Früher in Rente: Wie viel Geld Sie sparen sollten und wie das klappen kann

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Früh in Rente zu gehen, ist der Wunsch vieler, aber oft mit finanziellen Einschränkungen verbunden. (Symbolbild) © IMAGO/Uwe Umstätter

Früh in Rente zu gehen, ist der Wunsch vieler, aber oft mit finanziellen Einschränkungen verbunden. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten, im Überblick.

München – Früher in Rente – das ist der Traum vieler Deutscher. Doch damit das klappt, ohne dass es dann im Ruhestand finanziell eng wird, muss man gut vorausplanen. Denn wer früher in Rente geht, muss oft Abschläge auf die Rentenzahlungen hinnehmen. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.

Früher in Rente: Das sind die Altersgrenzen – Abschläge beachten

Zuerst sollte man abklären, wie lange man bereits in die Rentenversicherung einzahlt. Hier gibt es die sogenannte Rente für „besonders langjährig Versicherte“ und die für „langjährig Versicherte“. Zu den „besonders langjährig Versicherten“ zählen Personen, die 45 Jahre gearbeitet und in die Versicherung eingezahlt haben. Für die andere Gruppe gilt die Grenze von mindestens 35 Jahren als Beitragszahler.

Für beide Gruppen wird das Renteneintrittsalter gerade in zwei-Monats-Schritten angehoben. Hier ein Überblick, welcher Geburtsjahrgang wann das Eintrittsalter erreicht:

Geburtsjahr Altersgrenze besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) Altersgrenze langjährig Versicherte (35 Jahre)
1957 63 + 10 Monate 65 + 10 Monate
1958 64 66
1959 64 + 2 Monate 66 + 2 Monate
1960 64 + 4 Monate 66 + 4 Monate
1961 64 + 6 Monate 66 + 6 Monate
1962 64 + 8 Monate 66 + 8 Monate
1963 64 + 10 Monate 66 + 10 Monate
Ab 1964 65 67

Für alle ab dem Jahrgang 1964 und höher gilt dann das Eintrittsalter von 65 beziehungsweise 67 Jahren. Die Altersgrenzen, die in der Tabelle dargestellt sind, beziehen sich auf den Renteneintritt ohne Abschläge. Das bedeutet, dass man die volle Rentenzahlung erhält, die man durch die während des Berufslebens angesammelten Rentenpunkte erworben hat.

Wer nicht auf genügend Versicherungsjahre kommt und trotzdem vorzeitig in den Ruhestand treten (möglich ab dem 63. Lebensjahr) möchte, muss finanzielle Einbußen bei der Rente in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den man früher in den Ruhestand geht, werden 0,3 Prozent von der ursprünglichen Rentenzahlung abgezogen – und zwar lebenslang. Es ist nicht möglich, als besonders langjährig Versicherter die Rente vor dem 63. Lebensjahr zu beziehen – selbst wenn man bereit ist, Abschläge zu akzeptieren.

Wie viel sollte man vorher überhaupt fürs Alter sparen?

Das heißt: Wer vorzeitig in den Ruhestand treten will, braucht auch bei vielen Arbeitsjahren und durchschnittlichem Verdienst ein großes Finanzpolster und sollte sich nicht darauf verlassen, dass dann eine üppige Rente fließt. Generell empfiehlt es sich, sich von der Rentenkasse beraten und ausrechnen zu lassen, mit wie viel Geld im individuellen Fall im Alter zu rechnen ist.

Doch wie viel sollte man denn vorher überhaupt fürs Alter sparen? Die weitläufig akzeptierte Regel besagt, dass man monatlich 10 bis 15 Prozent seines Einkommens für den Ruhestand beiseitelegen sollte. Wenn man also 40 Jahre lang tätig war und jährlich 50.000 Euro verdient hat, sollte man im Laufe der Jahre ein Polster von mindestens 200.000 Euro, im besten Fall sogar 300.000 Euro, aufgebaut haben. Dies wäre zumindest der optimale Zustand.

Die Lebenserwartung spielt eine entscheidende Rolle dabei, wie weit das angesparte Geld reicht. Dieser Aspekt sollte stets in die Kalkulationen einbezogen werden: Männer haben im Durchschnitt eine Lebenserwartung von knapp 78,3 Jahren, während Frauen durchschnittlich bis zum Alter von 83,2 Jahren leben. Dies kann als Richtwert dienen, um abzuschätzen, wie lange das Ersparte reichen muss. Wer mit einem Kapital von 200.000 Euro im Alter von 60 in den Ruhestand tritt, hat für die nächsten 20 Jahre jährlich etwa 10.000 Euro zur Verfügung – das ist deutlich weniger, als man auf den ersten Blick vielleicht annehmen würde.

Lebenserwartung und Lebenshaltungskosten einschätzen

Drei Punkte sind entscheidend, um zu ermitteln, wann man das Berufsleben hinter sich lassen kann: die prognostizierte Lebenserwartung, die voraussichtlichen monatlichen oder jährlichen Lebenshaltungskosten und der Beginn der Rentenzeit. Da diese Aspekte stark von der individuellen Situation abhängen, können wir hier lediglich exemplarische Berechnungen anstellen. Persönliche Gegebenheiten, wie zusätzliche Einkommensquellen oder eine potenzielle Pflegebedürftigkeit, spielen ebenfalls eine Rolle.

Die Notwendigkeit von Pflege ist für viele ältere Menschen ein Hauptfaktor für das Risiko von Armut, daher sollte dies in die Überlegungen einbezogen werden. Bei den Lebenshaltungskosten sollte man idealerweise das Doppelte von dem, was benötigt wird, angespart haben. Dies gilt insbesondere, wenn man nicht auf zusätzliche Einkünfte zurückgreifen kann. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Lebenshaltungskosten für die meisten Rentner geringer sind als für Berufstätige.

Früher in Rente: Option Altersteilzeit

Wer nicht genug Geld ansparen kann, für den könnte es eine Option sein, in Teilzeit zu arbeiten. Dann werden weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung geleistet – auch wenn dann die Rente niedriger als erwartet ausfallen wird. Ab dem Alter von 55 Jahren besteht für Arbeitnehmer zudem die Möglichkeit, die sogenannte Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen.

Diese stellt eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar und ermöglicht einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Altersteilzeit kein gesetzlich verankertes Recht ist und somit vom Arbeitgeber abgelehnt werden kann.

Innerhalb der Altersteilzeit gibt es zwei unterschiedliche Modelle: das Gleichverteilungsmodell und das Blockmodell. Im Gleichverteilungsmodell wird die bisherige Arbeitszeit sofort halbiert, was auch eine Halbierung des Gehalts zur Folge hat. Dieses wird jedoch um mindestens 20 Prozent aufgestockt. Der Aufstockungsbetrag kann sogar höher sein und ist zudem steuer- und abgabenfrei. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, weiterhin mindestens 80 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, um dem Arbeitnehmer bei Renteneintritt kaum finanzielle Einbußen zu bescheren.

Im Blockmodell hingegen wird die verbleibende Zeit bis zum Renteneintritt in zwei gleich lange Phasen aufgeteilt. Während der ersten Phase arbeitet der Arbeitnehmer wie gewohnt weiter, in der zweiten Phase hingegen überhaupt nicht mehr. Das Gehalt wird während der gesamten Dauer, also in beiden Phasen, halbiert. Auch in diesem Modell ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Aufstockungsbetrag von mindestens 20 Prozent des reduzierten Gehalts zu leisten.

Weiter einzahlen mit einem Minijob

Zudem gibt es noch die Option einen Minijob annehmen, um im Monat noch bis zu 5238 Euro steuer- und sozialabgabenfrei etwas dazu zu verdienen. Allerdings sollten man dann nicht auf die Versicherungspflicht verzichten und weiter in die Rentenkasse einzahlen, um so weiter Beitragsjahre zu sammeln und die Rente (wenn auch nur minimal) zu erhöhen.

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