Deutliches Nein ignoriert: 40-Jähriger wegen Vergewaltigung verurteilt

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Das Amtsgericht Miesbach verurteilte einen 40-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe, Sozialstunden und einer Geldstrafe. © Thomas Plettenberg

Ein 40-Jähriger soll sich gegen deren Willen an einer Bekannten vergangen haben. Am zweiten Prozesstag konnte eine Ärztin zur Aufklärung beitragen. Der Afghane wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Miesbach – Weil er eine Bekannte vergewaltigt haben soll, musste sich ein heute 40-jähriger Mann mit afghanischen Wurzeln vor dem Amtsgericht verantworten. Am zweiten Prozesstag fiel nun das Urteil: Der Angeklagte erhielt eine Bewährungsstrafe. Er hatte zwar eingeräumt, dass es in der Wohnung der 40-Jährigen zum Beischlaf gekommen war, doch sei dies einvernehmlich geschehen. Die Initiative sei, wie bei früheren Treffen, von der Bekannten ausgegangen. Die Frau hatte erklärt, anfangs noch seine Muskeln „bewundert“ und ihm den Rücken massiert zu haben, konnte im Prozess aber nur den Kopf über ihr Verhalten schütteln.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Afghane einige Monate lang eine Bekanntschaft mit der 40-Jährigen gepflegt. Bei einem früheren Treffen seien sie einvernehmlich intim geworden. Am Tattag habe das Opfer von einer eben erhaltenen Krebsdiagnose erzählt, aufgrund derer sie die Antibabypille absetzen müsse und keinesfalls mit ihm schlafen wolle. Zunächst scheinbar verständnisvoll, habe der Afghane im Laufe des Abends dennoch eindeutige Annäherungsversuche unternommen, die die Frau abgewehrt habe. Dann sei es gegen ihren Willen zum Übergriff gekommen.

Opfer erlitt Trauma durch Übergriff

An dieser Stelle klaffte bei der 40-Jährigen schockbedingt eine Erinnerungslücke. Als sie wieder bei Bewusstsein war, habe sie ihn aufgefordert, aufzuhören. Doch der Täter habe das ignoriert. In einer Kurznachricht berichtete sie danach einem Freund, dass der Angeklagte ihr Schmerzen zugefügt und ihr „Nein“ übergangen habe. Erst bei Eintreffen des Freundes habe sie den Mut gefunden, den 40-Jährigen aus der Wohnung zu weisen, sagte sie. Zwei Tage später habe sie ihre Mutter informiert, die zu einem Arztbesuch geraten habe, um eine Schwangerschaft zu verhindern. Die 40-Jährige habe von Schmerzen durch eine Vergewaltigung berichtet und angegeben, sie wolle Anzeige erstatten, sagte eine Ärztin im Zeugenstand. Der Befund der Untersuchung sei unauffällig gewesen.

Angesichts der Beweislage hielt das Gericht statt einer Vergewaltigung auch einen sexuellen Übergriff in Tateinheit mit Körperverletzung für möglich. Die Staatsanwältin hingegen sah den Tatbestand der Vergewaltigung klar erfüllt. Der eindeutig erkennbare Gegenwille der wegen Krankheit geschwächten Bekannten sei dem Mann einfach egal gewesen. Die 40-Jährige habe glaubhaft ihre Wehrlosigkeit und Angst geschildert. Der „Filmriss“ sei als opfertypisches Trauma einzustufen. Angesichts der psychischen Folgen für das Opfer forderte sie drei Jahre und zehn Monate Haft.

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Die Anwältin der 40-Jährigen, die als Nebenklägerin auftrat, schloss sich an. Hätte sie den Bekannten anschwärzen wollen, hätte das Opfer sicher eine stringente Schilderung der Tat vorgebracht. Zahlreiche Widersprüche sah dagegen der Verteidiger. Er brachte unter anderem vor, die Position, in der alles geschehen sei, hätte ohne Mitwirkung der Frau gar nicht eingenommen und beibehalten werden können. Sein Mandant sei freizusprechen.

Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung verhängte letztlich das Schöffengericht. Zudem wurden 200 Sozialstunden auferlegt sowie eine Zahlung von 600 Euro zugunsten einer sozialen Einrichtung. Ohne anfängliches Einverständnis sei der Hergang zwar nicht denkbar, dann aber habe der 40-Jährige die Sache trotz eines „Nein“ der Partnerin fortgesetzt, hieß es zur Begründung. stg

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