Neue Frist für Heizkosten-Unterstützung: Antrag muss 2024 früher gestellt werden
Auch in diesem Jahr können Bedürftige einen Antrag auf Bürgergeld einreichen, wenn sie mit den Heizkosten überfordert werden. Doch 2024 läuft die Frist früher aus.
Berlin – Mit dem neuen Bürgergeld erhalten nicht nur Arbeitslose Geld, sondern auch Geringverdiener und Personen, die aufgrund ihrer Lebensumstände Hilfe bei der Bewältigung der Lebenshaltungskosten brauchen. Im Zuge der Ukraine-Krise und der explodierenden Energiekosten wurde der Kreis der Berichtigten nochmal ausgeweitet: Alle Personen, die eine hohe Nachzahlung für Heizkosten erhalten und diese nachweislich nicht zahlen können, können einen Antrag auf einmaliges Bürgergeld stellen. Das ist dann eine Art „Heizkostenzuschuss“ vom Staat.
Diese Regelung gilt auch noch 2024, da vor allem Mieter und Mieterinnen teilweise erst jetzt ihre Rechnungen aus 2022 erhalten. Doch wie das Portal gegen-hartz.de schreibt, wurde die Frist zur Antragsstellung in diesem Jahr verkürzt.
Bürgergeld: Antragsfrist auf einen Monat verkürzt
Im vergangenen Jahr konnte der Antrag auf einmaliges Bürgergeld bis zu drei Monate nach Fälligkeit der Heizkostenrechnung gestellt werden. Also: Wer seine Rechnung bis 31. August 2023 gezahlt haben musste, konnte noch bis Ende November 2023 einen Bürgergeld-Antrag stellen und so den Zuschuss nachträglich noch erhalten.
2024 haben Berechtigte nur noch einen Monat Zeit, wie das Verbraucherportal unter Berufung auf die Berliner Jobcenter berichtet. Wer also bis Ende Januar 2024 seine Heizkostenrechnung bezahlt haben musste, hat nur noch bis 29. Februar 2024 Zeit, den Heizkostenzuschuss zu beantragen.

Die Verkürzung der Antragsfrist geht nach Angaben der Berliner Zeitung auf eine Empfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses im Bundestag aus dem Jahre 2022 zurück. Demnach sei die verlängerte Frist 2023 eine Ausnahme gewesen, die in diesem Jahr wieder ausgelaufen sei.
Auf Anfrage der Zeitung sprach der Vorsitzende des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes, Marcel Eupen, von einer „fiesen Falle“, da vielen Menschen die kürzere Frist nicht bewusst sei. „Haushalte, die im vergangenen Jahr die dreimonatige Frist gebraucht haben, um den Antrag auf Bürgergeld zu stellen, laufen nun Gefahr, ihren Anspruch zu verwirken, wenn sie sich nicht rechtzeitig beim Jobcenter oder Sozialamt melden“, so Eupen weiter.