Sie haben nie oder kaum gearbeitet? So viel Rente steht Ihnen dann zu

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Die Grundsicherung sichert das Existenzminimum im Alter und bei Erwerbsminderung. Doch habe ich Anspruch, wenn ich etwas Vermögen besitze und wie wird sie berechnet?

Die Grundsicherung in Deutschland ist ein soziales Sicherungsnetz, das darauf abzielt, das Existenzminimum von Menschen zu garantieren, die aufgrund von Alter oder Erwerbsminderung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Diese Leistung wird aus Steuergeldern finanziert und soll insbesondere älteren Menschen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und Personen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit eine finanzielle Grundversorgung bieten.

Grundsicherung im Alter: So wird sie ermittelt

Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente mit der laufenden Rente ausgezahlt. (Symbolbild)
Um Anspruch auf Grundsicherung zu haben, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. (Symbolbild) © Alla Azarnikova/imago

Um Anspruch auf Grundsicherung zu haben, darf das gesamte Einkommen einer Person einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten, der laut der Deutschen Rentenversicherung aktuell bei 1.062 Euro pro Monat liegt. Dabei wird auch das Einkommen von Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern berücksichtigt.

Zum Einkommen zählen unter anderem

  • Erwerbseinkommen
  • Renten
  • Pensionen
  • Mieteinnahmen
  • Krankengeld
  • Zinsen

Bestimmte Einkünfte, wie der Grundrentenzuschlag, Pflegegeld und bis zu 250 Euro aus ehrenamtlicher Tätigkeit, werden nicht angerechnet.

Ist Vermögen vorhanden, gibt es keine staatlichen Leistungen

Vorhandenes Vermögen muss in der Regel zunächst aufgebraucht werden, bevor Grundsicherung in Anspruch genommen werden kann. Überschreitet zudem das Jahresbruttoeinkommen der Kinder der Betroffenen einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro, sind diese ihnen gegenüber unterhaltspflichtig und letztere von staatlichen Leistungen ausgeschlossen.

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Die Grundsicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Der aktuelle Regelsatz für Einzelpersonen beträgt 563 Euro pro Monat, während Paare je Partner 506 Euro erhalten. Darüber hinaus umfasst die Grundsicherung die Übernahme angemessener Kosten für Miete und Heizung sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für bestimmte Personengruppen, wie Schwerbehinderte, können zusätzliche Mehrbedarfe anerkannt werden.

Die Grundsicherung muss beim örtlichen Sozialamt beantragt werden. Nach der Antragsstellung wird der Anspruch auf Leistungen ermittelt. Dies geschieht durch eine Prüfung des individuellen Bedarfs im Verhältnis zum anrechenbaren Einkommen. 

Alarmierende Zahlen: Altersarmut nimmt stark zu

Der Anteil der Bevölkerung, der auf Grundsicherung im Alter angewiesen ist, ist seit 2006 von 2,3 Prozent auf 3,7 Prozent im Jahr 2022 gestiegen. Die Mehrheit der Empfängerinnen und Empfänger bezieht keine oder nur eine geringe Altersrente. Rund 24 Prozent haben kein Einkommen, während 34 Prozent ein Einkommen von unter 400 Euro haben.

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