Tupperware vor dem Aus? Das müssen Verbraucher nun bei der Garantie beachten
Die Kultfirma Tupperware steht vor der Insolvenz. Das Unternehmen hat stets mit 30 Jahren Garantie geworben. Haben Kunden darauf weiterhin Anspruch?
München – Fast in jedem deutschen Haushalt sind Produkte von Tupperware zu finden. Über Jahrzehnte hinweg hat die Firma mit Hauptsitz in Florida über den normalen Vertrieb im Handel – aber auch hohe mit sogenannten Tupperpartys – hohe Gewinne erzielt.
Nun steht der Konzern offenbar kurz vor der Insolvenz. Seit Jahren gehen die Umsätze zurück, der Aktien-Kurs ist in den Keller gefallen. Was passiert mit der 30-jährigen Garantie, mit der sich die Kultfirma unter anderem einen Namen gemacht hat?
Tupperware steht für 30 Jahre Garantie – wie geht es bei einer Insolvenz weiter
Die Frischhaltedosen von Tupperware dürften fast jedem einen Begriff sein. Wie der Spiegel berichtete, seien im Juni Pläne ans Licht gekommen, die einzige Fabrik der Firma zu schließen. Bereits im März klagten die Verantwortlichen über Liquiditätsprobleme. Nachdem die Aktie bereits in den vergangenen Monaten immer weiter eingebrochen ist, ist sie mit dem Bekanntwerden der drohenden Insolvenz erneut abgestürzt.

Ein Verkaufsargument des Unternehmens war stets die langjährige Garantie. Für Produkte, die mit einem weißen „T“ gekennzeichnet sind, gilt sie laut Mitteilung des Konzerns für 30 Jahre. Was passiert damit, wenn das Unternehmen den Betrieb einstellen muss?
Garantie-Anspruch verfällt mit Insolvenz nicht
Grundsätzlich erstreckt sich die Garantie laut Unternehmen darauf, „dass an dem Produkt keine Mängel auftreten, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind“. Ist die Gebrauchstauglichkeit nicht eingeschränkt, bestehe kein Garantieanspruch. Herkömmliche Abnutzung und Schäden durch unsachgemäßen und nicht haushaltsüblichen Gebrauch seien ebenfalls kein Garantie-Fall.
Der Konzern weist jedoch auch darauf hin, dass es sich bei dem Garantie-Anspruch um eine freiwillige Leistung des Unternehmens handelt. Dieser verfällt jedoch nicht einfach mit einer Insolvenz, wie die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung erklärt.
Wenn das Produkt beschädigt geliefert wird, haben Verbraucher weiterhin gesetzliche Gewährleistungsrechte – denen insolvente Unternehmen nachkommen müssen. Auch ein deutscher Autozulieferer ist derzeit von einer Insolvenz betroffen.
Wird der Betrieb bei Insolvenz eingestellt, verfällt Garantie – aber nicht die Gewährleistungsrechte
Stellt der Produzent eine freiwillige Garantie aus, bleiben die Ansprüche auf diese von einer Insolvenz unberührt, so die Verbraucherzentrale. Mangelhafte Ware könne somit im Rahmen der Garantie direkt beanstandet werden. Stellt das Unternehmen jedoch den Betrieb komplett ein, verfallen auch die Ansprüche auf Garantie mit ihr.
Gewährleistungsrechte bleiben hingegen weiterhin bestehen, wie Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer Mitteilung erklärt. Dazu zählt, dass insolvente Firmen das Produkt neu liefern oder kostenlos reparieren müssen.
Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, erklärt: „Allerdings sind diese Rechte im Insolvenzfall häufig nicht mehr viel wert“. Grund dafür sei fehlendes Geld oder Ersatzware. In diesem Fall können Betroffene innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderung beim Insolvenzverwalter in die Insolvenztabelle anmelden. (bk)