JVA Kempten: Wurde einem Häftling die medizinische Versorgung verweigert?

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An der JVA Kempten gibt es einen Verdachtsfall von Körperverletzung im Amt zum Nachteil eines Inhaftierten. © Symbolfoto: Panthermedia/Alexander Reitter

Vor Kurzem wurde bekannt, dass in der JVA Kempten einem 77-jährigen Häftling die medizinische Versorgung verweigert worden sein soll. Die Staatsanwaltschaft Kempten hat ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet.

Kempten – Die Staatsanwaltschaft Kempten hat ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt zum Nachteil eines in der JVA Kempten Inhaftierten eingeleitet. Hintergrund ist die mögliche unzureichende medizinische Versorgung eines 77-jährigen, chronisch kranken Häftlings, der dort untergebracht ist.

Leitung der JVA Kempten widerspricht

Laut Informationen, die uns vom Bayerischen Rundfunk vorliegen, handelt es sich bei dem Betroffenen um einen Mann, der wegen einer Steuersache zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde. Die Leiterin der JVA Kempten Anja Ellinger widerspricht darin dem Vorwurf und betonte, dass in der Anstalt eine ausreichende medizinische Grundversorgung sichergestellt sei: „Diese erfolgt grundsätzlich durch die Anstaltsärzte, auch gibt es im Gefängnis Krankenabteilungen. Sollte eine fachärztliche Konsultation erforderlich sein, können Gefangene auch extern behandelt werden.“

Anzeige aus dem privaten Umfeld des Häftlings

Auf Anfrage bestätigte uns die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Kempten, dass ein solches Ermittlungsverfahren geführt werde. Dieses wurde „infolge einer Mitteilung einer Privatperson, welche in einem Beziehungsverhältnis zum Inhaftierten zu stehen scheint“, eingeleitet, erklärte der Pressesprecher weiter. Die Ermittlungen befänden sich im Anfangsstadium und laufen noch an. Zum derzeitigen Stand könnten keine weiteren Informationen erteilt werden.

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