damit gerechnet habe, dass ihn bald ein Polizist erschießen werde. Damit, so Taleb A., wären auch seine Schmerzen vorbei gewesen, die er nicht habe aushalten können.
Bei dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 hatte der Täter einen schweren BMW-SUV am Abend in die Besuchermenge gesteuert. Sechs Menschen wurden getötet, zahlreiche andere verletzt, zum Teil lebensgefährlich.