Die Jagdversammlung der Rottacher Jagdgenossenschaft muss wiederholt werden. Zu dieser Entscheidung ist das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde nach Prüfung der Beschwerden gelangt.
Rottach-Egern - Gehakt hat es bei der Versammlung bei einem Punkt, der für gewöhnlich eine Formalie darstellt: die Entlastung des Vorstands nach den Kassenberichten. Wie das Landratsamt bestätigt, wurde die Entlastung erst nach mehrfachen Anläufen erteilt – und zwar mit den Stimmen des Vorstands.
Das Abstimmungs-Desaster bei der nicht öffentlichen Sitzung im Seeforum spiegelt die Stimmungslage in der Jagdgenossenschaft wider. Bekanntlich sorgt die im Juni 2024 getroffene Entscheidung des Jagdvorstands, sich vom Rotwild-Fütterungskonzept der Hegegemeinschaft zu verabschieden, für Unstimmigkeiten. Aber nicht nur die Fütterung, auch die Abschusszahlen und die Zuständigkeiten sind Gegenstand der Diskussion.
Jagdvorsteher haben beschlossen, nur in Notzeiten zu füttern
Im Kern stehen sich zwei Positionen gegenüber. Die Jagdvorsteher Quirin Berghammer und sein Stellvertreter Lorenz Kandlinger (Brandstatt) vertreten die Belange der Jagdgenossen, also der Grundeigentümer, auf deren Fläche gejagt wird. Sie streben eine Reduzierung des Wildbestands an und haben beschlossen, die Rotwild-Fütterung auf Notzeiten zu beschränken. Dies entspricht nach ihrer Auffassung der Gesetzeslage.
Hegegemeinschaft verfolgt einen anderen Kurs
Dem gegenüber steht der Kurs der Hegegemeinschaft, dem Zusammenschluss der Reviere, die ein gemeinsames Fütterungskonzept entwickelt hat. Im Winter erhält das Rotwild durchgängig Nahrung. Das soll die Tiere an bestimmten Stellen halten und Wildverbiss reduzieren. Nach Auffassung der Rottacher Jagdvorsteher ist dies gesetzeswidrig.
Landratsamt wünscht sich Klärung durch die Oberbehörden
Jagdberater Wolfgang Kuhn hofft auf eine rechtliche Klärung. Damit ist er auf einer Linie mit dem Landratsamt. „Wünschenswert wäre eine Klärung durch die Oberbehörden“, erklärt eine Sprecherin der Behörde. Derzeit will die Untere Jagdbehörde an der durchgängigen Winterfütterung des Rotwilds nicht rütteln, auch wenn der laut Landratsamt „unbestimmte Rechtsbegriff“ Notzeit und die allgemeine Fütterungspraxis nicht zusammenpassen.
jm