Strafzettel aus dem Ausland ignorieren ist keine Option

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Die Zeiten, in denen ausländische Bußgelder in Deutschland nicht vollstreckt werden konnten, sind längst vorbei. Seit Jahren arbeiten die EU-Mitgliedstaaten bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen eng zusammen.  © PantherMedia B106834212

Die Ferien sind vorbei, die Koffer ausgepackt und der Alltag kehrt zurück. Doch im Briefkasten wartet mitunter ein unerfreuliches Souvenir aus dem Ausland.

Landkreis Garmisch-Partenkirchen – Wer mit dem Auto durch Europa reist, erlebt oft die schönsten Momente des Urlaubs, doch manchmal folgt nach der Heimkehr das böse Erwachen.

Ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland oder ein Schreiben eines Inkassounternehmens kann die Urlaubserinnerungen schnell trüben. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland warnt eindringlich davor, solche Schreiben einfach zu ignorieren.

Die Zeiten, in denen ausländische Bußgelder in Deutschland nicht vollstreckt werden konnten, sind längst vorbei. Seit Jahren arbeiten die EU-Mitgliedstaaten bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen eng zusammen. Was früher oft folgenlos blieb, kann heute durchaus ernste Konsequenzen haben.

Grundlage für die Verfolgung ausländischer Bußgelder ist ein EU-Rahmenbeschluss, der die Vollstreckung von Geldstrafen und Bußgeldern zwischen den Mitgliedstaaten regelt. Dieser ermöglicht es den Behörden, Forderungen ab einer bestimmten Mindesthöhe auch im Heimatland des Verkehrssünders durchzusetzen. Die Mindestgrenze liegt bei 70 Euro – ein Betrag, der bei vielen Verkehrsverstößen schnell erreicht wird.

Besonders konsequent gehen dabei Länder wie die Niederlande, Italien oder Österreich vor. Sie haben effiziente Systeme entwickelt, um auch deutsche Autofahrer zur Kasse zu bitten. Dabei arbeiten sie oft mit spezialisierten Inkassounternehmen zusammen, die sich auf die Eintreibung ausländischer Bußgelder spezialisiert haben.

Das EVZ Deutschland rät Betroffenen zu einer differenzierten Herangehensweise. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Forderung berechtigt ist. Dazu gehört die Überprüfung der Angaben zum Tatort, zur Tatzeit und zum betroffenen Fahrzeug. Auch die Höhe des geforderten Betrags sollte kritisch hinterfragt werden – manchmal werden überhöhte Gebühren oder Zinsen aufgeschlagen.

Bei berechtigten Forderungen empfiehlt das Verbraucherzentrum eine zeitnahe Begleichung, um weitere Kosten zu vermeiden. Wer jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat, sollte sich nicht scheuen, Widerspruch einzulegen oder rechtlichen Rat zu suchen. Wichtig ist dabei, die jeweiligen Fristen zu beachten, die je nach Land unterschiedlich ausfallen können.

Vorsicht vor unseriösen Inkassounternehmen ist ebenfalls geboten. Nicht alle Schreiben, die im Briefkasten landen, stammen von offiziellen Stellen. Manchmal versuchen dubiose Firmen, mit gefälschten oder übertriebenen Forderungen Kasse zu machen. Ein genauer Blick auf Absender und Forderungsgrund kann vor unnötigen Zahlungen schützen.

Weitere Informationen und Hilfe finden Sie auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland: www.evz.de

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