Schluss mit der „Verhässlichung“: Keine Werbetafeln am Klostersee
Die Stadt Ebersberg wehrt sich gegen große Werbetafeln am Klostersee. Im Technischen Ausschuss haben sich die Stadtratsmitglieder jetzt gegen diese „Verhässlichung“ des Ortes ausgesprochen.
Ebersberg – Viele Bauanträge passieren diskussionslos städtische Entscheidungsgremien. Bei manch einem wird gerungen, um Planänderungen gebeten, hin und wieder wird ein Vorhaben auch abgelehnt.
Wogegen sich der gesamte Technische Ausschuss des Ebersberger Stadtrats sowie die Verwaltung jetzt vehement aussprachen, war der Antrag zur Errichtung von zwei beleuchteten Werbetafeln auf einem Grundstück in der Eberhardstraße 42b, gegenüber des Klostersees. Die Tafeln hätten eine Größe von jeweils über zehn Quadratmeter gehabt und eine Gesamthöhe von knapp vier Metern.
Ablenkung, Belästigung und Störung: Keine Werbetafeln am Klostersee
Dem Bauamtsleiter Christian Stöhr attestierte das versammelte Gremium großartige Arbeit. Der nämlich hatte ausführlich dargelegt, warum der Antrag abzulehnen sei. Grob zusammengefasst: Das betreffende Grundstück liege zwar in einem Mischgebiet, das allerdings „einen erkennbaren Wandel hin zur Wohnbebauung“ habe. Damit sei die geplante Werbeanlage unzulässig, weil „von ihr Belästigungen und Störungen ausgehen, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst unzumutbar sind.“
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Weiter führte Stöhr aus: Eine Fläche in dieser Dimension erzeuge eine gebäudeähnliche Wirkung. Heißt im Klartext: Bei der Anlage wären Abstandsflächen einzuhalten, was nicht gegeben sei. Ferner würden die Verkehrsteilnehmer, die in Fahrtrichtung Nord auf diesen Kreuzungsbereich zufahren, durch die Werbetafeln zu stark vom Verkehrsgeschehen abgelenkt. Fazit: der Antrag müsse abgelehnt werden. Dem stimmten alle Stadträte uneingeschränkt zu.
„Schluss mit Verhässlichung“: Werbesatzung soll dennoch erst einmal so bleiben
Da, wie Bürgermeister Ulrich Proske (parteilos) berichtete, derartige Anträge immer wieder gestellt würden, man „diesen Unsinn“, aber nicht wolle, wurden Stimmen laut, die sich für eine Änderung der städtischen Werbesatzung aussprachen, für eine Änderungssperre oder einer Satzungserweiterung. Ohne Erfolg, denn, wie Stöhr erläuterte, seien all diese Maßnahmen rein rechtlich nicht so ohne weiteres umzusetzen oder griffen gar nicht. Im Zweifel müsse man neue Bebauungspläne aufstellen, um die Vorhaben zu unterbinden, sagte er. Das allerdings sei sehr aufwändig. Oder, wie es Gerd Otter (Pro Ebersberg) wusste, müssten neue Satzungen erlassen werden, etwa eine Ortsgestaltungssatzung.
Nach der einstimmigen Ablehnung des Antrags durch den Technischen Ausschuss hofft man nun, dass das Landratsamt zu einer ähnlichen Sichtweise kommt. Wenn nicht, müsste man womöglich doch über neue Bebauungspläne nachdenken, damit, wie es Toni Ried (Freie Wähler) formulierte, endlich „Schluss mit dieser Verhässlichung“ ist.