„Offensichtlich rechtswidrig“: Radler gehen gegen Landratsamt vor - 250 Demonstranten erwartet
Die Radler wollen auf die Bundesstraße. Und zwar an diesem Sonntag. Das Landratsamt sagt weiterhin nein. Das Future-Bündnis schaltet jetzt das Gericht ein.
Wolfratshausen – Entweder gehen sie auf die Bundesstraße oder vor Gericht: Dieses Credo gab die Initiative Wor for Future wie berichtet aus. Wegen des Verbots, am Sonntag auf der B11 zu demonstrieren, schaltete das Klimabündnis einen Fachanwalt ein. Das Landratsamt hat die Sache neu geprüft – und kam zum selben Ergebnis. Die Klimaschützer dürfen außerorts nicht auf die Bundesstraße. Das Bündnis hat dagegen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. Ausgang noch offen.
Radprotest vor Gericht: Future-Initiative geht gegen Landratsamt vor
Die Pressesprecherin des Landratsamts, Sabine Schmid, erklärt im Gespräch mit unserer Zeitung: „Wir haben einen neuen Bescheid ausgestellt.“ Der Inhalt bleibt fast gleich: „Von der Blumenstraße in Geretsried an sollen die Teilnehmer der Demonstration den Fahrradweg nutzen“, sagt Schmidt. Erst in Wolfratshausen nach der Unterführung hinter Farchet dürfen sie wieder auf die Bundesstraße fahren. „Außerorts nutzt der Zug den Radweg“, so die Pressesprecherin.
Future-Bündnis rechnet mit 200 bis 250 Teilnehmern
Genau dagegen haben die Wolfratshauser Klimaschützer Einspruch eingelegt. „Im neuen Bescheid gibt es lediglich redaktionelle Änderungen“, sagt Wor-for-Future-Vertreter Jan Reiners. Die Aktivisten bleiben bei ihrer Meinung: Eine Rad-Demonstration mit 200 bis 250 Personen sei auf dem engen Radweg kaum möglich – „ich weiß nicht, wie das gehen soll“ – auch, weil viele Kinder erwartet werden. Außerdem gebe es einen thematischen Bezug zum Veranstaltungsort Bundesstraße: „Wir wollen, dass die Infrastruktur für Radler ausgebaut wird.“ Eine Sichtbarkeit der Teilnehmer im Straßenraum würde nicht erreicht, wenn Radler „an den Rand gedrängt“ werden, wie das Future-Bündnis schreibt.
„Offensichtlich rechtswidrig“ sagt Protestführer
Das Landratsamt führt als Grund für das Veto an, dass das radelnde Demonstrieren auf der Fahrbahn der B11 wegen der Veranstaltungsgröße und den teilnehmenden Kindern „einer Vollsperrung gleichkommt“. Die Klimaschützer betonen, dass die Demo – Abfahrt ist um 13 Uhr in Geretsried – „zu einer besonders verkehrsarmen Zeit“ stattfinden soll. Die Ablehnung des B11-Protests empfindet das Bündnis als „offensichtlich rechtswidrig“, sagt Reiners.
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Für Verwirrung sorge der Fakt, dass „auf exakt derselben Strecke“ – also der B11 – etwa zwei Stunden zuvor der ADFC auf Sternfahrt nach München radeln darf. Pressesprecherin Schmid schränkt ein: „Diese Versammlungsbestätigung hat die Stadt München ausgestellt.“ Eine Prognose, wann das Verwaltungsgericht entscheidet, gibt es bislang nicht. DOMINIK STALLEIN