„Zahlen für die Privatsphäre“? EU-Komission erhebt Vorwürfe gegen Mutterkonzern von Instagram und Facebook

  1. Startseite
  2. Verbraucher

KommentareDrucken

Bei Facebook und Instagram stehen Nutzer vor der Wahl: Werbung sehen oder Gebühren zahlen. Die EU-Kommission zweifelt jedoch, dass das rechtens ist.

München – Einmal durch Facebook und Instagram scrollen, genügt häufig und schon taucht eine Werbeanzeige auf. Mutterkonzern Meta lässt seinen Nutzern allerdings seit November 2023 die Wahl. Ein werbefreies Scrollen kostet jedoch – und ruft die EU-Kommission auf den Plan. Das „Pay for Privacy“-Modell soll nämlich nicht mit EU-Recht vereinbar sein.

„Pay for Privacy“ bei Instagram und Facebook: Nutzer müssen für werbefreie Ansicht zahlen

Der Name des Modells sagt eigentlich schon alles „Pay for Privacy“ – also zu Deutsch: für die Privatsphäre auf Facebook und Instagram sollen Nutzer zahlen, was die Werbung anbelangt. Sie haben allerdings die Wahl zwischen einer monatlichen Gebühr für eine werbefreie Version oder der kostenfreien Version mit personalisierter Werbung.

Die kostenpflichtige Abo-Option für Facebook und Instagram kostet mindestens 9,99 Euro. Zahlen müssen User, wenn sie keine Werbung mehr sehen wollen. Nur wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Netzwerke weiterhin gratis nutzen.

Nicht konform mit den digitalen Regeln – EU-Kommission schreitet ein

Aus Sicht der EU-Kommission verstößt Meta damit gegen digitale Regeln. Das Modell erlaube nicht, sich für einen Dienst zu entscheiden, der weniger persönliche Daten verwende, ansonsten aber gleichwertig sei, teilte die Brüsseler Behörde nach einer ersten Untersuchung mit. Darüber hinaus erlaube das Modell den Usern nicht, ihr Recht auf freie Zustimmung ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.

Untersuchung der EU-Kommission gegen Meta – Verfahren schon im März eingeleitet

Das „Pay for Privacy“ stehe im Einklang mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA). Das sagte ein Sprecher von Meta hingegen zur dpa. „Wir freuen uns auf einen weiteren konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission, um diese Untersuchung zu einem Abschluss zu bringen“, hieß es weiter.

DMA: Digital Markets Act (Gesetz über digitale Märkte)

Unternehmen müssen sich seit März 2024 an den Digital Markets Act (DMA) halten. Er soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten sorgen – und Rivalen bessere Chancen ermöglichen.

Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper aufbrechen. Darunter befinden sich die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Die Kommission betonte, dass ihre Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien. Die vorläufigen Feststellungen der Brüsseler Behörde gehen auf ein Verfahren gegen Meta zurück, das die Kommission im März eingeleitet hatte. Meta hat nun die Möglichkeit, die Untersuchungsakte einzusehen und schriftlich darauf zu antworten.

Der Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta verstößt der EU-Kommission zufolge nach digitalen Regeln.
Der Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta verstößt der EU-Kommission zufolge nach digitalen Regeln. © Bihlmayerfotografie/NurPhoto/Imago

Die Kommission will das Verfahren innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr abschließen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, riskiert Strafen: Es drohen zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes, bei Wiederholungstätern sind sogar 20 Prozent möglich.

Meta steht allerdings nicht alleine im Visier. Auch gegen Apple leitete die EU-Kommission jüngst eine Untersuchung ein. (mbr mit dpa/AFP)

Auch interessant

Kommentare