Google-Knall vor Gericht: Alphabet entgeht Zerschlagung – Aktie springt nach oben
Der Internetkonzern muss zwar Daten seiner Suchmaschine mit der Konkurrenz teilen, kann aber seinen Chrome-Browser behalten und kommt damit in einem Aufsehen erregenden Rechtsstreit glimpflich davon.
Washington – Google muss laut einem Urteil zur marktbeherrschenden Stellung des Konzerns die Daten seiner Suchmaschine mit der Konkurrenz teilen. Um den Verkauf des beliebten Chrome-Browsers und des mobilen Betriebssystems Android kommt der Google-Mutterkonzern Alphabet allerdings herum. Das entschied ein US-Gericht laut Reuters und setzte damit einen vorläufigen Schlusspunkt unter einen langjährigen Rechtsstreit. Die US-Regierung ist damit bei dem Versuch gescheitert, den Internetkonzern zu zerschlagen. Die Google-Aktie reagierte nach Bekanntwerden der Entscheidung mit einem kräftigen Kurssprung nach oben.
Google dominiert den Markt bei Internet-Suchmaschinen
Im Prozess ging es um die marktbeherrschende Stellung des Konzerns: Google dominiert mit seiner Suchmaschine rund 90 Prozent des Marktes, meldete der Spiegel und streiche außerdem einen erheblichen Anteil der weltweiten Ausgaben für Online-Werbung ein.
Doch laut US-Gericht könne sich selbst Google nicht von den Veränderungen in der Tech-Welt frei machen, meldete Reuters: Die Dominanz von Alphabet werde durch KI-Dienste wie ChatGBT angegriffen, begründete der Bundesrichter Amit Mehta seine Entscheidung. Er verhängte daher nur verschiedene Auflagen gegen den Konzern. Das Unternehmen hat dagegen bereits Berufung angekündigt. Bis zu einer Entscheidung können weitere Jahre vergehen.
Google muss Daten zu Internet-Suchmaschinen mit der Konkurrenz teilen
Um den Wettbewerb bei der Internet-Suche zu stärken, muss Google seine Daten mit Wettbewerbern teilen. Das soll ihnen bei der Entwicklung von Konkurrenzprodukten helfen. Google darf außerdem nicht mit Exklusivvereinbarungen verhindern, dass Gerätehersteller Konkurrenzprodukte vorinstallieren, so dpa. Doch das dürfte Google wenig weh tun: Die jüngsten Vereinbarungen mit Geräteherstellern wie Samsung und Motorola sowie den Mobilfunkanbietern AT&T und Verizon ermöglichen bereits, konkurrierende Suchdienste zu laden.
Weiterhin darf Google andere Konzerne wie Apple dafür bezahlen, dass seine Suchmaschine auf iPhones vorinstalliert ist – nach Analysten-Angaben ein 20 Milliarden US-Dollar-Geschäft, so Reuters. Die Apple-Aktie drehte nach Bekanntwerden der Entscheidung ebenfalls drei Prozent ins Plus. In der EU werden Nutzer inzwischen ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Ein ähnliches Verfahren, das stillschweigend getroffene Voreinstellungen verhindern soll, lehnte der Richter für die USA ab, so dpa.
Google: Verkauf des Browsers Chrome ist vom Tisch
Die Staatsanwaltschaft hatte viel weitreichendere Maßnahmen gefordert. Dazu gehörten ein Zwangsverkauf des Browsers Chrome, um Googles Marktmacht bei der Internet-Suche einschränken sowie strenge Auflagen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) sowie die Freigabe interner Daten. Konzernchef Sundar Pichai sprach laut Reuters von einer „faktischen Enteignung unseres geistigen Eigentums“. Das Verfahren gelte als „Prozess des Jahrzehnts“, weil die USA erstmals seit langer Zeit einem Unternehmen die Bildung eines verbotenen Monopols vorwerfen.
Der Entscheidung ging ein fünfjähriger Rechtsstreit voraus. US-Richter Mehta hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass das Unternehmen ein Monopol bei der Online-Suche und der damit verbundenen Werbung besitzt. Die aktuelle Entscheidung beschäftigt sich nun mit den Konsequenzen des vorangegangenen Urteils. (Mit dpa und Reuters)