Flachdächer verboten, Gabionenwände verboten: Dorf greift durch

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Neue Gabionenwände dürfen in Wielenbach und seinen Ortsteilen künftig nicht mehr errichtet werden. © Gronau (Archiv)

Die Ortsgestaltungssatzung ist ein Thema, das in Wielenbach polarisiert. Bereits im Oktober ist über das umstrittene Regelwerk kontrovers diskutiert worden, in der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde es nun ernst – denn es ging um den Erlass der Satzung.

Ist sie nun ein zusätzliches Bürokratie-Monstrum oder doch ein wichtiges Werkzeug, um das prägende Ortsbild zu erhalten? Die Meinungen zur Ortsgestaltungssatzung gehen im Wielenbacher Gemeinderat weit auseinander. Das war auch in der jüngsten Sitzung wieder zu beobachten, als das Thema erneut auf der Tagesordnung stand.

Im Oktober hatte die Fraktion der Freien Wähler beantragt, besagte Satzung zu erlassen. Nach einer kontroversen Debatte im Rat wurde der Antrag mit sechs zu fünf Stimmen angenommen. In etwa zwei Monaten erarbeitete die Gemeindeverwaltung eine Ortsgestaltungssatzung genauso wie eine Werbeanlagensatzung. Man habe dafür auch den Rat Dritter herbeigezogen, erklärte Wielenbachs Bürgermeister Harald Mansi (“Wir für Wielenbach“/WfW) in der Gemeinderatssitzung.

„Haben eh schon zu viele Vorschriften“

Dennoch ist der Rathauschef alles andere als ein Freund von solchen Regelungen. „Ich lehne beide Satzungen kategorisch ab“, betonte Mansi. „Denn das Bauen ist eh schon teuer genug und wir haben eh schon zu viele Vorschriften.“ Außerdem seien die geplanten Regelungen „ein erheblicher Eingriff ins Eigentum der Menschen“.

Unterstützung für Mansis Position kam von seiner WfW-Fraktionskollegin Gabriele Scholten-Beck. „Alle reden von Entbürokratisierung, aber wir machen alles noch schwieriger.“ Mit den gesetzlichen Regelungen, die bereits vorliegen, sei man in Wielenbach bisher gut gefahren, meinte Scholten-Beck – und warnte davor, den bürokratischen „Rattenschwanz“ weiter zu verlängern.

„Bayerische Baukultur“ aufrechterhalten

„Die Regelungen sind überschaubar“, konterte Frank Buchberger (Freie Wähler Wielenbach). Er betonte zudem, dass die Satzung eine Ungleichbehandlung von Bauwerbern verhindern würde – denn während für die einen ein Bebauungsplan gilt, hatten andere bisher deutlich mehr Freiheiten. Außerdem sieht Buchberger die Ortsgestaltungssatzung als Mittel, um „die bayerische Baukultur“ aufrechtzuerhalten.

Was konkret unter dieser Baukultur zu verstehen ist, zeigt ein Blick in die Satzungen für Wielenbach und die Ortsteile Haunshofen und Wilzhofen, die seit eingen Tagen auch schon auf der Gemeinde-Homepage einzusehen sind. So sollen die Hauptgebäude eine rechteckige Grundfläche haben, die Außenwände sollen weiß oder zumindest in hellen Farben sein und die Dächer müssen „symmetrische Satteldächer mit einer Neigung von 18 bis 35 Grad“ sein. Flachdächer sind damit tabu. Und wer statt eines Gartenzauns lieber eine Mauer oder eine Gabionenwand errichten möchte, darf das laut den neuen Regelungen künftig nicht mehr.

Entscheidung fiel mit 9:5 Stimmen

Wie bereits im Oktober setzten sich auch bei der Abstimmung in der jüngsten Gemeinderatssitzung die Befürworter der Ortsgestaltungs- und Werbeanlagensatzung durch. Mit neun zu fünf Stimmen wurden die Regelungen durchgewunken. Gleichzeitig mit der Bekanntmachung traten die Regelungen in Kraft. Bestandsgebäude sind von den neuen Vorschriften freilich ausge㈠nommen.

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