Türkei-Urlauber aufgepasst: Deutsche Botschaft gibt wichtigen Rat
Deutsche Urlauber können in der Türkei bei Notfällen kostenlos behandelt werden. Das YUPASS-System macht es möglich – so funktioniert es.
München – Medizinische Notfälle im Ausland können teuer werden – doch in der Türkei gibt es für deutsche Urlauber eine besondere Regelung. Die Deutsche Botschaft in Ankara informiert aktuell auf Facebook über das YUPASS-System, mit dem Touristen kostenlose Notfallbehandlungen erhalten können.
Das Verfahren funktioniert über eine gültige Anspruchsbescheinigung aus Deutschland. Urlauber können damit in Notfällen kostenlos medizinische Hilfe in Einrichtungen erhalten, die mit der SGK (türkische Sozialversicherung) kooperieren. Ob Sturz am Pool, Magenverstimmung oder plötzliches Fieber – das System greift bei echten Notfällen. Wer in der Türkei Urlaub machen will, sollte außerdem diese Reisehinweise beachten.
YUPASS-System: Kostenlose Behandlung im Türkei-Urlaub
Zunächst müssen Reisende den Anspruchsnachweis von ihrer deutschen Krankenkasse besorgen – idealerweise bereits vor der Abreise. In der Türkei reichen sie diese Bescheinigung bei einer SGK-Zweigstelle ein und erhalten eine persönliche YUPASS-Nummer. Mit dieser Nummer und dem Personalausweis ist die Behandlung in staatlichen Gesundheitseinrichtungen oder privaten Kliniken mit SGK-Vertrag möglich.
Laut der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland) werden ausschließlich Behandlungen übernommen, die innerhalb von 24 Stunden medizinisch notwendig sind. Alle anderen Behandlungen gelten nicht als Notfall und müssen selbst bezahlt werden. Bei Notfällen in privaten Kliniken mit SGK-Vertrag dürfen die Kosten die vereinbarten Sätze um maximal 200 Prozent übersteigen – diese Mehrkosten trägt der Patient. Ohne YUPASS-Nummer gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Urlaubers. Es gibt noch weitere Tricks, mit denen Urlauber in der Türkei Geld sparen können.
Zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung für den Türkei-Urlaub empfohlen
Trotz des YUPASS-Systems rät die Deutsche Botschaft zum Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Der Grund: Das Verfahren ist sehr bürokratisch und deckt nicht alle Fälle ab. Die Ambulanzflug-Zentrale bestätigt: Alle Kooperationspartner der SGK akzeptieren den Auslandskrankenschein und rechnen direkt mit der deutschen Versicherung ab.
Eine Liste der SGK-Zweigstellen finden Urlauber auf der Website www.sgk.gov.tr. Für Urlauber in Antalya und Bodrum hat die DVKA die wichtigsten SGK-Adressen in ihrem Merkblatt aufgelistet. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Anspruchsbescheinigung schon vor der Abreise bei seiner Krankenkasse beantragen. (tt)