Anspruch auf Elterngeld? Was die neue Regelung konkret bedeutet

  1. Startseite
  2. Leben
  3. Geld

KommentareDrucken

Für Geburten seit dem 1. April gelten geänderte Einkommensgrenzen. Tausende Paare in Deutschland gehen künftig beim Elterngeld leer aus.

Seit dem 1. April ist einiges anders beim Elterngeld. Was sollten frisch gebackene Eltern beachten? Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Vater mit Kind im Freien auf einer Wiese
Beim Elterngeld sind einige Änderungen in Kraft getreten. Für Geburten seit dem 1. April gelten geänderte Einkommensgrenzen. (Archivbild) © Marco Rauch/dpa

Elterngeldanspruch: Geänderte Einkommensgrenzen

Für Geburten seit dem 1. April dieses Jahres gelten geänderte Einkommensgrenzen. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben nur noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Elterngeldanspruch. Bislang war der Anspruch deutlich großzügiger gefasst: Kein Elterngeld erhielten bisher nur Paare ab einer Einkommens-Obergrenze von 300.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Brutto-Einkommen abzüglich der Werbungskosten, sonstigen Aufwendungen und der Freibeträge. Es ist also niedriger als das Brutto-Einkommen.

Wie viele Familien sind von den geänderten Einkommensgrenzen betroffen? Nach „groben Schätzungen“ des Familienministeriums betrifft die Festlegung auf maximal 200.000 Euro rund 7.000 Paare in Deutschland. Das entspreche 0,5 Prozent aller Elternteile, die derzeit Elterngeld beziehen, teilte das Ministerium von Lisa Paus (Grüne) mit.

Gibt es auch Kürzungen bei der Höhe des Elterngeldes? Nein. Die Höhe des Elterngeldes hängt wie bisher davon ab, wie viel Einkommen der jeweilige Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des vorherigen Einkommens. Den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten alle – auch wenn sie davor gar kein Einkommen erzielt haben. Bei 1.800 Euro liegt die maximale monatliche Elterngeldhöhe.

Weitere Neuerung betrifft nicht nur Besserverdiener

Können Paare weiterhin parallel Elterngeld beziehen? Ja, aber mit einer deutlichen Einschränkung. Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb der ersten zwölf Monate des Kindes möglich. Bislang waren bis zu sieben parallele Bezugsmonate möglich. Es gibt aber auch Ausnahmen von der Begrenzung, etwa für Eltern von besonders früh geborenen Kindern, von Mehrlingen und/oder Kindern mit Behinderung.

Sie wünschen sich wertvolle Geldspar-Tipps?

Der „Clever sparen“-Newsletter von Merkur.de hat immer donnerstags die besten Geldspar-Tipps für Sie.

Grundsätzlich sollte man auch auf die Steuerklasse achten – was könnte gegebenenfalls von Vorteil sein? „Für verheiratete Paare gibt es einen ganz legalen Trick, die Höhe des Elterngelds zu beeinflussen“, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) in einer Mitteilung (Stand: 1. April 2024): „Steuerklasse wechseln! Denn die Steuerklasse bestimmt, wie viel Netto vom Brutto bleibt. Verdient ein/e Ehepartner/in deutlich weniger als der/die andere, bietet sich eine Kombination von Steuerklasse III (3) und V (5) an. Der/Die geringer verdienende Partner/in ist dabei in der steuerlich ungünstigeren Steuerklasse V (5), die deutlich höhere Abzüge hat.“ Der Elternteil, der nach der Geburt zu Hause bleibe, sollte also „vor der Geburt in die steuerlich günstigere Steuerklasse III (3) wechseln“, so die VLH. Aber: „Das funktioniert nur, wenn Sie ganz schnell handeln. Der Antrag auf den Wechsel der Steuerklasse muss spätestens sieben Monate vor dem Monat gestellt werden, in dem der Mutterschutz beginnt.“

Eine „bittere Wahrheit in Sachen Elterngeld“ bleibe, so die VLH in ihrer Mitteilung – auch, wenn man „rechtzeitig“ die Steuerklasse wechsele: „Das Elterngeld selbst ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld auf alle anderen Einkommen der Familie angerechnet wird und dadurch der Steuersatz steigt.“ Durch den Progressionsvorbehalt komme es am Ende des Jahres für junge Familien oft zu einer Steuernachzahlung, geben die Experten zu bedenken. Ihr Tipp: „Legen Sie deshalb schon während des Jahres ein wenig Geld zur Seite.“ (Mit Material der dpa)

Auch interessant

Kommentare