Bei Wahlsieg: CSU-Landesgruppenchef Dobrindt will „vermurkstes Ampelwahlrecht“ korrigieren
CSU-Landesgruppenchef Dobrindt äußert Kritik am Ampelwahlrecht und plant Korrekturen. Sein Ziel: Eine Reform ohne Erhöhung der Abgeordnetenzahl.
Berlin – Sollte die Union bei der Bundestagswahl 2025 gewinnen, will der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt das Wahlrecht erneut reformieren. Über die Wahlrechtsreform von 2023, mit der der Bundestag verkleinert werden sollte, ließ der CSUler nichts Gutes verklingen. Dobrindt hat einen hoch gegriffen Plan: „Das vollkommen verkorkste und bewusst vermurkste Ampelwahlrecht werden wir in der nächsten Wahlperiode korrigieren, ohne dabei die Zahl der Abgeordneten zu erhöhen.“
Wie genau das funktionieren, solle sagte der CSU-Politiker im Gespräch mit dem RND nicht. Wohl aber erklärte er, was in aktuell störe: „Mit dem Ampelwahlrecht wird der Wählerwille in den Wahlkreisen ignoriert.“ Das bedeute „ein weniger an Demokratie und ein weniger an direkter Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an der politischen Willensbildung im Parlament.“

Ampel-Wahlrechtsreform: Ausgleichsmandate verschwinden – CSU steht auf der Kippe
Die Wahlrechtsreform der Ampel begrenzte das Parlament auf 630 Mandate. Überhang- und Ausgleichsmandate fallen damit weg. Die Überhangmandate fielen bisher an, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch die Erststimme gewann, als durch die Zweistimme gedeckt wurden. Damit die Sitze trotzdem richtig zwischen den Parteien verteilt werden, gab es für die anderen Parteien Ausgleichsmandate.
Unter der Ampel-Reform gibt es nun eine Zweitstimmendeckelung, sodass manche Gewinner eines Direktmandats nicht mehr in den Bundestag einziehen können, wenn die Sitzverteilung dann über das Zweitstimmenergebnis hinausginge. Nicht einziehen dürften dann die Wahlkreissieger mit den schlechtesten Ergebnissen. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt den Kleinstparteien zumindest die Grundmandatsklausel, die den Einzug in den Bundestag ohne das Erfüllen der Fünf-Prozent-Sperrklausel erlaubt, sobald drei Direktmandate gewonnen wurden.
Schon während über das Wahlgesetz noch entschieden wurde, wurde es stark kritisiert. Dobrindt findet immer noch: „Das darf so nicht bestehen bleiben.“ Das liegt wohl auch an der Sonderstellung der CSU, die nur in Bayern antritt. Neben der Möglichkeit, über die Grundmandatsklausel in den Bundestag einzuziehen, müsste auch die CSU die bundesweite Fünfprozenthürde überwinden, um mehr als drei Abgeordnete im Bundestag sitzen zu haben. An dieser Hürde haben voraussichtlich auch die Linke und die FDP zu knabbern. (lismah)