Stadt rechnet mit Beschwerden wegen höherer Grundsteuer
Die Grundsteuer-Hebesätze in Weilheim werden 2025 nicht gesenkt – auch wenn einige Bürger dadurch infolge der Grundsteuerreform deutlich mehr zahlen müssen. Der Stadtrat ist sich einig: Eine übereilte Anpassung würde nur Verwirrung stiften.
Für Weilheims Stadtkämmerer Christoph Scharf steht fest: Die Grundsteuerreform durch Bund und Land, wegen der die Gemeinden zum Januar 2025 neue Steuerbescheide erlassen müssen, schuf Gewinner und Verlierer. Und „der ein oder andere Verlierer“, ahnt Scharf, werde sich gewiss im Rathaus beklagen, wenn er demnächst von der Stadt seinen Grundsteuerbescheid erhält – und mehr zahlen muss. Dabei vollziehe die Stadt hier nur Landesgesetz, betonte der Kämmerer in der jüngsten Stadtratssitzung. Und sie könne mit ihrem Grundsteuer-Hebesatz „nicht Einzelschicksale regeln“.
Nachdem der Grundstückswert und der Gebäudezustand bei der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr spielen, müsse für größere Grundstücke mit älteren Gebäuden künftig tendenziell mehr gezahlt werden und für kleinere Einheiten und Eigentumswohnungen tendenziell weniger. „Hierauf hat die Stadt aber keinen Einfluss“, so Scharf. Unterm Strich solle und wolle die Stadt „Aufkommensneutralität“ schaffen. „Aber das bedeutet nicht, dass jeder Einzelne das Gleiche zahlt wie vorher“, verdeutlichte der Kämmerer. Es gehe um das Gesamtaufkommen in der Kommune.
Aktuell noch viele Unsicherheiten
Zwar müsste die Stadt demnach rechnerisch die erst 2023 erhöhten Hebesätze leicht heruntersetzen: bei der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) von 380 auf 331 Prozentpunkte, bei der Grundsteuer B (andere Grundstücke) von 400 auf 395 Punkte. Doch bei dieser Berechnung gibt es viele Unsicherheiten, weil noch Steuererklärungen und Daten fehlen. „Da werden die nächsten ein, zwei Jahre noch Änderungen kommen“, prophezeite Scharf. Er riet dem Stadtrat deshalb: „Die Hebesätze jetzt lassen wie bisher, beobachten und dann gegebenenfalls anpassen.“ Alles andere würde letztlich „Verwirrung stiften“. Im Übrigen gehen dem Kämmerer zufolge „alle größeren Gemeinden rundherum“ genauso vor.
So beschloss Weilheims Stadtrat einstimmig, die aktuellen Grundsteuer-Hebesätze vorerst beizubehalten. „Dieses Vorgehen ist akzeptabel“, befand etwa Grünen-Vertreter Alfred Honisch. „Es macht keinen Sinn, jetzt die Sätze zu senken und nächstes Jahr einen Rückwärtssalto zu machen“, sagte Rupert Pentenrieder seitens der Bürger für Weilheim.
Nur geringe Mehreinnahmen für die Stadt
Gegenüber einer Senkung auf Basis der Hochrechnung bedeute das für die Stadt Weilheim „nur geringe Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 60.000 Euro“, rechnete Scharf vor: rund 10.000 Euro bei der Grundsteuer A und 50.000 bei der Grundsteuer B. Tatsächlich entsprächen die veranschlagten Einnahmen aber dem städtischen Haushaltsansatz bei der Grundsteuer (insgesamt 3,68 Millionen Euro). Denn bei der Planung wurde laut Scharf „nicht berücksichtigt, dass das Finanzamt derzeit keine Wertfortschreibungen mehr nach dem alten Recht durchführt“. So gesehen sei mit Beibehaltung der Hebesätze sogar „eine Aufkommensneutralität gegeben“, betonte der Stadtkämmerer.
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