Ticket-Rechte und betroffene Regionen: Fragen und Antworten zum Bahn-Streik

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Ab Donnerstagabend folgt der nächste Bahn-Streik, das hat die GDL bekannt gegeben. Welche Regionen sind betroffen? Und was passiert mit gekauften Tickets?

München – Die GDL macht Ernst: Nach den gescheiterten Tarifverhandlungen hat die Lokführergewerkschaft erneut zum Warnstreik im Bahnverkehr aufgerufen. Ab Donnerstagabend (7. Dezember) soll der Zugverkehr für rund 24 Stunden lahmgelegt werden. Das gab die Gewerkschaft am Mittwochabend (6. Dezember) bekannt. Der Streik kommt in einer kritischen Phase, mitten in der Vorweihnachtszeit und so kurz, nachdem der plötzliche Wintereinbruch in Deutschland kürzlich besonders im Süden des Landes für erhebliche Beeinträchtigungen gesorgt hatte.

Auf derartige Einschränkungen müssen sich Fahrgäste nun ab Donnerstag wieder einstellen. Starten soll der Streik demnach dann ab 18 Uhr im Güterverkehr, der Personenverkehr soll ab 22 Uhr folgen. Gestreikt wird dann bis um 22 Uhr am Folgetag. Es erwischt nicht nur den Fern-, sondern auch den Regionalverkehr.

GDL-Warnstreik legt Bahn-Verkehr lahm: Welche Verkehrsmittel sind betroffen?

Vom Warnstreik betroffen sind neben der Deutschen Bahn auch weitere Eisenbahnunternehmen, etwa der Transdev-Konzern (unter anderem Bayerische Oberlandbahn, NordWestBahn). Auch die Tarifverhandlungen mit Transdev bewertet die GDL als gescheitert. Zählt man die Warnstreiks der konkurrierenden Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) mit, ist es bereits das vierte Mal in diesem Jahr, dass Fahrgäste sich auf weitreichende Einschränkungen auf den Schienen einstellen müssen.

Der Warnstreik soll laut Gewerkschaftsaufruf erneut alle Verkehrsarten treffen. Sowohl im Fern-, im Regional- als auch im Güterverkehr ist mit weitreichenden Beeinträchtigungen zu rechnen. Ob der Fernverkehr dieses Mal komplett eingestellt wird, war zunächst noch offen. Im Fernverkehr war während des vorherigen GDL-Warnstreiks etwa jeder fünfte ICE und IC unterwegs. Im Regionalverkehr waren die Auswirkungen je nach Region sehr unterschiedlich.

Bahn-Streik in Deutschland ab Donnerstagabend: Welche Regionen sind betroffen?

Die GDL vertritt bei der Bahn hauptsächlich Lokführer und das Zugpersonal. Fahrdienstleiter, die den Zugverkehr bundesweit koordinieren, sind zwar ebenfalls zum Warnstreik aufgerufen. Stark vertreten ist die GDL unter ihnen aber nicht. Überall dort, wo ein Lokführer trotz des Streiks zur Arbeit kommt, kann deshalb theoretisch auch ein Zug fahren.

Der Warnstreikaufruf gilt bundesweit. Erfahrungsgemäß sind insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern sowie im Südwesten viele Beschäftigte bei der GDL organisiert. Dort dürfte daher im Regionalverkehr vielerorts nichts mehr gehen. Auch in Stuttgart und Frankfurt hat die GDL viele Mitglieder. In beiden Städten wird es voraussichtlich den S-Bahn-Verkehr stark treffen. Im Nordwesten des Landes ist die Gewerkschaft hingegen schwächer vertreten. Hier könnte insbesondere der Regionalverkehr deshalb weniger stark betroffen sein. Laut Ankündigung ist bereits klar, dass der Streik auch die S-Bahnen in Hamburg und Berlin trifft. Ob auch das vom Schneechaos zuletzt so gebeutelte München im S-Bahn-Verkehr betroffen ist, war zunächst nicht ganz klar, es sei aber davon auszugehen, hieß es von Seiten der Deutschen Bahn.

Was passiert mit meinem Ticket? Fahrgastrechte-Infos zum Bahn-Streik ab Donnerstag

Die übliche Frage bei den angekündigten Streiks: Was passiert mit den bereits gekauften Tickets für die Phase, in der kaum etwas fährt? Auch wegen der erneut sehr kurzfristigen Ankündigung erst am Mittwochabend dürfte der Notfahrplan der Deutschen Bahn nur ein sehr begrenztes Angebot sichern. Reisende sollten ihre Fahrten, wenn möglich, verschieben.

Wer die geplante Bahnfahrt im Fernverkehr wegen des Streiks verschieben will, kann das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen, die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen wird voraussichtlich aufgehoben. Das Ticket gilt für den ursprünglichen Zielort, auch bei geänderter Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden. Wenn klar ist, dass ein gebuchter Zug ausfällt, kann das Ticket auch kostenlos storniert werden, das Geld gibt es in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung zurück. Wer mit einem Ticket für den Nahverkehr auf einen höherwertigen Zug umsteigen will, etwa einen ICE oder EC, muss das Geld dafür auslegen, kann es sich aber rückerstatten lassen. Dies gilt jedoch nicht für das Deutschlandticket oder andere stark reduzierte Angebote.

Am Donnerstagabend ruft die GDL erneut zum Warnstreik auf – mit Folgen für den Bahn-Verkehr.
Am Donnerstagabend ruft die GDL erneut zum Warnstreik auf – mit Folgen für den Bahn-Verkehr. © Marijan Murat / dpa

Zug fällt wegen Bahn-Streik aus? Ab wann es Entschädigung gibt

Im Punkt Entschädigungszahlungen gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, bekommt 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden sind es 50 Prozent. Wenn frühzeitig absehbar ist, dass das Ziel mindestens eine Stunde später als geplant erreicht wird, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Wurde nur ein Teil der gebuchten Strecke gefahren, können sich Fahrgäste den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Wer die Reise abbricht und zum Ausgangsbahnhof zurückfährt, bekommt ebenfalls den vollen Preis zurück.

Ansprüche können innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Es ist eine komplett digitale Rückerstattung möglich: Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de beantragt werden. Das Fahrgastrechte-Formular gibt es außerdem im Reisezentrum und am Informationsschalter der Bahn oder online zum Herunterladen – bei Verspätungen auch direkt im Zug. Die Unterlagen können digital oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesandt oder im Reisezentrum abgegeben werden. (han/dpa/AFP)

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