Denkmalschutz greift ein: Fällung der drei Linden an der Penzberger Bahnhofstraße vorerst gestoppt

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Werden vorerst doch nicht gefällt: die drei Linden an der Bahnhofstraße. Die Stadt muss dafür erst eine Genehmigung des Landesamts für Denkmalpflege einholen. Ob sie sie erhält und wie lange es dauert, ist unklar. © wos/Archiv

In die Debatte um die drei Linden an der Penzberger Bahnhofstraße hat sich das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege eingeschaltet und die Fällung vorerst unterbunden. Die Behörde attestierte den zwei nördlichen Bäumen die Denkmaleigenschaft. Ebenso erklärte sie, dass vor einer Beseitigung eine Erlaubnis verpflichtend einzuholen ist. Die Stadt arbeitet schon daran.

Penzberg – Nachdem Carl-Christian Wippermann von der städtischen Abteilung für Umwelt- und Klimaschutz am Dienstag im Bauausschuss das Gutachten der Baum-Sachverständigen Karla Melka-Müller zusammenfassend vorgestellt hatte, sollte der fast ein Jahr alte Beschluss zur Fällung der Linden nun eigentlich „zeitnah“ umgesetzt werden. Das heißt: noch im Februar. Denn ab 1. März ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Eine „zeitnahe“ Fällung wird es nicht geben

Zumindest zu dieser „zeitnahen“ Fällung wird es nicht kommen. Denn Erich Sczepanski vom Penzberger Denkmalverein hat sich unmittelbar nach dieser Entscheidung erneut mit Detlef Knipping vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege in Verbindung gesetzt, ihm das von seinem Verein in Auftrag gegebene Gutachten weitergeleitet und Knipping gebeten, die Stadt Penzberg auf die Denkmaleigenschaft insbesondere der beiden Bäume an der Hauptkreuzung hinzuweisen.

Das hat Landesamt-Referatsleiter Knipping am Freitag auch getan, wie er Sczepanski in einer Mail mitteilte, die der Heimatzeitung vorliegt. Darin schreibt Knipping weiter: „Ich gehe davon aus, dass nun ein Erlaubnisverfahren nach Artikel 6 BayDSchG eingeleitet werden wird, bei dem das Landesamt zu beteiligen ist.“ In diesem Artikel des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes ist festgelegt, dass die Erlaubnis des Landesamts für Denkmalpflege nötig ist, sollten Baudenkmäler beseitigt oder verändert werden.

Bäume sind „historische Denkmäler“ der Penzberger Mordnacht

Wie berichtet, gilt die Linde an der Hauptkreuzung als der Baum, an dem bei der „Penzberger Mordnacht“ im Mai 1945 Albert Grauvogel erhängt wurde. An dem Baum unmittelbar daneben soll Sebastian Tauschinger fast gestorben sein. Wegen dieses historischen Hintergrunds hatte sich der Denkmalverein in den vergangenen Monaten für den Erhalt insbesondere dieser beiden Bäume eingesetzt. Dass deren Fällung nun gerade noch verhindert werden konnte, darüber herrsche bei ihm jetzt „große Freude“, sagt Vereinsvorsitzender Max Kapfer. Für ihn steht unzweifelhaft fest, dass es sich bei den beiden Linden um die Bäume der Penzberger Mordnacht handelt. Deshalb seien sie „historische Denkmäler“. In dem Gutachten der Bausachverständigen wird das Alter aller drei Bäume mit rund 100 Jahre angegeben, aber betont, dass es sich dabei um eine Schätzung handelt. Das Gutachten liegt der Heimatzeitung vor.

Für den Baum an der Hauptkreuzung sowie die benachbarte Linde hat die Sachverständige „akute Bruchgefahr“ festgestellt und zur Fällung beziehungsweise massiven Einkürzung geraten. Allerdings könnte man den Baum an der Kreuzung angesichts ihrer historischen Bedeutung für Penzberg „mit baumsicherndem Metallgerüst“ erhalten, heißt es in der Expertise. Anders als sein Nachbar sei er auch noch „ausreichend“ vital. Vor diesem Hintergrund plädiert Kapfer dafür, die Linde an der Kreuzung mit einem Metallgitter zu umkleiden. So könne sie „über Jahrzehnte erhalten“ werden. Sie müsse auch nicht zwangsläufig kaputt gehen, denn ein Baum lebe in erster Linie über die Rinde, die bei einem vitalen Baum weiter wachsen könne.

Stadt verweist auf fehlende Standsicherheit der Bäume

Im Rathaus hat man das Schreiben des Landesamts für Denkmalpflege erhalten. Wippermann teilte auf Nachfrage mit, seine Abteilung sei bereits dabei, die Erlaubnis zur Fällung der Bäume zu bekommen. Wie lange es bis zu einer Genehmigung dauert, könne er nicht sagen. Er hat aber keinen Zweifel daran, dass die Stadt für eine Fällung nach dem 1. März eine Ausnahmegenehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt bekommen würde. Seiner Einschätzung nach ist das Gutachten in seiner Handlungsempfehlung zur Fällung „aussagekräftig genug“. Die Bäume seien nicht mehr standsicher, sagte Wippermann und verwies erneut auf die Verkehrssicherheitspflicht der Stadt. Von der Denkmalbehörde wolle er darum nun auch wissen, wie die Stadt diese Verpflichtung „denkmalwürdig“ herstellen soll.

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