Jahreshauptversammlung der ArGe Jagdgenossenschaften informiert zu Veränderungen und Herausforderungen
Weit über einhundert Waldbesitzer und Jäger folgten vergangene Woche der Einladung zur Jahresversammlung der Arbeitsgemeinschaft (ArGe) der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer.
Unterallgäu – Im Mittelpunkt der Versammlung standen die organisatorischen Veränderungen innerhalb der Forstwirtschaft und der „enkelsichere“ Waldumbau.
Alois Hartmann, der Erste Sprecher der ArGe Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Schwaben, begrüßte die Gäste und informierte gleich zu Beginn über die Gespräche der Landesarbeitsgemeinschaft mit dem Wirtschaftsministerium in München. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatte Ende 2023 in den Koalitionsverhandlungen mit der CSU durchgesetzt, dass er in seinem Ministerium künftig auch für die Jagd und die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) zuständig ist. Forstwirtschaft und Jagd waren bisher seit 1945 beim Landwirtschaftsministerium angesiedelt, das wiederum durchgehend von der CSU geleitet wurde. Seit dem Wechsel zum Wirtschaftsministerium hat sich zwischenzeitlich bei Jagd und Forst einiges getan, was in Kürze auch in einem neuen Jagdgesetz Niederschlag finden soll. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass neu entstehende Photovoltaik-Flächen auch bejagt werden dürfen. Ob dies für bestehende PV-Flächen ebenfalls gelten werde, sei offenbar noch nicht abschließend geregelt.
Abschuss von Tieren
Der Wolf, der als Wildtier zunehmend Verbreitung in bayerischen Wäldern findet, soll künftig auch ins Jagdrecht übernommen werden. Dadurch könnte er in Zukunft leichter entnommen (Anm. d. Red.: Fachbegriff für Abschuss) werden.
Eine große Veränderung sieht das neue Gesetz auch bei den Abschussplänen für Rehwild vor. Gesetzliche Abschusspläne in der bisherigen Form sollen demnach wegfallen. Jäger und Jagdgenossenschaften sollen künftig miteinander aushandeln, was und wie viel entnommen werden muss. Die Kontrollpflicht der Abschlusspläne soll weiterhin der Unteren Jagdbehörde obliegen.

Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften forstliche Gutachten zur Waldverjüngung. Die Behörden stellen diese Gutachten den Jagdgenossenschaften im Vorfeld der DreiJahres-Abschussplanung für Rehwild zur Verfügung. Auf Basis dieser Abschussplanung werden Tiere entnommen. Der Nachweis über die Entnahme wird aktuell auf der sogenannten Streckenliste erbracht. Die ArGe fordert in Zukunft den „körperlichen Nachweis“, also die Vorlage des gesamten Wildkörpers. Die Mehrheit der schwäbischen Jägerinnen und Jäger sowie viele Jagdgenossenschaften sehen dafür allerdings keinen Bedarf, da die Abschusspläne in aller Regel eingehalten werden.
Schonzeiten bleiben unverändert
Die von der ArGe gewünschten Schonzeitveränderungen seien mit Wirtschaftsminister Aiwanger jedoch nicht zu machen, berichtete Alois Hartmann. Die Jäger wollten sie aufgrund von klimabedingten, deutlich veränderten Vegetationszeiten angepasst sehen, um den früher einsetzenden Wild-Verbiss in den Wäldern zu vermeiden.
Meine News
Klimaveränderung im Wald
Johannes Kutter, Bereichsleiter Forsten, vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Krumbach-Mindelheim zeigte danach die klimabedingten Herausforderungen in den Wäldern auf. Die Schneeglöckchen-Blüte war bis vor wenigen Jahren noch im Bundesdurchschnitt von Mitte bis Ende März zu beobachten, heute blühen sie bereits Mitte Februar.
Die Folgen von Trockenheit und Borkenkäfer setzten vor allem den in hiesigen Wäldern mehrheitlich wachsenden Fichten arg zu. Durch den Waldumbau müsse dieser „enkeltauglich gemacht“ – sprich für die Zukunft gerüstet – werden. Dazu gehöre die Verbesserung der Diversität in den Wäldern; durch eine bewusste Anpflanzung verschiedener Baumarten könne ein gesünderer Mischwald entstehen.
Schäden durch Verbiss eindämmen
Zudem forderte die ArGe, den Wildeinfluss – vor allem den Verbiss – durch angepasste Abschusspläne einzudämmen. Im Folgenden stellte Johannes Kutter auch das neue Vegetationsgutachten mit entsprechenden Empfehlungen zu den Abschussplänen vor. Demnach weisen sechs der elf Unterallgäuer Hegegemeinschaften einen zu hohen Verbiss aus. In fünf dieser sechs Hegegemeinschaften sollen daher die Abschusszahlen nach oben angepasst werden.
Als taugliche Maßnahme habe sich auch die Einzäunung wachsender Pflänzchen bewährt. Für dieses vergleichsweise teure Instrument gebe es von den Forstbehörden auch eine finanzielle Förderung. Immerhin betragen die Kosten für die Einzäunung durchschnittlich etwa zehn Euro pro Laufmeter Zaun.
Mit dem Kurier-Newsletter täglich zum Feierabend und mit der neuen „Kurier“-App immer aktuell über die wichtigsten Geschichten informiert sein. Besuchen Sie den Memminger KURIER auch auf Facebook!