Merz-Regierung fixiert 2000-Euro-Plan für Rentner – Details und Zeitpunkt klar
Das Sofortprogramm von Union und SPD beinhaltet auch die Aktivrente. Ein Anwalt meldet aber rechtliche Bedenken an dem Projekt an.
Berlin – 62 Unterpunkte beinhaltet das „Sofortprogramm der Bundesregierung“, das Union und SPD nach ihrem ersten Koalitionsausschuss auf den Tisch gelegt haben. Unterteilt in fünf Kategorien wie „Investitionsoffensive“ und „Neues Wirtschaftswachstum“. Bei der Vorstellung betonte SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil, Schwarz-Rot wolle „richtig Tempo“ machen.
CSU-Chef Markus Söder sekundierte mit dem Slogan „Tempo, Tempo, Tempo“. Und schob nach: „Es ist das Ziel, dass ab dem Sommer schon sichtbar wird, dass Deutschland heute ein anderes ist als vorher.“
Aktivrente unter Merz-Regierung: Schwarz-Rot schiebt in Sofortprogramm große Rentenreform an
Vor allem die älteren Bürger werden dabei hoffen, dass mit Blick auf das vierseitige Papier das Motto „last but not least“ gilt. Denn erst auf der letzten Seite finden sich die fünf Bestandteile für den „Beginn einer großen Rentenreform“. Dazu gehören auch zwei neue Prestigeprojekte von CDU und CSU: die Aktivrente und die Frühstart-Rente.
Beides war auch im Koalitionsvertrag ausformuliert zu lesen gewesen. Darin jedoch auf einer der ersten Seiten. Der Startzeitpunkt wurde dabei mit dem 1. Januar 2026 angegeben. Die Aktivrente soll das Arbeiten im Alter attraktiv machen, wie die Regierung um Bundeskanzler Friedrich Merz niederschrieb.
2000 Euro steuerfrei für Rentner: Freiwillige Arbeit im Alter soll belohnt werden
„Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei“, wird in jener Grundlage für die Regierungsarbeit der nächsten vier Jahre festgehalten. Eine Antwort der Koalition auf den demografischen Wandel und auch den Fachkräftemangel. In diesem Zusammenhang soll das Vorbeschäftigungsverbot aufgehoben werden, womit Bürger nach Erreichen der Regelaltersgrenze leichter zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren können.
Die Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Seit 2024 wird sie beginnend mit dem Jahr 1959 in Zwei-Monats-Schritten angehoben. Somit wird sie für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 bei 67 Jahren liegen.
Was bringt die Aktivrente? Senioren zahlen länger in Rentenversicherung ein
Bereits nach Veröffentlichung des Sondierungspapiers Anfang März hatte sich der auf das Rentenrecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Knöppel auf rentenbescheid24.de kritisch mit der Aktivrente auseinandergesetzt. Positiv hebt er neben der Steuerfreiheit auch hervor, dass Senioren in diesem Fall länger in die Rentenversicherung einzahlen und damit später von einer höheren Rente leben können.
Allerdings erwähnt er auch, dass es die Aktivrente im Grunde schon gibt – in Form der Flexirente, die 2017 von der vorigen schwarz-roten Koalition eingeführt wurde. Es stelle sich die Frage, warum das Modell genutzt werden soll, wenn sich auch die Möglichkeit anbiete, früher in Rente zu gehen und daneben noch zu arbeiten.
In diesem Fall muss der Bürger zwar einen Abschlag in Kauf nehmen, kann diesen aber durch eine längere Laufzeit der Rente kompensieren. Zudem kassiert er zwei monatliche Einkommen – Rente sowie Arbeitslohn – und höhere Rentenansprüche durch eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung vor der Regelaltersgrenze.
Bestandteile zum Beginn der großen Rentenreform
Sicherstellung der Haltelinie beim Rentenniveau bis 2031
Ausweitung der Mütterrente
Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Einführung der Aktivrente
Einführung der Frühstart-Rente
Zweifel an Aktivrente: Experte sieht Benachteiligung von arbeitenden Frührentnern
Knöppel moniert auch, dass die von der Union ins Leben gerufene Aktivrente gar nicht für jene Menschen gemacht sei, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze aus körperlichen Gründen gar nicht mehr in der Lage seien, zu arbeiten. Als Beispiel darf wohl auch hier wie so oft der Dachdecker herhalten.
Der Experte gibt mit Blick auf die Aktivrente auch zu bedenken, dass die bereits erwähnten Menschen benachteiligt werden, die vor der Regelaltersgrenze mit Rentenbezug arbeiten gehen. Denn sie müssen auch aus ihrem Arbeitslohn Steuern zahlen. „Warum sollte diese Gruppe von Rentnern nicht auch von der Steuerfreiheit bis 2000 Euro profitieren?“, fragt Knöppel.
Er sieht daher verfassungsrechtliche Bedenken und betont: „Es wird spannend, ob diese neue Aktivrente, wenn sie denn verabschiedet wird, so rechtlich Bestand haben kann.“

Merz-Regierung plant Frühstart-Rente: Altersvorsorgedepots ab dem sechsten Lebensjahr
Im Gegensatz zur Aktivrente ist die Frühstart-Rente für die Bürger gedacht, die noch vor ihrem Berufsleben stehen. Die Merz-Regierung will „für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen“.
Ab dem 18. Lebensjahr soll es dann möglich sein, bis zum Renteneintritt privat weiter einzuzahlen – allerdings mit einem jährlichen Höchstbetrag. Bis zum Beginn der Rente sind die Erträge aus dem Depot den Plänen zufolge steuerfrei. Erst mit der Regelaltersgrenze wird das Sparkapital ausgezahlt. (mg)