Abschläge bei Frührente steigen jährlich: So viel bleibt Ihnen 2024 nach Abzug
Vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand zu gehen, wird immer beliebter. So berechnen Sie, ob es sich lohnt und welche Abschläge anfallen.
München – Das Renteneintrittsalter ist ein heiß diskutiertes Thema. Mit 2024 steigt die reguläre Altersgrenze für Menschen, die 1958 geboren wurden, auf 66 Jahre. Für alle Jüngeren erhöht sich das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten. Für Menschen mit einem Geburtsjahr ab 1964 gilt dann das Renteneintrittsalter von 67 Jahren.
So spät in den Ruhestand zu gehen, ist für einige undenkbar. Eine mögliche Lösung bietet die Frührente, auch genannt Rente mit 63. Hierbei muss aber beachtet werden, dass Abschläge anfallen. Lohnt es sich also, früher mit der Arbeit aufzuhören? Das sollte genau überlegt sein. Mithilfe eines Online-Rechners können Sie dafür einfach selbst berechnen, wie viel Geld am Ende übrig bleibt.
Frührente – Welche Abschläge sind 2024 zu zahlen?
Menschen, die zum regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen, müssen keine Abschläge zahlen und erhalten die volle Rente. Ab dem Alter von 63 Jahren kann aber auch eine vorgezogene Altersrente genutzt werden. Bei diesem früheren Eintritt werden dann allerdings Abschläge von der Rente gemacht. Die Voraussetzung: die Beziehenden haben bereits 35 Arbeitsjahre lang in die Rentenkasse eingezahlt.

Bei einer Rente mit 35 Jahren Versicherungszahlungen werden pro Monat, den man früher in den Ruhestand geht, 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Legt man also vier Jahre vor dem regulären Alter seine Arbeit nieder, werden 14,4 Prozent der Rente durch Abschläge abgezogen, wie ein Beispiel der Wirtschaftswoche zeigt. Versicherte ab 50 haben die Möglichkeit, freiwillige Ausgleichszahlungen vor dem Renteneintritt zu leisten, um keine Abschläge bezahlen zu müssen. Trotzdem kann sich dadurch insgesamt ein niedrigerer Beitrag ergeben, wenn kürzer Zahlungen an die Versicherung geleistet wurden.
Jahrgang | Abschläge bei Frührente |
1964 | 14,4 Prozent |
1960 | 12,0 Prozent |
1956 | 10,8 (mit Vertrauensschutz) / 9,6 Prozent (ohne Vertrauensschutz) |
Bei Personen, die im kommenden Jahr 63 werden, liegt das reguläre Rentenalter durch das Geburtsjahr 1961 noch bei 66 Jahren und 6 Monaten. Somit kämen diese beim Frührentenbeginn mit zu einem Abschlag von 12,6 Prozent. Menschen, die ein Jahr jünger sind und im Jahr zuvor die Frührente angetreten sind, betrug der Abschlag noch maximal 12,0 Prozent.
Ausnahmeregelungen – diese Personengruppen erhalten Frührente ohne Abschläge
Es gibt aber laut Wirtschaftswoche auch einige Ausnahmen, bei denen keine Abschläge gezahlt werden müssen oder das reguläre Renteneintrittsalter unter 67 Jahren liegt. Einerseits müssen besonders langjährige Versicherte, die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, keine Abschläge zahlen, wenn sie vor 67 in Rente gehen. Andererseits hängt die abschlagsfreie Rente vom Geburtsjahr ab. 1953 liegt die Grenze noch bei 63 Jahren und steigt schrittweise, erst für alle Jahrgänge ab 1964 gelten 67 Jahre als Rentenalter.
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Bei besonders langjährig Versicherten gelten strengere Regelungen, welche Zeiten angerechnet werden, als bei 35 Jahre Versicherten. Zeiten, in denen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, wie Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Ausbildung, werden nicht in die 45 Jahre mit einberechnet. Bei 35 Jahren werden sie teilweise berücksichtigt.
Bei einigen Personengruppen gilt laut der Deutschen Rentenversicherung allgemein ein niedrigeres Rentenantrittsalter. Für Personen mit Schwerbehinderungen liegt die Regelalterszeit zwei Jahre niedriger. Statt 67 Jahren wird hier also mit 65 gerechnet. In diesem Alter kann man mit einem Behinderungsgrad von 50 Prozent ohne Abzüge in Rente gehen.
Auch für Menschen, die im Bergbau gearbeitet haben, gelten andere Regelungen. Bei Menschen, die 1964 oder später geboren wurden, liegt das Regeleintrittsalter bei 62 Jahren. Bei einem früheren Geburtsjahr bei 60 Jahren, wenn die Mindestversicherungszeit erfüllt ist.
Frührente immer beliebter – rund die Hälfte der neuen Rentner unter 67
In den letzten Jahren wurde die Frührente in Deutschland häufig genutzt. Laut der DRV haben sich rund die Hälfte der Rentenanfänger frühzeitig in den Ruhestand verabschiedet. Damit das auch klappt, sollten man rund drei Monate vor dem angestrebten Eintrittstermin um Rente ansuchen. Dafür können bundesweit Auskunfts- und Beratungsstellen in Anspruch genommen werden, die ermitteln, welche Regelungen auf die jeweilige Person zutreffen und ob sich ein früher Ruhestand lohnt.