Werbetafeln in Ebersberg unerwünscht

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Das Rathaus Ebersberg bei Nacht: Stimmungsvolle Beleuchtung ja – grelle Werbewände nein. Der Stadtrat lehnt den Bau einer beleuchteten Plakatwand ab. © Acker/Münchner Merkur

Der Stadtrat Ebersberg lehnt in seiner Sitzung erneut die Errichtung von beleuchteten Werbetafeln ab. Diesmal geht es um ein Gebiet an der Schwabener Straße.

Ebersberg - Erst kürzlich lehnte der Technische Ausschuss der Kreisstadt die Errichtung zweier Werbetafeln in Ebersberg ab (wir berichteten). Prompt liegt der nächste Antrag auf Aufstellung zweier beleuchteter Werbetafeln in der Größe von 3,75 m mal 2,73 m – offensichtlich vom gleichen Antragsteller gestellt – auf dem Tisch. Diesmal sollen die Werbetafeln auf einem Grundstück in der Schwabener Straße 6 installiert werden. Und wieder wehren sich alle vehement, Verwaltung, Bürgermeister, die Mitglieder des Ausschusses.

Nahezu ausschließlich Wohnbebauung

Die Argumentation der Verwaltung: Da im Bereich der Schwabener Straße nahezu ausschließlich Wohnbebauung und lediglich ein gewerblicher Betrieb vorhanden ist, damit faktisch von einem allgemeinen Wohngebiet gesprochen werden könne, „ergibt sich die allgemeine Unzulässigkeit des Bauvorhabens bereits in seiner Art.“ Denn: „Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.“ Dort zulässig seien lediglich der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe. Eine Werbeanlage allerdings trage „aufgrund ihres erhöhten Standortes, ihrer Größe und ihrer Auffälligkeit durch die meist bunten und zudem zeitweise beleuchteten Werbeplakate eine Unruhe in das Wohngebiet.“ Infolge der „visuellen Auffälligkeit entsteht eine Gebietsunruhe, welche nicht mit dem Gebietscharakter eines allgemeinen Wohngebietes in Einklang zu bringen ist“, heißt es in der Sitzungsvorlage.

„Negative Vorbildwirkung“

Auch die Möglichkeit einer Ausnahme wurde erwähnt. „Aufgrund seiner negativen Vorbildwirkung kommt das nicht in Betracht“, erklärte Bauamtsleiter Christian Stöhr. Denn es sei zu befürchten, dass eine solche Werbeanlage als Bezugsfall für weitere Werbeanlagen dienen könnte. Die Räte sind geschlossen gegen den „ästhetischen Markel“, wie Stefan Mühlfenzl (SPD) die beantragten Werbetafeln bezeichnete. „Können wir nicht etwas Grundsätzliches für Ebersberg festlegen?“, fragte Josef Riedl (CSU), „sonst kommt so ein Antrag immer wieder und wenn wir Pech haben, setzt sich jemand mal durch.“

Ortsbild ist nicht überall schützenswert

Er zielte dabei auf eine grundsätzliche Regelung in der Werbeanlagensatzung. Ganz so einfach sei das allerdings nicht, klärte ihn der Bauamtsleiter auf, u.a. deshalb, weil das Ortsbild in Ebersberg nicht überall schützenswert sei und es immer auch auf Verhältnismäßigkeit ankomme. „Doch, in einer Ortsbildgestaltungssatzung kann man so etwas regeln, denn keine Werbetafel trägt zur Ortsverschönerung bei“, warf Gerd Otter (Pro Ebersberg) ein. 

Verwaltung prüft Grundsatzregelung

Die Rathausverwaltung soll nun prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten es für die Kommune gibt, derartige Werbetafeln in Ebersberg grundsätzlich zu unterbinden. „Bitte berücksichtigt dabei die ortsansässigen Gewerbe“, schob Riedl ein, denn die sollten schon werben dürfen. „Und genau hier liegt das Problem in einer grundsätzlichen Regelung“, warnte Stöhr. Man könne nicht die einen zulassen und die anderen nicht. Fazit: der konkrete Antrag auf Errichtung der Werbetafeln wurde abgelehnt sowie die Verwaltung beauftrag, die rechtlichen Möglichkeiten für eine Grundsatzregelung zu prüfen.

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