Wagenknecht will per Klage zurück in den Bundestag - das plant die BSW-Chefin

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Bei der Bundestagswahl verfehlte das BSW knapp den Einzug ins Parlament. Nun klagt Parteichefin Wagenknecht persönlich auf Neuauszählung der Stimmen.

Karlsruhe – Bis Freitag (14. März) muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob es sich der Klage des Bündnis Sahra Wagenknecht auf Neuauszählung der Bundestagswahl annimmt. Bei der Wahl im Februar verfehlte das BSW die Fünf-Prozent-Hürde zum Einzug ins Parlament um 13.400 Stimmen. Nun sieht die Partei intern „zahlreiche Unregelmäßigkeiten“ bei der Auszählung der Wahl, und weicht vom üblichen Prozedere zum Anfechten einer Wahl, einer Beschwerde beim Wahlausschuss des Bundestages ab, berichtete das Portal Zeit Online.

Knappes BSW-Wahlergebnis: Wagenknecht und Amira Mohamed Ali klagen persönlich auf Neuauszählung

Das Verfassungsgericht bestätigte der Nachrichtenagentur dpa den Eingang einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Antragsteller seien Einzelpersonen, nicht das Bündnis Sahra Wagenknecht als Ganzes. Geklagt haben nach Angaben einer Parteisprecherin die BSW-Vorsitzenden Wagenknecht und Amira Mohamed Ali sowie zwei Mitglieder und zwei Wähler der Partei.

Damit weicht die Partei vom eigentliche Prozedere, eine Wahl anzufechten, ab. Vorgesehen wäre eine Beschwerde beim Wahlausschuss des Bundestages, der das amtliche Endergebnis mit der Bundeswahlleiterin feststellt. Je nachdem, wie dort entschieden würde, könnte die Partei dann vor das Verfassungsgericht ziehen.

Der emeritierte Staatsrechtler Christoph Degenhart, einer der Rechtsvertreter des BSW, erklärte jedoch: „Der äußerst knappe Wahlausgang zu Lasten des BSW macht eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erforderlich. Andernfalls drohen Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des Wählerwillens.“

Landeswahlleitungen korrigieren BSW-Ergebnisse nach oben – reicht das schon für den Bundestag?

Die Wagenknecht-Partei hatte nach dem vorläufigen Endergebnis bei der Bundestagswahl am 23. Februar bundesweit rund 4,972 Prozent der Zweitstimmen erhalten und war damit knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Seither ergaben einzelne Nachzählungen an mehreren Orten, dass offenbar einige Stimmen falsch zugeordnet wurden. Große Verschiebungen der Stimmverhältnisse wurden aber nicht bekannt.

Doch auch wegen kleiner Veränderungen sieht man sich im BSW bestätigt: In Nordrhein-Westfalen etwa korrigierte die Landeswahlleitung das Zweitstimmenergebnis des BSW um 1.295 Stimmen nach oben, berichtete Zeit Online. Eine BSW-Sprecherin sagte dem Portal, dass sich die Verschiebung hauptsächlich durch „Zuordnungsfehler zu der ähnlich klingenden Partei Bündnis Deutschland“ ergeben hätten. Bündnis Deutschland ist eine rechtskonservative Kleinpartei, die bei der Wahl im Februar 0,2 Prozent der Stimmen erhielt. Auch in Hessen, Niedersachsen, Brandenburg und Berlin hätten Nachzählungen jeweils einige Dutzend bis mehr als 200 zusätzliche Zeitstimmen für das BSW ergeben.

Sahra Wagenknecht (r) und Amira Mohamed Ali geben im Haus der Bundespressekonferenz eine Pressekonferenz.
BSW-Chefin Wagenknecht erwägt, klagt auf Neuauszählung der Bundestagswahl. © picture alliance/dpa | Carsten Koall

BSW-Einzug in den Bundestag würde schwarz-rote Koalition unmöglich machen

Trotzdem bestünden in der Partei noch Zweifel, ob es wirklich reiche, in den Bundestag einzuziehen. Parteigründerin Sahra Wagenknecht sprach in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) trotzdem von „einigen Tausend BSW-Stimmen“, die offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden seien. „Der Respekt vor den Wählern gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren“, sagte die BSW-Chefin. Das funktioniere nur, „wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt“.

Für die erst Anfang 2024 gegründete Partei ist der Einzug in den Bundestag politisch von höchster Bedeutung. Doch auch die Mehrheitsverhältnisse im Parlament könnten betroffen sein: Sollte das BSW Erfolg haben und doch noch in den Bundestag kommen, hätte eine Zweier-Koalition von Union und SPD womöglich keine Mehrheit mehr. (kb mit dpa)

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