Er war auf frischer Tat ertappt worden: Einbrecher in Antdorfer Gasthof muss drei Jahre ins Gefängnis

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Das Landgericht München I hat den Einbrecher zu drei Jahre Gefängnis verurteilt © David-Wolfgang Ebener

Auf spektakuläre Art und Weise wurde vergangenes Jahr ein Einbrecher in einem Antdorfer Gasthof geschnappt. Jetzt stand der 38-Jährige vor dem Landgericht München I – und muss drei Jahre ins Gefängnis.

Antodrf – „Dass jemand bei mir im ersten Stock einsteigt, hätte ich nie gedacht“, sagt Felix Ponholzer (41). In Antdorf führt er den Gasthof mit Metzgerei „Petermichl“ mit seinem Bruder. Im Erdgeschoss arbeitet der Gastronom und darüber wohnt er. So kam es, dass ein Einbrecher ihn im April 2024 bestehlen konnte, als Ponholzer noch fleißig bei der Arbeit war.

Mehrere zehntausend Euro, sagt der Wirt, waren danach weg. Doch es war nicht das einzige Mal im vergangenen Jahr, dass er Opfer von Einbruchstaten wurde: Ganze drei Mal, auch im Mai und im Juni, wurde in seine Wohnung oder den Gasthof eingebrochen. Beim vierten Versuch allerdings konnte Ponholzer den Einbrecher dann stellen: Denn er hatte inzwischen für viel Geld eine Alarmanlage mit Bewegungsmelder installiert, die ihn warnte. Die Geschichte dazu erzählte der 41-Jährige Freitag am Landgericht München I.

„Die Alarmanlage sendete ein Signal auf mein Handy“, berichtet Ponholzer vom 17. September 2024, einem Dienstagabend gegen 20.45 Uhr. Über die Regenrinne war der Einbrecher da bereits hochgeklettert. „Mit einem Schraubenzieher hat er mir die Fenster aufgehebelt. Er hatte nur wenige Sekunden Vorsprung.“

Sofort liefen Ponholzer und sein Bruder durch das Treppenhaus in den ersten Stock. Dort hörte George H. (38), ein Rumäne, das Klicken des Türschlosses. Und versuchte dann blitzschnell noch nach unten zu fliehen, nachdem er erwischt wurde – erneut über die Dachrinne. Doch der Kellner des Gasthofs fing ihn mit einem weiteren Helfer, einem Gast, unten ab. „Es gab noch ein kleines Handgemenge“, sagt Ponholzer. Geoge H. habe sich gewehrt und geflucht. „Aber er hatte keine Chance.“ Denn die beiden Wirte samt Kellner und Gästen hielten den Einbrecher fest, als er flüchten wollte. Dann riefen sie die Polizei. 

Zum zweiten Mal wurde dem Einbrecher nun der Strafprozess gemacht. Am Amtsgericht war er bereits zu drei Jahren Haft verurteilt worden, dagegen ging er aber in Berufung. Doch am Landgericht wurde klar, dass ihm auch weitere Einbrüche nachgewiesen werden können – so zog er die Berufung über seine Strafverteidigerin Katharina Strassner zurück. Und muss nun endgültig hinter Gitter.

So richtig freuen kann Konstantin W. (61) sich darüber nicht. Auch beim ihm hatte George H. eingebrochen, und zwar noch am selben Abend, an dem Felix Ponholzer den Einbrecher gestellt hatte. Konstantin W. ist der Nachbar und sagt: „Wir waren im Urlaub, mein Sohn hat die Tat am nächsten Tag bemerkt.“ Denn George H. hatte die Terrassentür aufgehebelt und innen Geld, Schmuck sowie den Autoschlüssel mitgehen lassen. Der Schaden: mehr als 7000 Euro. „Als mein Sohn die Zeitung hineinlegen wollte, sah er, dass die Terrassentür offen stand“, sagt Konstantin H. Später, bei der Festnahme, hatte der Einbrecher besagten Autoschlüssel dann noch bei sich – so war der Fall auch geklärt.

Den Schaden bekommen die Opfer nicht ersetzt

Doch der Ärger für beide Männer bleibt: Denn ihren Schaden konnte der Einbrecher ihnen nicht ersetzen. Und zweimal waren sie als Zeugen vor Gericht geladen, durften aber nicht aussagen – trotz stundenlangen Wartens vor dem Gerichtssaal. Denn im ersten Prozess hatte George H. die Einbrüche bereits gestanden, die Zeugen mussten nicht mehr aussagen. Und am Freitag wurden sie erneut wieder abgeladen, weil der Täter seine Berufung zurückgezogen hatte.

Am Ende bleibt die Frage: Warum hatte George H. genau dort, in Antdorf, so oft eingebrochen? Felix Ponholzer hat eine Vermutung: „Ich kannte eine Frau, mit der ich in den vergangenen Jahren öfter Kontakt hatte. Sie schien mit dem Einbrecher in Verbindung zu stehen.“ 

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