Facebook-Konto, Online-Daten und Co.: Das sollten Sie über den digitalen Nachlass wissen
Nach dem Tod müssen die Hinterbliebenen einiges regeln, nicht nur in der realen Welt, sondern auch online. Was Sie beim digitalen Nachlass beachten sollten.
Das Leben kann sich von einer Sekunde auf die nächste ändern – beispielsweise ein Unfall kann dafür sorgen, dass Sie keine Entscheidung mehr treffen können. Um die mögliche Situation für alle zu erleichtern, ist es ratsam, zu gesunden Tagen eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu erstellen. Darin sind medizinische und finanzielle Angelegenheiten geregelt. Auch die Erstellung eines Testaments kann sinnvoll sein, um Erbstreitigkeiten der Hinterbliebenen vorzubeugen. Ehepartner, die einander absichern wollen, sollten beispielsweise über das Berliner Testament nachdenken. Abseits dieser Angelegenheiten spielt sich mehr und mehr online ab – Social-Media-Accounts, E-Mail-Konten, Abonnements oder Online-Banking. Alles fällt unter den digitalen Nachlass. Was Sie wissen sollten.
Was ist der digitale Nachlass?

Der digitale Nachlass, eventuell auch unter digitales Testament oder digitales Erbe bekannt, „bezeichnet die Regelung des Besitzes und des Umgangs mit den digitalen Daten und Konten eines Menschen nach seinem Tod“, informiert Digitalernachlass.net. Im Jahr 2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, „dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht“. Ferner haben die Erben gegenüber des Netzwerkbetreibers einen Anspruch auf „Zugang zu dem Konto, einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte“.
„Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich nach § 1922 BGB auf dessen Erben über. Dem Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen.“ (BGB § 1922 Abs. 1; § 307 Abs. 1 und 2 Cl; TKG § 88; DS-GVO Art. 6 Abs. 1, laut Urteil vom BGH aus 2018)
Nach dem Urteil haben verschiedene Netzwerkanbieter reagiert – so gibt es bei Facebook seitdem verschiedene Möglichkeiten, die regeln, was mit dem eigenen Konto im Todesfall passieren soll. In den Einstellungen bei Facebook kann man beispielsweise das Konto in den Gedenkzustand versetzen. Dazu kann ein Nachlasskontakt ausgewählt werden, der das Profil im Gedenkzustand verwaltet. Alternativ gibt es die Möglichkeit, das Profil nach dem Tod zu löschen.
Für die Apple-Daten kann beispielsweise ein Nachlasskontakt hinterlegt werden – dieser hat dann Zugriff auf Fotos, Nachtrichten, Notizen, Dateien, geladene Apps, Geräte-Backups und Abonnements. Auch viele weitere Daten wie im Schlüsselbund gespeicherte Informationen erhält der Nachlasskontakt, berichtet der Apple Support. Um Zugriff zu erlangen, braucht der Nachlasskontakt den Zugriffsschlüssel, den der Angehörige erstellt hat und eine Sterbeurkunde.
Ebenso bei Google können Pläne gemacht werden, was mit dem Konto passieren soll. Das gelingt über den Kontoinaktivitäts-Manager. Ist nichts geregelt, ist es möglich, dass die Daten nach „einer sorgfältigen Prüfung“ geteilt werden, informiert der Google Support.
Meine News
Wie Sie Ihren digitalen Nachlass regeln
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt Tipps, was Sie bedenken müssen, wenn Sie Ihren digitalen Nachlass regeln wollen:
- Überblick verschaffen: Hier ein Abonnement, da ein Account – verschaffen Sie sich einen Überblick über all Ihre Online-Aktivitäten. Listen Sie Apps und Kundenkonten auf. Es ist auch sinnvoll, immer mal wieder auszusortieren und nicht mehr verwendete Konten stillzulegen.
- Auflistung: Notieren Sie sich Benutzerdaten und Passwörter – eine digitale Lösung ist beispielsweise ein Passwort-Manager. Hinterlassen Sie ebenso Anweisung, was mit Ihren Online-Konten geschehen soll. Die physische Auflistung sollten Sie sicher verstauen, vielleicht in einem Bankschließfach oder Tresor.
- Gespeicherte Daten: Fotos, Textdokumente oder Apps – es sammelt sich viel an, legen Sie fest, wie mit den gespeicherten Daten umgegangen werden soll.
- Bevollmächtigten bestimmten: In Ihrem Testament können Sie auch eine Person zu Ihrem digitalen Nachlassverwalter benennen und bevollmächtigten. Die Vollmacht muss mit Datum versehen und unterschrieben sein – sie muss die Klausel „über den Tod hinaus“ beinhalten. Achten Sie darauf, dass die Regeln zu Ihrem digitalen Nachlass handschriftlich festgehalten sind.