Mordprozess gegen 34-Jährige in Memmingen: So lief der erste Prozesstag

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Die Angeklagte zwischen ihren Anwälten Alexander Hamburg (r.) und Anja Mack (l.).
Die Angeklagte zwischen ihren Anwälten Alexander Hamburg (r.) und Anja Mack (l.). © Treude

Vor der Großen Strafkammer beim Landgericht Memmingen hat am heutigen Dienstag ein Prozess gegen eine 34-Jährige begonnen. Sie soll im Mai 2023 ein Feuer in einer Memminger Wohnung gelegt und so ihren Ehemann ermordet haben.

Memmingen – Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, Anfang Mai ihren 38 Jahre alten Ehemann getötet zu haben, um sich dadurch zu bereichern. Sie habe, so Staatsanwalt Roman Stoschek, ihrem Ehemann in der gemeinsamen Wohnung in Memmingen zunächst unter einem Vorwand ein Schlafmittel verabreicht und anschließend eine Matratze und Kleidungsstücke in Brand gesetzt. Ihr Mann sei schließlich infolge einer Rauchgasvergiftung verstorben. Stoschek warf der angeklagten Mutter von fünf Kindern vor, aus Habgier, heimtückisch, mit gemeingefährlichen Mitteln und um eine andere Straftat – den Betrug gegenüber den Lebens- und Unfallversicherern des Opfers – ihren Mann getötet zu haben. Dies sei strafbar als Mord.

Die Tat habe sie schon Ende des Jahres 2022 geplant und verschiedene Möglichkeiten recherchiert, so der Staatsanwalt. Die Deutsche, die auch einen syrischen Pass hat, habe sich mit der aus den Versicherungen erwarteten Summe von 2,4 Millionen Euro bereichern wollen.

Mordprozess: Verteidigung sieht Anklage „wie ein Kartenhaus zusammenbrechen“

Diese Vorwürfe wollten die Anwälte der jungen Frau, die ein eigenes Gutachten beauftragt hatten, nicht stehen lassen. Es gebe, so Verteidiger Alexander Hamburg, keine Beweise für die Schuld seiner Mandantin. Er gehe vielmehr von einem tragischen Unfall aus. Zu Beginn seines umfangreichen Statements führte er aus, dass ihn der Fall an jenen erinnere, bei dem ein Angeklagter zwölf Jahre unschuldig in Haft saß, um dann freigesprochen zu werden. Seine Unschuld wurde bewiesen.

Die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe seien, so Hamburg, widersprüchlich und physikalisch nicht zu begründen. Die Legung des Feuers sei nicht nachweisbar, ein konkretes Tatwerkzeug (Feuerzeug, Streichholz, o.ä.) fehle.

Hamburg sieht die Anklage, die sich auch wesentlich auf die Auswertung der Daten auf dem Mobiltelefon der Angeklagten stützt, wie ein Kartenhaus zusammenbrechen und wirft der Staatsanwaltschaft vor, sich nicht intensiv genug mit dem Tathergang auseinandergesetzt zu haben. Das Handy hätte im Grunde jedes Familienmitglied benutzen können. Welche Rolle spielte der Schwiegervater beim Tod des „ungeliebten“ Schwiegersohns? Nachdem er von seiner nahegelegenen Wohnung aus den Brand bemerkt habe, habe er die Feuerwehr nicht alarmiert, so der Verteidiger.

Das Motiv, die Angeklagte habe sich an dem Geld aus den Versicherungen bereichern wollen, zieht nach Hamburgs Aussage nicht. Die Frau habe sich nicht in einer finanziellen Notlage befunden. Zudem hätten die Versicherungen eh nicht gezahlt, da sie erst Anfang des Jahres abgeschlossen wurden. Ein solch wichtiges Detail bei intensiven Tatplanungen zu übersehen, sei „lebensfremd“. Das Opfer habe im Übrigen selbst mehrfach Suizidpläne geäußert. Schließlich sei für ihn nicht zwingend nachgewiesen, dass sich seine Mandantin zur Tatzeit in der Wohnung aufgehalten habe. Davon gehe die Staatsanwaltschaft, da sich ihr Handy auf einen Funkmasten einloggte. Eine solche Funkzelle sei aber sehr groß.

Mordprozess in Memmingen: Urteil Ende August erwartet

Im Rahmen des umfangreichen Indizienprozesses, in dem Dolmetscher für vier Sprachen benötigt werden, sind aktuell 75 Zeugen und sieben Sachverständige geladen. 24 Verhandlungstage sind vorgesehen, das Urteil wird für Ende August erwartet. Sollte die Angeklagte wegen Mordes verurteilt werden, droht ihr eine lebenslange Freiheitsstrafe.

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