Falls Russland Moldau attackiert: Ministerpräsident Ramelow will Zuwanderungsabkommen
Bodo Ramelow warnt: Wenn Putin die Republik Moldau angreift, werden viele Menschen nach Deutschland fliehen. Dafür brauche es schon jetzt vorbereitende Lösungen.
Erfurt – Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hat sich für ein Einwanderungsabkommen mit Georgien und der Republik Moldau ausgesprochen. Das erklärte Ramelow im Rahmen eines Interviews mit IPPEN.MEDIA vor der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz, bei der es im Kern um den Umgang der Länder mit Flüchtlingen ging. Die Bundesregierung hatte Ende des vergangenen Jahres Georgien und die Republik Moldau zu sicheren Herkunftsländern erklärt. De facto heißt das, dass Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern in der Regel abgelehnt werden.
Transnistrien in der Republik Moldau bittet Russland um „Schutz“: Mögliches Angriffsziel für Putin
Beobachter fürchten unterdessen, dass die Republik Moldau ein mögliches Ziel für einen russischen Angriff sein könnte. Vor kurzem hatten die prorussischen Führer des international nicht anerkannten Separatistengebiets Transnistrien in der Republik Moldau Russland um „Schutz“ gebeten.

Ramelow warnte nun: „Wenn die Russen militärisch intervenieren, werden viele Menschen fliehen“. Er fügt hinzu: „Auch nach Deutschland. Dafür brauchen wir praktische Lösungen und vor allem auch ermöglichende und nicht nur sanktionierende Ausländerämter.“ Es sei realitätsfremd, diese Möglichkeit zu ignorieren: „Dann ist es doch sinnvoller, wenn es gemeinsame Regeln mit diesen Staaten gibt.“ So könnten für Zuwanderer aus diesen Ländern Regeln für Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland getroffen werden.
Bodo Ramelow: Bezahlkarte ist „unsägliche Diskriminierung“
Darüber hinaus sprach sich Ramelow gegen die Bezahlkarte für Flüchtlinge aus und bezeichnet sie als „unsägliche Diskriminierung“. Er schlägt eine Alternative vor, die „viel einfacher und viel menschlicher“ sei: „Wir Linke haben immer dafür gekämpft, dass jeder das Recht hat, ein Konto zu eröffnen. Warum nicht auch Asylbewerber? Sie könnten dann begrenzte Summen Bargeld abheben.“ Er betont, dass die Bezahlkarte kein geeignetes Mittel für eine geordnete Zuwanderung sei, die er grundsätzlich befürworte: „Ich bin nicht naiv, ich will weder einen Schläfer vom IS hier untergeschoben kriegen, noch einen vom russischen Geheimdienst. Da müssen wir wachsam sein.“
Ramelow äußerte sich auch kritisch zur Arbeitspflicht für Geflüchtete, die der CDU-Landrat Christian Herrgott im Saale-Orla-Kreis in Thüringen eingeführt hatte. „Er hat nichts Neues erfunden, sondern wendet geltendes Recht an“, kommentierte der Ministerpräsident. Er halte es für nicht sinnvoll, Flüchtlinge für ein „Taschengeld“ arbeiten zu lassen, und sagt: „Mein Weg wäre ein ganz anderer. Ich möchte, dass Menschen kein Arbeitsverbot mehr bekommen, wie es im Moment bei vielen der Fall ist.“ Die „staatlich organisierte Beschäftigungslosigkeit in Asylbewerberheimen“ sei das eigentliche Problem.
Arbeitspflicht für Flüchtlinge widerspricht womöglich dem Grundgesetz
Auch der Sachverständigenrat der Bundesregierung für Integration und Migration (SVR) hat Bedenken gegen die Arbeitspflicht geäußert. Winfried Kluth, Experte des SVR, hält die Regelung sogar für möglicherweise verfassungswidrig. Denn laut Artikel 12, Absatz 2 und Absatz 3 des Grundgesetzes darf niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Kluth erklärt: „Es gibt nur zwei Ausnahmen: eine herkömmliche allgemeine, für alle gleiche öffentliche Dienstleistungspflicht sowie Zwangsarbeit bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung. Weder der eine noch der andere Fall liegen hier vor.“