Stadt Dachau hat Zweifel am Münchner E-Auto-Plan

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E-Autos und Hybride sollen gegenüber Verbrennern ab Frühjahr besser gestellt werden. Der Plan der Staatsregierung: Sie dürfen drei Stunden kostenlos parken. Die Stadt Dachau würde ihre Parkplatzbewirtschaftung lieber selber regeln. © Norbert Habschied

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann will E-Autos zukünftig bis zu drei Stunden kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen parken lassen.

Gründe, warum Elektroautos bei den Autofahrern derzeit nur sehr schleppend nachgefragt werden, gibt es einige. E-Autos sind teuer, als Gebrauchte verlieren sie dramatisch an Wert, die Reichweite ist bei den meisten Modellen gering, die Ladeinfrastruktur in den Städten lückenhaft und die Ladezeiten nach wie vor lang. Dass die satte staatliche Förderung, die es bis Ende 2023 für den Kauf von Stromern gegeben hatte, wegfiel, dürfte ihr Übriges für den schlechten Absatz von E-Autos tun.

Das bayerische Kabinett will diesen Abwärtstrend nun stoppen. Anfang Dezember beschloss der Ministerrat auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann, dass mittels einer teilweisen Befreiung von Parkgebühren der Umstieg auf Elektroautos attraktiver gemacht werden soll. Demnach soll ab 1. April für Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen in ganz Bayern für die ersten drei Stunden keine Parkgebühr fällig werden. Dies sei „ein starkes Signal für das Auto ganz generell, aber auch ein Anreiz für mehr umweltfreundliche E-Mobilität“.

Bedenken zu Einnahmeverlusten durch E-Auto-Freiparken

Bei der Stadt Dachau steht man dem Plan, mittels E-Autos für mehr Luftreinheit zu sorgen, zwar grundsätzlich positiv gegenüber. Die Pflicht, den E-Auto-Fahrern nun aber kostenloses Parken zu ermöglichen, sorgt im Rathaus aber doch für Skepsis. Moritz Reinhold, als Leiter des Bauamts auch zuständig für das leidige Thema Parken, findet: „Die Elektromobilität zu fördern, ist nach meiner persönlichen Meinung bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar, da Elektrofahrzeuge bezüglich ihrer Anschaffungskosten teilweise noch nicht konkurrenzfähig sind.“ Ob sich durch das zeitweise Freiparken aber mehr Menschen für ein Elektrofahrzeug entscheiden, bezweifle er.

Auch ob Hybridfahrzeuge davon profitieren sollten, wäre nach seiner Ansicht zu hinterfragen. Denn: „Hybridfahrzeuge können ganz konventionell auch ohne elektrische Unterstützung fahren und ihren Treibstoff an einer der unzähligen Tankstellen beziehen. Sie sind daher nicht in gleicher Weise auf öffentliche Elektrolademöglichkeiten angewiesen.“

Hinzu kommt: Der ohnehin klammen Stadt entgehen durch das Freistellen der E-Autos auch Einnahmen. Wie diese dann wegfallenden Parkgebühren und Strafzettel kompensiert werden sollen, steht in dem „unbürokratischen und pragmatischen“ Plan der Staatsregierung nicht. Reinhold warnt die Verbrenner-Fahrer daher schon mal vor: Die möglichen Einnahmenausfälle könnten „insofern nur durch die Anhebung der Parkgebühren“ aufgefangen werden.

Vorteile für Stadtwerke-Kunden

Im Stadtgebiet von Dachau gibt es aktuell 85 öffentliche Ladepunkte, die mit jeweils einem öffentlichen Parkplatz verbunden sind. Betrieben werden diese Ladepunkte von den Stadtwerken Dachau, die ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadt sind.

Für viele Dachauer hat dieses Modell einen Vorteil: Wer nämlich die Stadtwerke-Ladekarte oder die für Stadtwerke-Kunden kostenlose Vorteilskarte nutzt, kann an diesen Parkplätzen bis zu vier Stunden gratis parken. E-Autofahrer ohne Stadtwerke-Vorteile müssen die normale Gebühr zahlen.

Nach vier Stunden Parkdauer kann es aber selbst für die Stadtwerke-Kunden teuer werden. Um die Ladesäulen nämlich auch für andere Nutzer verfügbar zu halten, wird nach Ablauf der vier Stunden eine sogenannte Blockiergebühr erhoben.

Wird mit einer Ladekarte eines anderen Anbieters an den Stadtwerke-Ladesäulen geladen – auf Neudeutsch Roaming genannt – rechnen die Stadtwerke die Blockiergebühren mit dem jeweiligen Ladestromanbieter ab, der diese dann an den Ladekarteninhaber weitergibt.

Unterstützung von der Staatsregierung haben die Kommunen beim Problem der Einnahmeausfälle nicht zu erwarten. Der Innenminister erklärte hierzu nämlich klipp und klar: Aufgabe von Kommunen sei „im Kern aber nicht, durch die Bewirtschaftung von Parkplätzen Einnahmen zu erzielen“. Die Bewirtschaftung habe lediglich „regulative Wirkung“. Und langfristig, so glaubt der Minister, würde die Gebührenbefreiung für Elektroautos sogar „Innenstädte beleben“.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Kostenbefreiung soll lediglich für öffentliche Parkflächen gelten, Privatparkplätze oder Supermarktparkplätze sind von der Neuregelung nicht betroffen. Auch für „geschlossene Anlagen oder Parkhäuser“ soll die Befreiung nach dem Verständnis des Dachauer Stadtbaumeisters nicht gelten.

Was den bayerischen Städtetag an dem Plan zum kostenfreien Parken für Elektrofahrzeuge besonders nervt, ist die Tatsache, dass es „jeder Stadt im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung weiter überlassen bleiben muss, wie sie die Parkraumbewirtschaftung auch unter Berücksichtigung des Klimaschutzes gestalten will“. Bauamtsleiter Reinhold sieht dies ähnlich: „Der Freistaat darf im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Ermächtigung alles regeln, was er glaubt, regeln zu müssen. Wichtig ist allerdings, dass hierbei die örtlichen Verhältnisse angemessen berücksichtigt werden.“ Und dies, so Reinhold, „können naturgemäß die Kommunen am besten erledigen“.

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