Paukenschlag im Bundestag: Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz ist im ersten Durchgang bei der Wahl zum Bundeskanzler gescheitert. Wie Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) am Dienstag mitteilte, erhielt Merz nur 310 Stimmen - und damit sechs weniger als nötig. 307 Abgeordnete votierten gegen Merz, drei enthielten sich, eine Stimme war ungültig. Es ist das erste Mal in der bundesdeutschen Geschichte, dass ein Kanzlerkandidat im ersten Wahlgang scheitert.
Zweiter und dritter Wahlgang kämen hintereinander - mit wichtigem Unterschied
Die Bundestagssitzung wurde darauf für Beratungen der Fraktionen unterbrochen. Ein möglicher zweiter Wahlgang kann nach Artikel 63 Grundgesetz "binnen vierzehn Tagen" stattfinden. Auch hier müsste Merz erneut die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 der insgesamt 630 Abgeordneten im Bundestag auf sich vereinen.
Würde Merz auch hier scheitern, würde in einem dritten Wahlgang eine einfache Mehrheit - also lediglich die Mehrheit der tatsächlich gültigen abgegebenen Stimmen - ausreichen. Dann müsste Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier jedoch zustimmen.
Ein möglicher dritter Wahlgang würde unverzüglich nach dem zweiten Wahlgang stattfinden.
Zweiter Wahlgang am Freitag?
Der zweite Wahlgang kann laut Berichten frühestens am Freitag stattfinden. Falls jedoch alle Fraktionen für eine Fristverkürzung stimmen, könnte der zweite Wahlgang vorgezogen werden, beispielsweise auf Mittwoch.
Auch spannend: Innerhalb der 14-Tage-Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Theoretisch wäre also auch ein Wechsel des Kanzlerkandidaten möglich.
Im ersten Wahlgang hatten nach Klöckners Angaben 621 der 630 Abgeordneten teilgenommen. Anwesend waren aber alle Parlamentarier.