Mega-Abzocke in Touristen-Hochburg: Restaurant empört mit spezieller Praxis

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Große Aufregung auf Mallorca: In einem beliebten Touristen-Hotspot überrascht ein Restaurant seine Gäste mit dem Bezahlen für ein spezielles Verzichten.

Port de Pollença, Mallorca – Ob beim Einkaufen oder dem Gang ins Restaurant: Es empfiehlt sich, den Kassenbon oder die Quittung sorgfältig zu überprüfen. Frei von jeglicher böser Absicht können sich schnell Fehler einschleichen, die dem Kunden oder Gast teuer zu stehen kommen.

Schon wird für ein Produkt im Supermarkt bezahlt, das gar nicht auf dem Kassierband lang. Oder aber im Restaurant fallen Kosten an, die dann doch verblüffen. Letzteres hat ein Ehepaar in Spanien erlebt, das wohl aus allen Wolken gefallen ist.

Aufpreis von zwei Euro: Ehepaar auf Mallorca wird Verzicht auf Vorspeise berechnet

Ein mallorquinisches Ehepaar war in einem Restaurant in Puerto de Pollença, einem Hotspot für Touristen und Einheimischen gleichermaßen, zugegen. Sonntagmittag, Zeit für ein zünftiges Essen. Wie das Ehepaar dem spanischen Medium Ultima Hora berichtet, hätten sie zwei Hauptgerichte – Lamm und Huhn –, zwei Brotsorten und zwei Getränke bestellt.

Ein Mann zahlt die Rechnung in einem Restaurant.
„Wenn es klappt, dann klappt es“: Ein Ehepaar auf Mallorca zeigt sich schockiert über die Praxis eines Restaurants. © imago/Symbolbild

Nach dem deftigen Mahl die böse Überraschung: „Wir verlangten die Rechnung, bezahlten und als mein Ehemann auf die Quittung schaute, wurde ihm klar, dass uns etwas berechnet worden war, weil wir keine Vorspeise bestellt hatten“, heißt es von der Frau. Konkret wäre auf der Rechnung ein Posten namens „No Starter“ ausgewiesen gewesen – mit einem Aufpreis von zwei Euro. Dabei hatte das Ehepaar nur ihre Hauptspeisen samt Getränken bestellt.

Selbst Bedienung verwirrt: Wirbel um Aufpreis für nicht bestellte Vorpseise auf Mallorca

Das verwirrte Ehepaar hätte direkt beim Personal nachgefragt, um Licht ins Dunkle zu bringen. Da der Kellner kein Spanisch verstand, wurde seine Kollegin zur Hilfe geholt. Diese war zunächst in der Annahme, dass es sich beim Aufpreis von zwei Euro um eine Gebühr für die Anzahl der Gäste oder einen Steuerposten handelt, beispielsweise die Mehrwertsteuer. Doch hatten die Gäste zu diesem Zeitpunkt bereits alles nachgerechnet und waren sich sicher, dass dies nicht stimmen kann.

Nach mehreren Rückfragen hätte die Kellnerin den Eintrag immer noch nicht schlüssig erklären können. Das Ende vom Lied: „Sie brachte uns die zwei Euro und entschuldigte sich“. Der Leiter des Restaurants wäre nicht anwesend gewesen, einen direkten Ansprechpartner hätte die Kellnerin somit nicht gehabt.

Ehepaar äußert sich nach Restaurant-Vorfall – so ist die Rechtsgrundlage

Auch im Nachgang beschäftigt das Ehepaar das Erlebnis noch. Sie bedauern Praktiken dieser Art und meinen damit das Draufzahlen, sollte im Restaurant eben keine Vorspeise bestellt werden. „Wenn es klappt, dann klappt es“, wäre das Gefühl der Frau zu dieser Praxis gewesen. Der Aufpreis von zwei Euro wäre auch nicht auf der Speisekarte erwähnt worden. Doch selbst bei einer Erwähnung: legal ist dieses Vorgehen nicht.

„Es ist nicht zulässig, für das Nichtbestellen einer Vorspeise eine Gebühr zu verlangen, es sei denn, sie wird als Teil eines Menüs oder einer Mahlzeit serviert, die eine Vorspeise beinhaltet. Wenn die Vorspeise nicht bestellt wurde und nicht in einem festgelegten Angebot enthalten ist, darf das Restaurant dafür keine Gebühr verlangen“, heißt es in diesem Kontext von der Verbraucher- und Nutzerorganisation.

De facto sind auch das übliche „Gedeck“, in südlichen Ländern gang und gäbe, oder aber eine Servicepauschale nur dann zulässig, wenn sie im Vorfeld transparent und für den Gast nachvollziehbar kommuniziert worden. Ausnahmen bilden spezifische, regionale Regelungen, die dies eben zulassen. (han)

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