Drogenkurier hatte ein Kilo Kokain in der Hose
Das Landgericht München verurteilt einen holländischen Drogenkurier zu viereinhalb Jahren Gefängnis.
Dachau – Eigentlich hält der ICE nicht in Dachau. Doch heuer am 20. Januar kam alles anders. Ein junger Niederländer (23) war kurz vor der Kreisstadt wegen eines Krampfanfalls zusammengebrochen. Der Zug wurde außerplanmäßig gestoppt. Sanitäter und Polizei nahmen den 23-Jährigen am Bahnhof in Empfang und bemerkten, dass er sich noch schnell ein kleines schwarzes Paket in den Hosenbund stopfen wollte. Es war voller Kokain. Nach dem Abtransport ins Krankenhaus nach Fürstenfeldbruck erfolgte die Festnahme, zum Wochenanfang jetzt die gerichtliche Aufarbeitung am Landgericht München II.
Drogen seien ihm in letzter Minute zugesteckt worden
Der junge Mann war angeblich auf dem Weg nach Österreich gewesen, um Freunde zu besuchen. Die Drogen hätte ursprünglich jemand Anderes transportieren sollen, doch dann wurden sie ihm in letzter Minute zugesteckt. Bislang hatte er als Kurier lediglich zweimal Drogengeld abgeholt. Das war für ihn ein lukrativeres Geschäft als seine Ausbildungs-Einkünfte in der Pflege.
Vermutlich brauchte er die Einnahmen auch, um seinen eigenen Konsum zu finanzieren. Nach eigenen Angaben rauchte er etwa zwei Joints pro Tag und konsumierte Ecstasy. Möglicherweise war der Anfall auch auf unkontrollierten Konsum zurückzuführen. Der junge Mann selbst gab an, er hätte allergisch auf ein Gericht aus dem Bordbistro reagiert, das Nüsse beinhaltete. Die vertrage er angeblich nicht.
Und vermutlich wäre ihm auch nichts passiert, hätte er die 1,1 Kilo Kokain im Tagesrucksack gelassen. Doch der Versuch, das Paket in die Hose zu stecken, machte ihn so auffällig, dass die Rettungssanitäter die Polizei alarmierten. Der Rest ist bekannt.
Hintermänner gab der Angeklagte in der Verhandlung nicht preis. Es seien angeblich Freunde von Bekannten gewesen, meinte er lediglich. Und das Kokain sollte er angeblich nach Linz schaffen.
Hintermänner gibt er nicht preis
Am Ende verurteilte das Gericht den 23-Jährigen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln nach Deutschland sowie Beihilfe zum Handeltreiben damit zu vier Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. „Das ist deutlich“, sagte die Vorsitzende Richterin Marion Tischler am Ende und erklärte dem Angeklagten, dass die Strafe durchaus höher hätte ausfallen können, wäre die Strafkammer nicht davon ausgegangen, dass es sich beim 23-Jährigen um einen einfachen Kurier handelte. Stattdessen nahm das Gericht an, dass ein anderer die großen Geschäfte machte. Allerdings wollte es auch nicht ausschließen, dass die Drogen für den Weiterverkauf gedacht waren. Und die Richter nahmen an, dass der Angeklagte mit seinem Kurierdienst einen wichtigen Beitrag geleistet hatte. Zudem handelt es sich bei Kokain um eine harte Droge – und in diesem Fall um sehr gute Qualität. „Das ist das 150-fache einer nicht geringen Menge“, erklärte die Vorsitzende.
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Der Staatsanwalt hatte sogar sieben Jahre Haft gefordert. Der Strafrahmen lag bei zwei bis 15 Jahren. Richterin Tischler wertete zu Gunsten des 23-Jährigen dessen junges Alter. Junge Männer seien verführbarer, sagte sie.
Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt lehnte die Strafkammer ab. Dafür hätte ein ausgewiesener Hang zum Drogenkonsum vorliegen müssen, was einer Psychiaterin zufolge beim Angeklagten nicht der Fall war. Die Richterin riet dem Niederländer am Ende des Verfahrens noch, das Drogenmilieu schleunigst zu verlassen und sich wieder seiner Pflege-Ausbildung zu widmen.
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