Mindestlohn-Hammer: Jetzt doch über 21 Euro – Wer so viel bekommt

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Der Mindestlohn steigt in der Pflege über 21 Euro – und liegt damit weit über der normalen Lohnuntergrenze. Doch nicht alle Beschäftigten profitieren von der Erhöhung.

Berlin – Der Mindestlohn ist ein kontroverses Thema: Ursprünglich wollte die SPD ihn auf 15 Euro anheben, nach Entscheidung der zuständigen Kommission ist nun eine schrittweise Steigerung der Lohnuntergrenze auf 14,60 Euro beschlossen. Das gilt für alle Beschäftigten in Deutschland. Doch in einzelnen Branchen kann der Mindestlohn abweichen. So ist es auch in der Altenpflege: Beschäftigte sollen dort bis zu 21,58 Euro pro Stunde bekommen.

Mindestlohn-Erhöhung für Pflegekräfte steht an: Fachkräfte bekommen bis zu 21,58 Euro

Die Pflegekommission hat die Mindestlohn-Erhöhung einstimmig beschlossen, wie Bundesarbeits- und Gesundheitsministerium am Dienstag, 25. November, in Berlin mitteilten. Für Pflegehilfskräfte gebe es bis Juli 2027 eine Anhebung auf 16,95 Euro pro Stunde. Für qualifizierte Fachkräfte schlägt die Kommission die Anhebung auf 21,58 Euro vor. Das ist ein Wachstum um insgesamt 5,3 Prozent.

Datum Mindestlohn für Fachkräfte Mindestlohn für Hilfskräfte
Aktuell 17,35 € 16,10 €
Ab 1. Juli 2026 17,80 € 16,52 €
Ab 1. Juli 2027 18,26 € 16,95 €

Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Kommission zudem weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser soll weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) betragen. Empfohlen wird eine Laufzeit bis zum 30. September 2028.

Unabhängig vom Mindestlohn: Gesundheitsministerin Warken hebt höhere Tariflöhne hervor

„Jeden Tag, jede Nacht, jedes Wochenende leisten unsere Pflegekräfte Herausragendes. Für dieses Anpacken und Dabeibleiben sind gute Löhne zentral - damit sich auch in Zukunft Menschen gern für den Pflegeberuf entscheiden, und die Versorgung von Pflegebedürftigen sichergestellt ist“, erklärte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zur geplanten Mindestlohn-Erhöhung. Die Empfehlung bringe „spürbare Lohnsteigerungen für unsere Pflegekräfte“.

Bärbel Bas trägt Unterlagen. Daneben läuft eine ältere Frau in Begleitung einer Pflegefachkraft einen Flur eines Heims entlang.
Der Mindestlohn für Fachkräfte in der Altenpflege soll bis 2027 auf über 21 Euro steigen. Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas sieht darin „spürbare Lohnsteigerungen für unsere Pflegekräfte“. (Montage) © Michael Kappeler/Bernd Thissen/dpa

„Unabhängig von dieser Entscheidung haben sich die Löhne für Pflege- und Betreuungskräfte in den vergangenen Jahren bereits spürbar verbessert: Sie erhalten in den Pflegeeinrichtungen für ihre anspruchsvolle berufliche Tätigkeit durchschnittlich bereits wesentlich höhere Löhne auf Tarifniveau, als von der Pflegekommission nun festgelegt“, stellte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) fest. „Neben der finanziellen Komponente wollen wir die Berufe in der Pflege durch mehr Befugnisse und weniger Bürokratie stärken, um die Attraktivität dieser Berufsbilder weiter zu erhöhen.“

1,3 Millionen Beschäftigte profitieren von der Mindestlohn-Erhöhung – doch nicht alle Pflegekräfte

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten laut Ministerium in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 30. Juni 2026 gültig. Die Beauftragte des Arbeitsministeriums für die Pflegekommission und ehemalige Hamburger Gesundheitssenatorin, Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), betonte, der Beschluss gebe den Pflegeeinrichtungen im Hinblick auf die Mindestentgelte Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Der Anstieg des Mindestlohns muss nun noch per Verordnung vom Arbeitsministerium beschlossen werden.

Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt, etwa in Privathaushalten, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro pro Stunde. Diese Beschäftigten profitieren damit von der Erhöhung auf 14,60 Euro bis 2027. (ms)