Endlich Rente: Muss man eigentlich Steuern zahlen? Welcher Irrtum sich hartnäckig hält
Ob man als Rentner Steuern zahlen muss, hängt vor allem von einem Faktor ab. Wann Abgaben auf die Einnahmen fällig werden.
München – Was die Rente betrifft, halten sich einige Irrtümer hartnäckig. Eines davon ist die Annahme, dass man auf seine Rente keine Steuern zahlen muss. Früher war das tatsächlich einmal der Fall, aber schon seit 2005 sind auch Rentner grundsätzlich steuerpflichtig. Dennoch zahlen viele Rentner unterm Strich keine Steuern.
Liegen die Rentenbeiträge unter dem Freibetrag, werden keine Steuerzahlungen fällig
Unterhalb des Freibetrags fallen keine Steuern an. Somit ist die Rente steuerfrei, wenn sich der Verdienst unterhalb dieser Grenze befindet. Aktuell liegt diese bei 12.096 Euro für Alleinstehende, informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Zusammenveranlagte Paare sollten 24.192 Euro nicht überschreiten. Da der Rentenfreibetrag als Betrag festgelegt ist, gilt er in dieser Höhe für die gesamte Rentendauer.

Steuerfrei ist die Rente oberhalb des Grundfreibetrags aber schon seit 20 Jahren nicht mehr. Seit 2005 werden Anteile über dem Freibetrag des Einkommens abgezogen. Laut der Deutschen Rentenversicherung Rheinland steigt der Anteil pro Renteneintrittsjahrgang um 0,5 Prozentpunkte. Das gelte seit 2023, davor sei er um 1,0 Prozentpunkte pro Rentenjahrgang angehoben worden. Ein Beispiel: Ist eine Person 2024 in Rente gegangen, so beträgt der Besteuerungsanteil 83 Prozent der Rente. 2025 liegt er bei 83,5 Prozent.
Steuererklärung in der Rente: Finanzamt fordert nicht automatisch zur Abgabe auf
Eine gute Nachricht für Einzahler gibt es trotzdem: Die steigenden Rentenbeiträge können seit Anfang 2023 in vollem Umfang als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Obergrenze für die absetzbaren Beiträge beläuft sich dabei auf 26.528 Euro bei Einzelpersonen. Bei verheirateten Paaren sind es 53.056 Euro, so die Deutsche Rentenversicherung.
Zu beachten ist allerdings, dass das Finanzamt nicht automatisch zur Steuererklärung auffordert. Rentner, die mit ihren steuerpflichtigen Einkünften über dem Grundfreibetrag liegen, müssen also selbständig daran denken, eine Erklärung abzugeben. Darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung auf dem Portal Ihre Vorsorge.
Steuerpflichtig in der Rente: Diese Sonderfälle gibt es
Außerdem gibt es auch Sonderfälle: Dazu zählen etwa Personen, die Rente beziehen und weiterhin arbeiten. Sie sind somit als Arbeitnehmer im Lohnsteuerverfahren, für die besondere Regelungen zur Abgabepflicht gelten. Abweichungen gibt es auch bei privaten Rentenversicherungen: normalerweise fällt der steuerpflichtige Ertragsanteil hier geringer aus. Da steuerliche Angelegenheiten individuell und komplex sein können, lohnt es sich im Zweifelsfall eine Beratung in Betracht zu ziehen.
Freuen können sich Rentenempfänger auf den 1. Juli. Wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt, könnten die Renten laut Prognosen dann um etwa 3,5 Prozent steigen. Dadurch werden einige Rentner anschließend über dem Freibetrag liegen und somit wieder steuerpflichtig.