Heizungsförderung startet – Wann sich der Heizungstausch lohnt

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Der Ansturm auf die Förderanträge für den Heizungstausch ist groß. Ein Überblick über das Programm – und warum es nicht immer eine Wärmepumpe sein muss.

Berlin – Nach langem Streit um das Heizungsgesetz ist es endlich soweit: Ab sofort können Hausbesitzer bei der KfW für den Heizungstausch einen Förderantrag stellen. Zunächst gilt das aber nur für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen.

Trotzdem gibt es am Dienstag (27. Februar 2024) einen Ansturm: Am Morgen kam es bei der Registrierung auf dem KfW-Portal zu Wartezeiten, weil der Andrang offensichtlich groß war. „Vor Ihnen im Warteraum sind: 529 Personen. Der Warteraum wurde angehalten“, hieß es auf der Webseite. Ein Überblick über die Förderung – und ob sich diese für Hausbesitzer lohnt.

Können auch andere Gebäudeeigentümer die Förderung bekommen?

Ja, aber diese müssen sich mit der Antragstellung aber noch etwas gedulden. Die KfW schaltet die Formulare für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften voraussichtlich im Mai bzw. August frei. Alle Antragsberechtigten können aber bis August auch schon die Heizung tauschen und bis November den Antrag bei der KfW nachreichen.

Zeitweise diskutierte die Ampel-Regierung über eine mögliche Pflicht zur Wärmepumpe als Alternative zu Öl- und Gasheizungen.
Der Ansturm auf die Förderanträge für den Heizungstausch ist groß. (Archivbild) © Sascha Steinach/imago

Was beinhaltet die Förderung?

Hausbesitzer, die ihr Haus auch selbst bewohnen, können bis zu 70 Prozent Zuschuss zu einem Investitionsbetrag von 30.000 Euro bekommen. Für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle sowie für sehr saubere Holzheizungen gibt es Sonderboni. Die Grundförderung für alle anderen Heizungsbetreiber beträgt 30 Prozent. Voraussetzung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen. Mehr Infos gibt es in der Grafik:

BEG-Förderbedingungen für Wärmepumpen. Für Einfamilienhäuser können die Antrage ab heute (27.2.2024) gestellt werden.
BEG-Förderbedingungen für Wärmepumpen. Für Einfamilienhäuser können die Antrage ab heute (27.2.2024) gestellt werden. © Bundesverband Wärmepumpe (BWP)

Muss ich jetzt meine Heizung austauschen?

Nein, in den meisten Fällen nicht. Hintergrund der neuen Förderungen ist das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar gilt. Über das Heizungsgesetz hatte es monatelang erbitterten Streit gegeben. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Vorgeschrieben ist seit 1. Januar, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben muss. Das ist in vielen Fällen eine Wärmepumpe.

Welche Heizungsarten werden gefördert?

Mit einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung wird die Vorgabe von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie, die beim Heizungstausch gemäß dem geänderten Gebäudeenergiegesetz stufenweise Pflicht wird, vollständig erfüllt. Damit haben Eigentümer also eine dauerhafte Lösung für die Heizung ihres Gebäudes gewählt.

Muss es denn unbedingt eine Wärmepumpe sein?

Nicht unbedingt. Gerade läuft die kommunale Wärmeplanung an, bei der geprüft wird, in welchen Gemeinden sich ein Fernwärmenetz lohnt. Wenn ein Wärmenetz geplant ist oder vorliegt, kann man abwägen, ob ein Fernwärmeanschluss nicht besser wäre. „Liegt keine Planung für ein Wärmenetz vor, ist die Wärmepumpe immer eine Option“, sagt dazu Sanierungsberater Frank Kettler der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). „Eine Wärmepumpe passt für viel mehr Gebäude, als die meisten denken – aber nicht für alle. Mit schlechtem Wärmeschutz oder Denkmalschutzauflagen sind die Vorlauftemperaturen der Heizung häufig hoch, wodurch eine Wärmepumpe nicht sehr effizient arbeiten kann. Eine Biomasseheizung könnte eine Alternative sein. In den meisten Gebäuden lässt sich der Wärmeschutz jedoch so verbessern, dass eine Wärmepumpe gut funktioniert.“

Lohnt sich die Förderung zum Heizungstausch?

Kettler findet laut FAZ: „Im Prinzip für alle. Denn es gibt Geld.“ Aber es sei nicht einfach zu sagen, wer wie viel bekommen könne. Finanztip weist noch auf einen weiteren Aspekt hin: die stark gestiegenen Preise für Erdgas und Heizöl. Der Umstieg auf eine andere Heiztechnologie lohne sich daher auch wirtschaftlich, so Finanztip.

Gibt es noch andere Förderungen?

Ja – wenn man beispielsweise dabei noch zusätzlich sanieren muss. „Für Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstererneuerung und Heizungsoptimierung wird ein Basisfördersatz in Höhe von 15 Prozent gewährt“, sagt Andrea Blömer, Leiterin des Regionalbüros Iserlohn des Verbands Privater Bauherren. „Beim Einsatz eines individuellen Sanierungsplanes gibt es fünf Prozent Bonus obendrauf.“

„Der individuelle Sanierungsplan ist unbedingt zu empfehlen, weil der Eigentümer damit einen Überblick über den energetischen Zustand seiner Immobilie erhält, der ihm vernünftige wirtschaftliche Entscheidungen ermöglicht“, sagt Martin Brandis, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Außerdem erhöhe er die Fördersätze für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen beträchtlich.  Ohne Sanierungsplan liegen die förderfähigen Kosten für Dämmung, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung bei jährlich höchstens 30.000 Euro, mit Sanierungsfahrplan bei jährlich bis zu 60.000 Euro. 

Neu ist ab 2024: Die Höchstgrenze beim Heizungstausch (30.000 Euro) und die Höchstgrenze für weitere Effizienzmaßnahmen (60.000 Euro) können addiert werden, wenn verschiedene Einzelmaßnahmen getätigt werden – zum Beispiel eine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht wird und zusätzlich die Wände gedämmt werden. Die kombinierte Grenze liegt bei insgesamt 90.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung dieser Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienzexperten. 

Im vergangenen Jahr haben viele Menschen noch schnell Gasheizungen einbauen lassen. War das eine gute Idee?

„Viele haben durch die Diskussion um das Heizungsgesetz Panik bekommen und sich noch eine fossile Heizung eingebaut, bevor das vielleicht später nicht mehr geht“, erklärt Kettler in der FAZ. „Ich wäre mit Gasheizungen vorsichtig, weil nicht alle Erdgasnetze in den nächsten 20 Jahren weiterbetrieben werden können, wenn ein Nachbar nach dem anderen umstellt. Diejenigen, die sich noch schnell eine Gasheizung einbauen, werden sich vielleicht in einigen Jahren über hohe Gaspreise und Netzkosten beschweren und nach staatlicher Hilfe rufen. Ob die kommt, ist fraglich.“ Besser sei es, jetzt mit staatlicher Förderung von fossilen Heizungen loszukommen, um nicht in eine Kostenfalle zu laufen.

Mit Material der dpa

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