„Einfach so, ohne Vorwarnung" : Nach Einstellung geghostet: Jobsuchender erhält während Umzug Absage aus dem Nichts
Ein Arbeitsuchender erhielt nach einem Vorstellungsgespräch bei einem Unternehmen in einer anderen Stadt eine Stellenzusage. Noch am selben Tag unterschrieb er den Arbeitsvertrag. Sein neuer Arbeitgeber gab ihm sechs Wochen Zeit für den Umzug.
Nach einigen Wochen bat der Mann darum, seinen Arbeitsbeginn auf die Zeit nach den Weihnachtsferien zu verschieben, da sein bisheriger Arbeitgeber zum Jahresende Verpflichtungen hatte. Der neue Arbeitgeber stimmte zu, doch dann kam aus heiterem Himmel eine Absage, berichtet der australische Mann auf der Community-Plattform Reddit.

Jobsuchender erhält während Umzug Absage: „Einfach so, ohne Vorwarnung. Kein Anruf"
„Habe mein ganzes Leben eingepackt. Habe meinen Job gekündigt. Bin umgezogen“, schrieb er. Als er bereits in der neuen Stadt im Hotel saß, kam eine E-Mail von der neuen Firma: „Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir Sie aufgrund eines Einstellungsstopps nicht weiter beschäftigen werden. Alles Gute."
Der Arbeitssuchende fiel aus allen Wolken. „Einfach so, ohne Vorwarnung. Kein Anruf. Nicht einmal die Höflichkeit, zu warten, bis ich da bin.“ Nun war er arbeitslos, in einer neuen Stadt. Nach „wochenlangen panischen“ Bewerbungen gab es doch noch ein Happy End: Der Mann fand einen anderen Job.
Wie bindend ist die Zusage eines Arbeitgebers in Deutschland?
Eine Einstellungszusage, sei sie nun mündlich oder schriftlich, ist in Deutschland grundsätzlich rechtlich bindend. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber, der eine Zusage gegeben hat, diese in der Regel nicht ohne triftigen Grund zurücknehmen kann, wie das Portal „Jobvector" erklärt.
Eine schriftliche Zusage ist in der Regel verbindlicher, da im Streitfall die Beweislast bei dem Arbeitnehmer liegt, der die mündliche Zusage nachweisen muss.
Ungewöhnliche Forderung: Bewerbungsgespräch nach erster Frage abgebrochen
In einem anderen Fall brach der Bewerber das Job-Interview bereits nach der ersten Frage ab. Grund dafür war eine ungewöhnliche Frage des Recruiters. Der Personalchef fragte ihn: „Wie gehen Sie mit unbezahlten Überstunden um?“.
Der Bewerber fragte nach der Bezahlung von Überstunden und erhielt die Antwort, dass keine Überstunden erfasst würden und Mitarbeiter so lange arbeiten sollten, bis die Arbeit erledigt sei. Daraufhin beendete er das Gespräch.
3 gängige Standardfragen im Bewerbungsgespräch
Die Fragen dieses Personalers gehört wohl nicht zu den gängigsten. Welche besonders häufig vorkommen, hat CNBC herausgefunden. Dazu wurden 20.000 Bewerbungsgespräche analysiert. Diese drei Fragen sind besonders beliebt:
- „Warum wollen Sie hier arbeiten?"
- „Was sind Ihre Stärken und Schwächen?"
- „Erzählen Sie mir von sich"