Saftige Strafen für Biomüll-Sünder: Neue Regelung könnte bald zu mehr Kontrollen führen

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Wer Bio-Müll falsch trennt, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen – wenn man erwischt wird. Dank einer neuen Regelung soll Müllsündern das bald häufiger passieren.

Seit Anfang 2015 ist die Biotonne bundesweit Pflicht. Doch schon lange vorher haben sich die meisten Kommunen in Deutschland zur Einführung einer Tonne für Bioabfälle entschlossen. Hier landen Küchenabfälle wie Schalenreste oder Kaffeefilter, aber auch Laub oder Grünschnitt aus dem Garten – leider aber auch viele Dinge, die eben nicht in die Biotonne gehören, wozu übrigens auch kompostierbare Müllbeutel zählen. Immer wieder befinden sich solche Fremdstoffe in der braunen oder grünen Tonne. Und das, obwohl Müllsündern ein Bußgeld droht.

Fehlwürfe im Biomüll erschwert Aufarbeitung

Daniel und Tobias Bauer haben tagtäglich mit solchen „Fehlwürfen“ in der Biomülltonne zu kämpfen: Die beiden Brüder leiten den technischen Betrieb des Unternehmens Bauer Kompost in Bad Rappenau im Landkreis Heilbronn. „Eine ’schlechte’ Tonne Müll versaut uns die ganze Charge“, sagten die beiden Brüder 2023 in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Jedes Jahr verarbeitet ihr Unternehmen rund 20.000 Tonnen Biomüll und bereitet den angelieferten Inhalt der Biotonnen zu Kompost oder Biogas auf. Teile davon, die wegen Störstoffen nicht mehr verwendbar sind, werden verbrannt. Zu den typischen Fehlwürfen gehören etwa Glas, Kunststoff, Babywindeln oder auch verkotetes Katzenstreu. Insgesamt sollen sich in Biotonnen bundesweit bis zu 5 Prozent an Fremdstoffen befinden, heißt es im dpa-Bericht weiter.

Nahaufnahme von Biomüll. Wer seinen Müll falsch trennt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Im Biomüll befinden sich oft zu viele Fremdstoffe. Wer seinen Müll falsch trennt, muss mit einem Bußgeld rechnen. © Weingartner-Foto/Imago

Neue Regelung ab 2025: Bioabfälle mit zu vielen Fremdstoffen können zurückgewiesen werden

Damit zukünftig weniger Fremdstoffe wie Plastiktüten, Flaschen und Co. im Biomüll landen und diesen verunreinigen, soll nun entgegengesteuert werden: Ab 1. Mai 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, nach der Bioabfälle mit mehr als drei Prozent Fremdstoffanteil zurückgewiesen werden können. In der Folge soll dies zu mehr Kontrollen führen. „Eine sortenreine Erfassung von Bioabfällen muss durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung der Verbraucher und Kontrollen bis hin zu Sanktionen (Biotonnen stehen lassen) begleitet werden“, teilt David Wilken, Geschäftsführer der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) der dpa mit.

Dazu werden etwa stichprobenartig Sichtungen der Biotonnen durchgeführt oder mit sogenannten Detektorfahrzeugen gearbeitet, die Metalle oder Plastik in Tonnen aufspüren können. Verunreinigte Tonnen werden dann etwa mit einem Aufkleber markiert und nicht entleert.

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Bußgeld droht bei flascher Mülltrennung

Ob darüber hinaus Sanktionen fällig werden, ist noch nicht bekannt. Schon jetzt droht Müllsündern aber ein ordentliches Bußgeld, wenn Biomüll nicht richtig getrennt wird. Schließlich verpflichtet das Kreislaufwirtschaftsgesetz Verbraucher zur Mülltrennung. Laut Bußgeldkatalog sind bei groben Verstößen bei der Mülltrennung Strafen in Höhe von bis zu 2.500 Euro möglich, bei kleineren Verstößen wird es „günstiger“. Wie hoch die Strafen im Einzelnen sind, unterscheidet sich dabei von Bundesland zu Bundesland. Wer da auf die Idee kommt, seinen Haushaltsabfall lieber im Kaminofen zu verbrennen, ist falsch beraten – denn auch dafür winken hohe Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

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