Windkraft: Gemeinde Uffing muss Flächen prüfen

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Stoßen auf wenig Gegenliebe in Uffing: Windräder © Armin Weigel/dpa

Die Jubelstürme blieben aus. Dennoch muss sich die Gemeinde Uffing mit dem Bau von Windkraftanlagen auf eigener Flur auseinandersetzen. Drei Flächen könnten dafür in Frage kommen. Ob mit ihnen Probleme verbunden sind, gilt es zu eruieren.

Uffing – Begeisterung sieht anders aus. Niemand im Uffinger Gemeinderat zeigte sich glücklich über die Vorgaben des Bundes. Der gibt Bayern vor, bis Ende 2027 mindestens 1,1 Prozent und bis Ende 2032 dann 1,8 Prozent der Fläche als Windenergiegebiete auszuweisen, erklärte Zweiter Bürgermeister Josef Diepold (WGU), der die Sitzung diesmal leitete. Der Planungsverband Oberland (Region 17), der aus den Landkreisen Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau besteht, führt den Auftrag aus und bindet nun die Kommunen ein. Zumindest machte Uffing nun den Auftakt und befasste sich in öffentlicher Runde mit dem Thema. Am Ende stand ein deutliches Ergebnis.

Drei so genannte Vorrangflächen im Westen des Uffinger Gemeindegebiets werden in den vom Planungsverband bereits im März festgelegten Suchräumen aufgezeigt, die für Windkraftanlagen eventuell in Frage kommen. Eine Übersichtskarte half den Ortspolitikern bei der Orientierung. „Wir müssen jetzt mittels eines Fragebogens erklären, ob diese Flächen für uns problematisch wären und ob sie dort geplanten Projekten entgegenstehen“, erläuterte Diepold das weitere Procedere. Ziel der Vorprüfung ist, die örtlichen Kenntnisse in den Planungsprozess einzubeziehen. Allerdings gab der Vize-Rathauschef zu bedenken, „dass wir dabei nicht groß mitzureden haben“.

Auf einer Fläche ist ein Sendemast geplant

Insgesamt zehn Ausschlusskriterien kamen bei der Debatte zur Sprache. Auf einer der entsprechenden Flächen sei ein Sendemast geplant, stellte Diepold klar. Ein Bauantrag liegt bereits vor. Ob das für die Errichtung einer Windkraftanlage hinderlich ist, weiß er nicht. Michael Gretschmann (WGS) warf die Frage auf, ob ausgewiesene Fauna-Flora-Habitat-Areale dem Ganzen entgegenstehen. „Schließlich ist der Schwarzstorch dort ansässig.“ In Naturschutzgebieten dürfen solche Anlagen nicht gebaut werden, dort genießt der Artenschutz Vorrang. Ob das für FFH-Bereiche zutrifft, antwortete Diepold, „vermag ich nicht zu sagen“.

Einige Aspekte brachten die Räte zur Sprache. Wie etwa Dr. Thomas Hartmann (WGU). Er verwies darauf, dass zahlreiche Waldflächen im besagten Gebiet eine bewegte Topografie aufzuweisen hätten und deshalb für diesen Zweck nicht geeignet seien. Regina Schuster (WGS) erinnerte dagegen daran, dass eine der Flächen, die östlich von Schöffau liegt, intensiv vom örtlichen Kindergarten genutzt wird. Und noch ein anderes Argument fällt für sie ins Gewicht: „Alles, was südlich des Panoramawegs ist, würde das Landschaftsbild sehr stören.“

Wie es nun weitergeht? Seitens der Kommune soll geprüft werden, ob im Gemeindeentwicklungskonzept Maßnahmen und Ziele im Bereich der Suchräume vorgesehen sind. Und ob die angedachte direkte Radwegverbindung für Pendler entlang des Vogelbachs nach Peißenberg durch den Bau einer Windkraftanlage in Gefahr gerät. Zudem möchte die Gemeinde Kontakt zu den ebenfalls betroffenen Nachbarorten aufnehmen und deren Bedenken und Einwände erfragen. Darüber, dass die Verwaltung die Rückmeldung mit besagten Ausschlusskriterien bis zum gesetzten Termin am 10. Juni an den Planungsverband senden soll, waren sich die Ratsmitglieder einig.

Nach dem Rücklauf findet die Auswertung statt, anschließend wird der Entwurf der Teilfortschreibung erstellt und das gesetzliche Beteiligungsverfahren abgewickelt. Hier haben die Kommunen nochmals die Gelegenheit, sich per Stellungnahme zu beteiligen, ebenso die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange.

Heino Herpen

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