Möblierte Wohnungen bekommen eine Obergrenze. Das Alter der Möbel muss berücksichtigt werden. Vermieter müssen künftig klare Angaben machen.
Berlin – Das Bundesjustizministerium will Mieterinnen und Mieter besser schützen. Ein neuer Reformvorschlag sieht strengere Vorgaben für Vermieter vor und zielt darauf ab, weniger Ausnahmen von der Mietpreisbremse zuzulassen. Der Entwurf wird aktuell zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt.
„Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem schwer“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Ein Grund dafür seien Probleme im Mietrecht. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und Sozialdemokraten hatte die 2015 eingeführte Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten bis Ende 2029 verlängert. Bei Neuvermietung darf die Miete dort höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Doch zahlreiche Ausnahmen ermöglichen es Vermietern, diese Grenze zu umgehen.
Justizministerium plant Mietrechtsreform: Strengere Vorgaben sollen weniger Ausnahmen zulassen
Künftig sollen für möblierte Wohnungen klare Regeln gelten. Vermieter müssen dann nicht nur angeben, wie viel Geld sie monatlich für die Nutzung der Einrichtungsgegenstände veranschlagen. Der Entwurf sieht auch eine Obergrenze vor, und das Alter der Möbel muss berücksichtigt werden. Die Regelung soll es für Mieter einfacher machen, herauszufinden, ob der Vermieter die Vorgaben der Mietpreisbremse einhält.
Strenger werden sollen auch die Regeln für Kurzzeitmietverträge. Da diese von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, besteht der Verdacht, dass Vermieter diese Variante gezielt wählen, um höhere Mieten verlangen zu können. Künftig soll eine gesetzliche Höchstgrenze von sechs Monaten für solche Mietverhältnisse gelten.
Schonfristzahlungen sollen ausgeweitet werden: Hubig will Obdachlosigkeit durch Nachzahlung verhindern
Dem Mieterschutz dient außerdem eine geplante Ausweitung der sogenannten Schonfristzahlungen. Mieter, die mit ihren Zahlungen in Verzug geraten sind, sollen eine ordentliche Kündigung abwenden können, indem sie die Miete nachzahlen. Hubig will damit Obdachlosigkeit verhindern.
Diskussionen gibt es auch über die geplante Deckelung von Indexmieten. Bei solchen Verträgen orientiert sich die Mietsteigerung an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Laut Entwurf soll die Steigerung künftig jährlich nicht mehr als 3,5 Prozent der bisherigen Nettokaltmiete betragen dürfen. Sie wolle verhindern, dass die Anpassungen „durch die Decke schießen“, so Hubig.
Mieterbund begrüßt Vorschläge: Weber-Moritz fordert Verbot von Indexmieten bei Neuvermietungen
Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Reformvorschläge als Schritt in die richtige Richtung. DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz forderte allerdings Nachschärfungen. Indexmieten sollten bei Neu- und Wiedervermietungen verboten und Mieterhöhungen bei bestehenden Verträgen auf maximal zwei Prozent pro Jahr begrenzt werden.
Scharfe Kritik kam dagegen von der Eigentümervereinigung Haus und Grund. Präsident Kai Warnecke sagte der Funke-Mediengruppe, die Berechnung des Möblierungszuschlags anhand von Kassenbons sei praxisuntauglich und werde zu viel Streit führen. Der Vorschlag, bei möblierten Wohnungen einen pauschalen Aufschlag von fünf Prozent anzusetzen, wirke „wie ein schlechter Scherz“. Auch die Regelung zur Schonfrist sei für private Vermieter „nicht verständlich, weil zu kompliziert“. (Quelle: dpa) (tpn)