Stromsteuer, Netzentgelte, Gasspeicherumlage: Diese Begriffe sind gerade in der politischen Diskussion. Doch was bedeuten sie für die Rechnungen des Einzelnen?
Bad Tölz – Eine Senkung der Stromsteuer für Privathaushalte kommt – zumindest 2026 – noch nicht. Allerdings verwiesen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und andere Regierungsvertreter darauf, dass die Verbraucher bei den Energiepreisen im kommenden Jahr anderweitig entlastet würden, und zwar durch die Senkung der Netzumlage sowie den Wegfall der Gasspeicherumlage. Auf Anfrage schlüsseln die Stadtwerke Bad Tölz auf, was all diese Komponenten für einen durchschnittlichen Haushalt bedeuten.
Noch keine Aussage zum Strompreis 2026
Ob bei den Stadtwerken 2026 der Strompreis sinken wird, „dazu können wir noch keine verlässliche Aussage abgeben“, erklärt Vertriebschef Sebastian Herrmann. „Wir werden unsere Preise wie jedes Jahr im Herbst kalkulieren und veröffentlichen“, teilt er mit. „Bis dahin müssen auch wir abwarten, welche konkreten Beschlüsse es zu den Abgaben, Umlagen und Steuern geben wird und wie sich diese beispielsweise bei den Netzentgelten auswirken.“ Immerhin deutet Herrmann so viel an: „Bei den Beschaffungskosten gehen wir aktuell dank unserer mehrjährigen Beschaffungsstrategie von einer positiven Entwicklung aus.“
Was könnte Vier-Personen-Haushalt bei Stromsteuer sparen?
Aufschlüsseln lässt sich, wie der Anteil der Komponenten Stromsteuer, Netzentgelte und Gasspeicherumlage an den Energiepreisen ist. Bei den Stadtwerken beträgt der Arbeitspreis beim Strom 27,69 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Davon macht die Stromsteuer 2,05 Cent aus. Würde sie wie ursprünglich geplant auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent gesenkt, würde ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3000 kWh im Jahr 58,50 Euro sparen. Bei einem Vier-Personen-Haushalt mit 4400 kWh Verbrauch würde die Last um 85,80 Euro sinken. So rechnet es Herrmann vor.
(Übrigens: Alles aus der Region gibt's jetzt auch in unserem regelmäßigen Bad-Tölz-Newsletter.)
Die Netzentgelte – eine Gebühr, die jeder Netznutzer, der Strom- oder Gas durch das Versorgungsnetz leitet, an den Netzbetreiber abführen muss – machen 10,97 Cent/kWh vom Arbeitspreis sowie 124,95 von 181,90 Euro beim jährlichen Grundpreis aus. Hier kann Herrmann derzeit keine Berechnung anstellen, welche Entlastung es für die Kunden geben könnte. „Wir müssen die konkreten Beschlüsse abwarten“, so der Vertriebschef.
So viel bringt Wegfall der Gasspeicherumlage
Die Gasspeicherumlage spielt ausschließlich beim Preis für Gaskunden eine Rolle. Hier macht sie vom Arbeitspreis, der bei den Stadtwerke 9,234 Cent pro kWh netto beträgt, genau 0,289 Cent aus. Ein Wegfall der Umlage würde einem durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt eine jährliche Ersparnis von 44,02 Euro brutto bringen. Bei einem Vier-Personen-Haushalt wären es laut Herrmann 66,03 Euro. (ast)