Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat nach Recherchen der „Welt am Sonntag“ seit 2021 hunderte Strafanträge wegen mutmaßlicher Beleidigungen gegen sich gestellt oder mitverfolgt. Dokumente aus Anwaltskanzleien, Ermittlungsakten und Gerichtsunterlagen belegen, dass der CDU-Politiker – damals noch Oppositionsführer, später Kanzlerkandidat und seit der Bundestagswahl Regierungschef – systematisch gegen Kritiker in sozialen Medien vorging.
Besonders brisant: Teils arbeitete Merz mit der Agentur „So Done“ zusammen, die automatisiert das Internet nach Beleidigungen durchsucht und Anzeigen erstattet. Die Firma, gegründet vom FDP-Politiker und Rechtsanwalt Alexander Brockmeier, bekommt die Hälfte der eingetriebenen Gelder.
„Kleiner Nazi“: Merz-Strafanträge führten zu Hausdurchsuchungen
In mindestens zwei Fällen führten Merz-Strafanträge zu Hausdurchsuchungen – etwa bei einem Mann, der ihn „drecks Suffkopf“ genannt hatte. Die Durchsuchung wurde später von einem Gericht als rechtswidrig eingestuft, wie die „Welt am Sonntag“ weiter schreibt. Bei einer schwerbehinderten, jüdischstämmigen Rentnerin im Rollstuhl, die Merz als „kleinen Nazi“ bezeichnet hatte, wurde trotz sofortigen Geständnisses das Mobiltelefon beschlagnahmt, das sie für Arzt- und Pflegekontakte benötigte.
Neben den krassen Fällen gab es aber noch viele weitere. Der „Welt am Sonntag“ liegt eine durchnummerierte Liste der Kanzlei vor, die bis zum Strafantrag Nr. 4999 reicht. Ein Sprecher von Bundeskanzler Merz bestätigte, dass der Abgeordnete in der vergangenen Legislaturperiode „einige Beleidigungen“ strafrechtlich habe verfolgen lassen. Eingezogene Gelder seien aber vollständig für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet worden. Seit der Bundestagswahl 2025 soll Merz den Dienst von „So Done“ aber nicht mehr nutzen.
Kritik auch aus den eigenen Reihen
Kritik kommt auch aus den eigenen Reihen: Unions-Politiker befürchten, dass die rigorose Verfolgung von Beleidigungen der Partei politisch schadet – insbesondere nach der kontroversen Hausdurchsuchung bei einem Bürger, der Robert Habeck einen „Schwachkopf“ genannt hatte.
Ein Regierungssprecher erklärte, Merz habe seit Amtsantritt als Bundeskanzler in keinem der mehr als 170 bekannt gewordenen Fälle selbst Strafantrag gestellt, der Strafverfolgung jedoch auch nicht widersprochen. Ein kurz vor der Wahl persönlich unterschriebener Strafantrag liegt der "Welt" aber ebenfalls vor.