Bahnbrechendes Immobiliengesetz soll 2025 kommen: So soll der Wohnungsnot der Kampf angesagt werden
In Deutschland mangelt es dramatisch an Wohnraum - trotzdem stehen massig Einheiten leer. Um dem entgegenzutreten, hat ein Bundesland nun ein bahnbrechendes Gesetz in Planung.
Wiesbaden – Im Kampf gegen spekulativen Leerstand von Immobilien will Hessen den Kommunen neue rechtliche Möglichkeiten geben – verbunden mit Bußgelddrohungen von bis zu einer halben Million Euro. Das entsprechende Landesgesetz soll nach der Anhörung von Fachverbänden im Laufe dieses Jahres in Kraft treten, kündigte Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) in Wiesbaden an. Es geht um Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt – sie sollen für dessen Entlastung ein weiteres Instrument neben Neubau und Nachverdichtung bekommen.

2022 standen der Volkszählung Zensus zufolge 3,9 Prozent der hessischen Wohnungen leer, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte. „Das entspricht insgesamt über 122.000 Wohnungen und davon über die Hälfte seit mehr als einem Jahr“, hieß es weiter. Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) sagte, noch fehle hessischen Städten eine Rechtsgrundlage, um mehr leerstehende vier Wände etwa in Vermietung für Wohnungssuchende zu bringen. Künftig sollen Kommunen daher Leerstandsatzungen erlassen können.
Leerstand von Immobilien wird auf sechs Monate begrenzt – doch es gibt Ausnahmen
Der Leerstand von Immobilien soll darin auf maximal sechs Monate begrenzt werden. Ausnahmen soll es laut Wirtschaftsministerium bei „schutzwürdigen privaten Interessen“ geben – etwa bei laufenden Sanierungen, beantragten Umbauten, nachgewiesenen Erbauseinandersetzungen oder einem „besonderen räumlichen Näheverhältnis“ wie einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus. Leerstände von mehr als einem halben Jahr sollen künftig eine Genehmigung benötigen und stichprobenartige Überprüfungen möglich sein.
Der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen bezeichnete den Gesetzentwurf als „nutzlose Symbolpolitik und Verschwendung von Steuergeldern“. Mit einer Leerstandsquote von 3,9 Prozent der Wohnungen liege das Land unter dem Bundesdurchschnitt von 4,3 Prozent. Bei einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt sei gemäß einer Studie des Wiesbadener Amts für Statistik und Stadtforschung etwa zwei bis drei Prozent Leerstand eine „akzeptable Fluktuationsreserve“. Das bezieht sich zum Beispiel auf Umzüge. (dpa, lf)