Jagdgesetz-Reform: Weniger Bürokratie – Wolf und Goldschakal im Fokus

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Die Jagdzeiten auf Rehwild sollen geändert werden: Rehböcke und Schmalrehe können dann bereits ab dem 16. April (aktuell 1. Mai) bejagt werden. © Symbolfoto: Smarterpix/UrosPoteko

Die Staatsregierung hat die Eckpunkte für eine umfassende Reform des Bayerischen Jagdgesetzes beschlossen. Weniger Bürokratie, mehr Verantwortung für Jäger und Grundeigentümer sowie klare Regeln für den Umgang mit Rehwild, Wolf und Goldschakal – das neue Gesetz soll die Jagd zukunftsfähig machen.

München/Landkreis Garmisch-Partenkirchen – Die Bayerische Staatsregierung hat die Weichen für eine grundlegende Reform des Bayerischen Jagdgesetzes gestellt. Ziel der geplanten Novelle ist es, die Jagd in Bayern zukunftsfähig zu gestalten, mehr Eigenverantwortung für Jäger und Grundeigentümer zu ermöglichen und bürokratische Hürden abzubauen. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie aus Angaben des Bayerischen Bauernverbands (BBV) hervor.

Wie das Ministerium mitteilt, wurden die Eckpunkte zur Änderung des seit 1978 gültigen Jagdgesetzes am 9. September 2025 vom Bayerischen Ministerrat beschlossen. Jagdminister Hubert Aiwanger betonte, dass die Reform auf intensiven Gesprächen mit Verbänden, Abgeordneten und Ministerien basiere. „Mit diesen Reformen wollen wir in Bayern die Grundlage für mehr Eigenverantwortung und weniger Bürokratie für die Jagd schaffen. Das ist ein Erfolg für Jäger, Waldbesitzer, Landwirte und alle, die sich für eine nachhaltige Bewirtschaftung unserer Natur einsetzen“, so Aiwanger.

Verstärkte Einbindung und neue Regelungen

Ein zentrales Element der Novelle ist die stärkere Einbindung der Jagdgenossenschaften und Grundeigentümer in die Abschussplanung beim Rehwild. Künftig können diese in sogenannten „grünen Gebieten“ auf einen behördlichen Abschussplan verzichten, sofern ein verpflichtender jährlicher Waldbegang dokumentiert wird und eine Einigung über den Nachweis des Rehabschusses besteht. In „roten Gebieten“ – also Regionen mit erhöhtem Handlungsbedarf – ist ein geeignetes Jagdkonzept erforderlich. Bei wiederholter Einstufung als „rot“ muss zudem ein Abschussnachweis erbracht werden. Ziel ist es, das Wald-Wild-Verhältnis auszugleichen und stabile Wälder sowie gesunde Wildbestände zu sichern.

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform betrifft den Schutzstatus von Wolf und Goldschakal. Aufgrund des von der EU abgesenkten Schutzstatus und der zunehmenden Verbreitung dieser Arten schafft Bayern im Jagdgesetz die Voraussetzungen für ein nachhaltiges Bestandsmanagement. Damit soll insbesondere die Weidetierhaltung besser geschützt werden. Die Staatsregierung fordert zugleich den Bund auf, das Bundesnaturschutzgesetz entsprechend anzupassen.

Anpassung der Jagdzeiten

Auch die Jagdzeiten werden neu geregelt: Schmalrehe und Böcke dürfen künftig bereits ab 16. April bejagt werden, Kitze und Geißen ab 1. September. Die Jagdzeiten enden für Böcke am 15. Oktober, für Kitze, Geißen und Schmalrehe am 15. Januar. Diese Anpassungen sollen den Jägern ermöglichen, flexibel auf Verbissschwerpunkte und klimabedingte Veränderungen in der Vegetation zu reagieren.

Weitere Änderungen betreffen die jagdrechtliche Behandlung von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen, die künftig nicht mehr als jagdlich befriedete Gebiete gelten, sowie die Schaffung von Rechtssicherheit bei der Kitzrettung. Zudem soll Bayern künftig die Möglichkeit erhalten, Jagdzeiten für bestimmte Wildarten per Verordnung unabhängig vom Bund festzulegen.

Bewertung durch

Bauernverband

Der Bayerische Bauernverband bewertet die Einigung als wichtigen Durchbruch, der auf der jahrelangen Zusammenarbeit der Grundbesitzerverbände beruht. BBV-Generalsekretär Carl von Butler erklärte: „Die Entscheidung ist Frucht einer jahrelangen und beharrlichen Zusammenarbeit. Auch wenn nicht alle unsere Forderungen zu hundert Prozent umgesetzt wurden, so konnten doch die wesentlichen Punkte erreicht werden.“

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wurde beauftragt, auf Grundlage der beschlossenen Eckpunkte einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Ziel ist es, das Beste für Wald, Wild und Eigentum in Bayern zu erreichen und die Jagd fit für die Zukunft zu machen.

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