Merz verlangt Kürzungen – Heil kontert

imago images 0365090384 Vergrößern des Bildes CDU-Chef Friedrich Merz (Archivbild): "Es geht eben nicht mehr alles." (Quelle: Imago/imago images)
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Das Karlsruher Haushaltsurteil hat die Bundesregierung kalt erwischt. Aus der Opposition kommen Kritik und Forderungen: CDU-Chef Merz will unter anderem an das Heizungsgesetz und die Kindergrundsicherung heran.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt ist ein Ausweg aus der dramatischen Finanzkrise nicht in Sicht. Die Opposition, die gegen die Finanzentscheidungen der Ampelregierung geklagt hatte, übt weiter scharfe Kritik. CDU-Chef Friedrich Merz pochte im Fernsehen nun auf mehrere Maßnahmen, um die Krise zu bewältigen.

Unter anderem will der Oppositionsführer im Bundestag auf die Kindergrundsicherung verzichten, die er für falsch konzipiert hält. Damit sollen eigentlich bis zu 5.000 Stellen im öffentlichen Dienst geschaffen werden, nach dem Haushaltsurteil von vergangener Woche sei das mit riesigem Bürokratieaufwand verbundene System aber "schlicht der Wahnsinn", sagte Merz.

Auch an das nach langem Streit im September beschlossene Heizungsgesetz will der CDU-Vorsitzende jetzt heran: "Was da subventioniert werden muss für die privaten Haushalte, steht in überhaupt keinem Verhältnis zur CO2-Einsparung", findet er. Mit diesen Maßnahmen könne die Regierung mindestens zehn Milliarden Euro einsparen.

Um jetzt Geld zu sparen, fordert Merz außerdem, die Erhöhung des Bürgergelds zu stoppen. "Es geht eben nicht mehr alles, und 'Wünsch dir was' ist vorbei", sagte er am Dienstagabend in der ARD-Talkshow "Maischberger". Die zum Jahreswechsel angekündigte Anhebung um im Schnitt zwölf Prozent verletze das "Lohnabstandsgebot" und sei eine "Bremse für den ganzen Arbeitsmarkt", befand der CDU-Chef.

Dem widersprach am Mittwoch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD): "Friedrich Merz verschweigt der deutschen Öffentlichkeit, dass die Anpassung des Bürgergelds der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums entspricht", schrieb Heil am Mittwoch auf der Plattform X (früher Twitter). "Dem hat er und seine CDU übrigens im Bundestag zugestimmt."

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"Sollten es nicht übertreiben"

Die Schuldenbremse antasten will Merz hingegen nicht. "Ich sehe im Augenblick nicht, dass wir an die Schuldenbremse heran müssen." Höhere Steuern lehnte er bei "Maischberger" ebenfalls ab: "Deutschland ist schon ein Hochsteuerland, und wir sollten es nicht übertreiben."

Die für Donnerstag geplante Verabschiedung des Haushalts für 2024 hält er für verfrüht. Der Haushalt sei nicht entscheidungsreif, sagte Merz in der ARD. "Wir werden den Haushalt 2023 korrigieren müssen mit einem Nachtragshaushalt, und das muss noch in diesem Jahr gemacht werden. Dann kann das Jahr 2024 durchaus gestaltet werden. Ich glaube, dass das geht." Am Mittwoch wurden auch aus der FDP Stimmen laut, wonach die Haushaltsberatungen am Donnerstag verschoben werden sollten. Der Haushalt für 2024 soll eigentlich am 1. Dezember verabschiedet werden.


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Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag nötig

Als sicherste Lösung der aktuellen Finanzkrise gelten Änderungen des Grundgesetzes, entweder bei der Funktionsweise der Schuldenbremse oder für die Verankerung von Sonderfonds – wie zum Beispiel bei den Investitionen in die Bundeswehr, die in der Verfassung abgesichert sind. Dafür wird jedoch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag benötigt.

Die riesigen Milliardensummen, die für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und den am Dienstag ebenfalls gestoppten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) mit den Energiepreisbremsen benötigt werden, allein mit Einsparungen oder höheren Einnahmen im Haushalt aufbringen zu können, gilt aber ebenso als unrealistisch.

Haushalt 2021 für nichtig erklärt

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Das Geld war als Corona-Kredit bewilligt worden, sollte aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Zugleich entschieden die Richter, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen.

Dies hat zur Folge, dass weitere Milliardensummen für Zukunftsvorhaben gefährdet sind. Da die genauen Auswirkungen auch auf den regulären Haushalt noch unklar sind, entschied das Finanzministerium, vorsorglich bestimmte Zusagen aller Ministerien für kommende Jahre im Haushalt zu sperren.