Der Verbraucherschutz ruft zur Vorsicht beim Verzehr von rohem Hackfleisch auf. In mehreren Proben wurden krankheitserregende Bakterien nachgewiesen.
München – Rückrufe aufgrund potenzieller Gesundheitsrisiken, sei es bei Milchprodukten oder anderen Waren, sind keine Seltenheit. Diese Warnungen werden entweder von den Herstellern oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ausgesprochen. Letzteres informiert nun über eine Gesundheitsgefahr durch Produkte aus rohem Schweinehackfleisch.
Mett und Hackepeter mit gefährlichen Bakterien verseucht
Um einen konkreten Rückruf handelt es sich dabei nicht. Viel mehr um eine generelle Mahnung zur Vorsicht beim Verzehr von rohem Hackfleisch. In einer großangelegten Untersuchung wurden mehrere Proben von unterschiedlichen Herstellern und Händler getestet – mehrere zeigten gefährliche Bakterien.
In einer Mitteilung vom 14. November erklärte das BVL, dass bei Tests auf „Schweinehackfleisch zum Rohverzehr“ – auch bekannt als Mett oder Hackepeter – gefährliche Keime gefunden wurden. Das sogenannte Zoonosen-Monitoring umfasste 318 Proben, von denen elf positiv auf Shiga-Toxin-bildende E.coli-Bakterien getestet wurden.
Diese Erreger können schwere Darmentzündungen auslösen. Besonders Kinder sind gefährdet, da eine Infektion bei ihnen schlimmstenfalls zu akutem Nierenversagen führen kann. Zudem wurden in einer der Proben auch Salmonellen festgestellt.
Empfehlung des BVL: Hackfleisch möglichst schnell verzehren
Das BVL gibt klare Hinweise für den Umgang mit rohem Hackfleisch: Es sollte unmittelbar nach dem Kauf verzehrt werden, um die Vermehrung von Keimen zu verhindern. Verbraucher sollten sich stets an das aufgedruckte Verbrauchsdatum halten und das Fleisch bis zum Verzehr kühl aufbewahren, da Hackfleisch als besonders leicht verderblich gilt.
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